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Mutterschaftsgeld-Rechner

Berechnen Sie das Mutterschaftsgeld (80% des Lohns, gedeckelt auf CHF 196/Tag) für die 20-wöchige Mutterschaftsurlaub in Liechtenstein.

Dieser Rechner berechnet das Mutterschaftsgeld der FAK (Familienausgleichskasse): 80% des AHV-pflichtigen Lohns, gedeckelt auf CHF 196 pro Tag, für die gesamten 20 Wochen des Mutterschaftsurlaubs in Liechtenstein. Geben Sie Ihren durchschnittlichen Wochenlohn ein.

Last verified
4 Aug 2026
Review by
1 Dec 2026
Rule period
1 Jan 2026
Rule version
2026-08-li-maternity-pay
Guidance reviewed
4 Aug 2026

80% des AHV-pflichtigen Lohns, gedeckelt auf CHF 196/Tag, für 20 Wochen

Hinweis: Siehe Voraussetzungen unten

So funktioniert die Berechnung

  1. 1

    Wochenlohn eingeben

    Geben Sie Ihren durchschnittlichen AHV-pflichtigen Wochenlohn vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs ein.

  2. 2

    80% anwenden

    Die FAK zahlt 80% des Lohns, gedeckelt auf CHF 196 pro Tag (CHF 1'372 pro Woche).

  3. 3

    Dauer prüfen

    Der Mutterschaftsurlaub dauert 20 Wochen, davon mindestens 16 Wochen nach der Geburt.

Berechnungsformel

80% des Wochenlohns, gedeckelt auf CHF 1'372/Woche (CHF 196/Tag) × 20 Wochen

  • Die jährliche versicherte Lohnobergrenze beträgt CHF 148'200.
  • Bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen kann sich der Anspruch um bis zu 8 Wochen verlängern.

Berechnungsbeispiel

Eine Arbeitnehmerin mit einem durchschnittlichen Wochenlohn von CHF 2'000 bezieht den vollen 20-wöchigen Mutterschaftsurlaub.

Betrag pro Woche (gedeckelt, da 80% über CHF 1'372 läge)
CHF 1'372.00
Anzahl Wochen
20 Wochen
Gesamtes Mutterschaftsgeld
CHF 27'440.00

Da der Wochenlohn über der Deckelung liegt, erhält die Arbeitnehmerin den gedeckelten Höchstbetrag von insgesamt CHF 27'440.00 für die 20 Wochen.

Mutterschaftsgeld und Elternzeit im Vergleich

Zwei unterschiedliche, seit 2026 nebeneinander bestehende Leistungen.

LeistungSatzDauer
Mutterschaftsgeld (FAK)80%, gedeckelt auf CHF 196/Tag20 Wochen
Elternzeit (neu ab 2026, bezahlter Teil)100%, gedeckelt auf CHF 4'760/Monat2 von 4 Monaten pro Elternteil

Source: AHV-IV-FAK Anstalt Liechtenstein

Anspruchsvoraussetzungen

Ununterbrochene AHV-Versicherung
Erforderlich sind 270 Tage ununterbrochener AHV-Versicherung unmittelbar vor der Geburt.
Mindestschwangerschaftsdauer
Die Schwangerschaft muss mindestens 23 Wochen gedauert haben.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld in Liechtenstein?
Das Mutterschaftsgeld beträgt 80% des AHV-pflichtigen Lohns, gedeckelt auf CHF 196 pro Tag (CHF 1'372 pro Woche), für die gesamten 20 Wochen des Mutterschaftsurlaubs.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld wird von der FAK (Familienausgleichskasse), nicht vom Arbeitgeber, ausbezahlt. Der Arbeitgeber ist während des Mutterschaftsurlaubs zu keiner zusätzlichen Lohnzahlung verpflichtet.
Gibt es zusätzlich eine Elternzeit?
Ja, seit 1. Januar 2026 gibt es eine neue, separate Elternzeit von je 4 Monaten pro Elternteil, davon 2 Monate zu 100% des Lohns (gedeckelt auf CHF 4'760/Monat). Diese ist hier nicht enthalten.
Kann sich der Mutterschaftsurlaub verlängern?
Ja, bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen von mindestens 2 Wochen unmittelbar nach der Geburt kann sich der Urlaub um bis zu 8 Wochen verlängern.

Important caveats

Dieser Rechner bildet das Mutterschaftsgeld ab (80% des Lohns, gedeckelt auf CHF 196/Tag, 20 Wochen), nicht die separate, seit 1. Januar 2026 neu eingeführte Elternzeit (je 4 Monate pro Elternteil, davon 2 Monate zu 100% gedeckelt auf CHF 4'760/Monat).

Der Mutterschaftsurlaub kann bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen um bis zu 8 Wochen verlängert werden.

Es gilt eine jährliche versicherte Lohnobergrenze von CHF 148'200.

Voraussetzung ist eine ununterbrochene AHV-Versicherung während 270 Tagen vor der Geburt.

Sources used

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