Rechnung Garten- und Landschaftsbau erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine Rechnung für Garten- und Landschaftsbau in Liechtenstein mit Objektadresse, Besuchsrhythmus, Fläche, Arbeitsleistung, Pflanzen/Material und 8,1% MWST. als PDF.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Lawn mowing & edging — June (4 visits) | 4 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Hedge trimming & shrub pruning | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Garden bed weeding & mulch top-up — mulch 2 m³ | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Plants & materials (shrubs, soil, turf) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Tree pruning — birch, approx. 8 m | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Equipment charge — stump grinder hire | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Green waste removal & disposal | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Less deposit received | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Garten- und Landschaftsbau Rechnung erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine Rechnung für Garten- und Landschaftsbau in Liechtenstein mit Objekt/Baustelle, Leistungszeitraum, Art und Häufigkeit der Leistung, Fläche in m², Arbeitsleistung und Pflanzen/Material — mit 8,1% MWST.
Gartenbau- und Gartenpflegeleistungen unterliegen in Liechtenstein durchgängig dem Normalsatz von 8,1% MWST.
Was auf eine liechtensteinische Garten- und Landschaftsbau-Rechnung gehört
- Gärtner oder Gartenbaubetrieb mit Adresse, MWST-Nr. (FL-UID, sofern registriert) und Zahlungsdaten.
- Kunde, Objekt/Baustelle, Leistungszeitraum und Art/Häufigkeit der Leistung.
- Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumschnitt, Pflanzung, Bewässerung und Pflege als getrennte Positionen.
- Ca. Fläche (m²), Geräteeinsatz und Grünschnittentsorgung als eigene Zeilen.
- 8,1% MWST. auf den Gesamtbetrag, sofern der Betrieb steuerpflichtig ist (ab CHF 100'000 Jahresumsatz).
Gewerbebewilligung: Gärtner ist ein bewilligungspflichtiges Gewerbe
"Gärtner" ist im liechtensteinischen Gewerbegesetz (GewG) bzw. der Gewerbeverordnung (GewV) ausdrücklich als bewilligungspflichtiges (qualifiziertes) Gewerbe genannt. Zuständige Behörde ist das Amt für Volkswirtschaft, das einen fachlichen Qualifikationsnachweis sowie in der Regel eine im Land ansässige, fachlich qualifizierte Geschäftsführung verlangt. Eine gesonderte, eigenständige Zulassung speziell für "Landschaftsarchitektur" oder Gartenplanung getrennt von der gärtnerischen Ausführung wurde für Liechtenstein nicht gefunden — Gartenbau/Gartenpflege bildet ein einziges reguliertes Gewerbe, keine zweistufige Aufteilung zwischen Planung und Ausführung.
Baumfällungen in der Nähe von Gebäuden
Eine spezifische liechtensteinische "Baumschutzverordnung" konnte nicht verifiziert werden. Baumfällungen in der Nähe von Gebäuden können je nach Gemeinde und Bauvorschriften einer Bewilligung bedürfen — vor größeren Fällarbeiten empfiehlt sich daher eine Rückfrage bei der zuständigen Gemeinde.
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