Bearbeitbare Prämienrechnung-Vorlage
Prämienrechnung Vorlage für Versicherungsmakler in Liechtenstein
Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Versicherungsmakler und -agenturen in Liechtenstein mit Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Transaktionsart, Prämie, Maklerhonorar, MWST-Befreiungshinweis und Stempelabgabe-Hinweis herunter.
- ✓Felder für Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum und FMA-Vermittlerregisternummer.
- ✓Getrennte Zeilen für Prämie, Maklerhonorar, Verwaltungsgebühr und Prämienrückerstattung.
- ✓Verfügbar als Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Prämienrechnung Generator öffnen.

Prämienrechnung
Bearbeitbares Format für Liechtenstein

Für Versicherungsmakler und -agenturen, die eine feste Vorlage für Polizze, Prämie, Maklerhonorar und Stempelabgabe-Hinweis benötigen.
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So verwenden Sie die Prämienrechnung Vorlage für Liechtenstein
Die Vorlage eignet sich, wenn Sie für jede Police oder jeden Kunden eine wiederverwendbare Grundlage brauchen, statt jedes Mal online neu zu beginnen. In Liechtenstein sollte eine Prämienrechnung neben den üblichen Angaben zu Makler und Kunde auch Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum und Transaktionstyp enthalten.
Nutzen Sie das Dokument für Neugeschäft, Verlängerung, Änderung oder Kündigung mit Prämienrückerstattung.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Makler oder Agentur mit Adresse, FMA-Vermittlerregisternummer und Zahlungsdaten.
- Versicherungsnehmer, Polizzennummer, Versicherer und Versicherungszeitraum.
- Transaktionsart: Neugeschäft, Verlängerung, Änderung, Kündigung mit Prämienrückerstattung, Ratenzahlung.
- Prämie, Maklerhonorar, Verwaltungsgebühr und Finanzierungsentgelt getrennt.
- MWST-Befreiungshinweis und Stempelabgabe-Hinweis (5% Nichtleben / 2,5% bestimmte Lebensversicherung).
MWST-Befreiung und Stempelabgabe
Die Versicherungsvermittlung ist in Liechtenstein von der Mehrwertsteuer ausgenommen (analog zur Schweizer Regelung nach Art. 21 MWSTG). Getrennt davon erhebt Liechtenstein aufgrund des Zoll- und Währungsvertrags von 1923 eine eigene Stempelabgabe von 5% auf die meisten Nichtleben-Prämien und 2,5% auf bestimmte Lebensversicherungsprämien, da das schweizerische Stempelabgabengesetz direkt anwendbar ist.
Bei ausländischen Versicherern wird diese Abgabe über die schweizerische Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mittels Formular 12 FL deklariert. Für rein inländische Verträge ist nicht abschliessend geklärt, welche Behörde zuständig ist: Die Stempelabgabe auf Versicherungsprämien wird je nach Konstellation über die liechtensteinische Steuerverwaltung oder, bei ausländischen Versicherern, über die schweizerische ESTV abgewickelt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein beaufsichtigt dagegen nur die Versicherungsunternehmen und -vermittler selbst — eine getrennte, nicht-steuerliche Funktion.
Vorlage oder Online-Generator
Nutzen Sie die Vorlage für eine wiederverwendbare Datei, die Sie für jede Police kopieren. Nutzen Sie den Online-Generator, wenn Sie schnell eine einzelne Prämienrechnung ausfüllen und als PDF herunterladen möchten.
FAQs zur Prämienrechnung Vorlage für Liechtenstein
Muss ich MWST auf die Prämie berechnen?
Nein. Die Versicherungsvermittlung ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen, analog zur Schweizer Regelung nach Art. 21 MWSTG.
Was ist die Stempelabgabe?
Eine separate Abgabe von 5% auf die meisten Nichtleben-Prämien und 2,5% auf bestimmte Lebensversicherungsprämien, erhoben aufgrund des Zoll- und Währungsvertrags von 1923.
Wer verwaltet die Stempelabgabe?
Bei ausländischen Versicherern die schweizerische ESTV (Formular 12 FL). Für rein inländische Verträge ist nicht abschliessend geklärt, ob die liechtensteinische Steuerverwaltung oder die ESTV zuständig ist.
Ist die FMA für die Stempelabgabe zuständig?
Nein. Die FMA beaufsichtigt nur die Versicherungsunternehmen und -vermittler selbst — das ist von der steuerlichen Verwaltung der Stempelabgabe getrennt.

