Handwerkerrechnung erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Handwerkerrechnung für Reparatur-, Instandhaltungs- und Kleinauftragsarbeiten mit Einsatzort, Auftrags-/Angebotsnummer, Arbeitszeit, Material, Anzahlung, 8.1% MWST und Gewerbebewilligungs-Hinweis — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Die MwSt. wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „MwSt.“ aktiviert ist.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Labour — general repairs & maintenance | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Call-out / travel fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Materials — timber, fixings & sundries | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Materials — supplied fixtures (e.g. tap set / door hardware) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Equipment hire (e.g. floor sander), per day | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Waste removal & disposal | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Less deposit received | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Handwerkerrechnung Generator für Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Handwerkerrechnung für Reparaturen, Instandhaltung, kleine Montagearbeiten, Material, Arbeitszeit, Anfahrt, Entsorgung, Anzahlung und Restbetrag.
Für Handwerkerleistungen gilt in Liechtenstein der Schweizer/liechtensteinische Normalsatz von 8.1 % MWST. Ein eigenständiges "Generalunternehmer"-Gewerbe getrennt vom allgemeinen Gewerberecht wurde nicht gefunden — die Tätigkeit fällt unter die allgemeine gewerberechtliche Bewilligungspflicht.
Was auf eine liechtensteinische Handwerkerrechnung gehört
- Betrieb, Adresse, Kontakt, MWST-/FL-UID-Nummer (falls registriert) und Zahlungsdaten.
- Kunde, Rechnungsadresse, Einsatzort und Ansprechpartner vor Ort.
- Angebot, Auftrag, Bestellnummer, Arbeitsdatum oder Leistungszeitraum.
- Arbeitszeit, Material, Geräte, Anfahrt, Entsorgung und Fremdleistungen getrennt.
- Anzahlung, bereits bezahlte Beträge und offener Restbetrag.
- 8.1 % MWST oder ein Hinweis, falls der Betrieb die MWST-Registrierungsschwelle (CHF 100'000 Jahresumsatz) nicht erreicht.
Gewerbebewilligung nach dem Gewerbegesetz (GewG)
Eine eigenständige, vom allgemeinen Gewerberecht losgelöste Bewilligung speziell für "Generalunternehmer" oder "Bauunternehmer" wurde nicht gefunden. Handwerkliche und baunahe Tätigkeiten fallen in Liechtenstein unter die allgemeine Gewerbebewilligung (Gewerbebewilligung) des Amts für Volkswirtschaft nach dem Gewerbegesetz (GewG) — bei "qualifizierten Gewerben" (Handwerk) sind der Nachweis der fachlichen Qualifikation und ein im Land ansässiger, fachlich qualifizierter Geschäftsführer erforderlich. Erstreckt sich ein Auftrag über mehrere Gewerbesparten (z. B. Maurer- und Zimmermannsarbeiten kombiniert), kann dies als verbundenes Gewerbe (Kombination mehrerer qualifizierter Gewerbe) zu behandeln sein — dies ist aus dem allgemeinen Rahmen abgeleitet, nicht anhand einer eigenen "Generalunternehmer"-Vorschrift bestätigt.
MWST: kein Reverse-Charge-Mechanismus für Bauleistungen gefunden
Anders als in einigen Nachbarländern (z. B. Deutschland mit §13b UStG) wurde für Bauleistungen zwischen inländischen Unternehmen in Liechtenstein kein eigenständiges Reverse-Charge-Verfahren gefunden. Handwerkerleistungen werden mit dem Normalsatz von 8.1 % MWST fakturiert, sofern der Betrieb MWST-pflichtig ist (ab CHF 100'000 Jahresumsatz). Die MWST wird von der liechtensteinischen Steuerverwaltung erhoben, auch wenn das materielle Recht mit der Schweiz harmonisiert ist.
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