Prämienrechnung Generator für Versicherungsmakler in Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Prämienrechnung oder Courtage-Abrechnung mit Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Prämie, Maklerhonorar, MWST-Befreiungshinweis und Stempelabgabe-Hinweis — dann als sauberes PDF herunterladen, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Positionen
Die Von der Steuer ausgenommen — Stempelabgabe 5% (Zuständigkeit je nach Versicherer, siehe Hinweis) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „Von der Steuer ausgenommen — Stempelabgabe 5% (Zuständigkeit je nach Versicherer, siehe Hinweis)“ aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Annual premium — commercial general liability (policy no. above) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Annual premium — commercial property, fire & perils | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Mid-term endorsement — additional insured (pro-rata premium) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Broker fee — placement & arrangement of cover | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Policy administration fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Premium finance / instalment charge | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Risk survey & insurance review (fee-based advice, 1 hr) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Return premium — pro-rata cancellation credit | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Prämienrechnung Generator für Versicherungsmakler in Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Prämienrechnung oder Courtage-Abrechnung mit Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Versicherungsart, Transaktionsart, FMA-Vermittlerregisternummer, Prämie und Maklerhonorar.
Liechtenstein ist seit 1923 durch einen Zoll- und Währungsvertrag mit der Schweiz verbunden und verwendet den Schweizer Franken (CHF). Das liechtensteinische MWST-Recht ist eng an das Schweizer Recht angelehnt: Versicherungsprämien sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen, unterliegen aber einer eigenen Stempelabgabe — und wer diese Abgabe verwaltet, hängt von der Konstellation des Vertrags ab.
Was eine liechtensteinische Prämienrechnung enthalten sollte
- Versicherungsmakler oder -vertreter mit Adresse, Kontaktdaten und Zahlungsdetails.
- FMA-Vermittlerregisternummer (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein) — schafft Vertrauen und regulatorische Klarheit gegenüber dem Versicherungsnehmer.
- Versicherungsnehmer, Polizzennummer, Versicherer (Risikoträger) und Versicherungszeitraum.
- Versicherungsart und Transaktionsart: Neugeschäft, Verlängerung, Änderung, Kündigung mit Prämienrückerstattung, Ratenzahlung.
- Prämie, Maklerhonorar bzw. Verwaltungsgebühr und ggf. Finanzierungsentgelt auf getrennten Zeilen.
- Klarer Hinweis, dass die Prämie von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist, aber der Stempelabgabe unterliegen kann.
MWST-Befreiung für die Versicherungsvermittlung
Die Vermittlung und der Abschluss von Versicherungsverträgen sind in Liechtenstein von der Mehrwertsteuer ausgenommen — dies entspricht der Schweizer Ausnahme nach Art. 21 MWSTG, da das liechtensteinische MWST-Recht mit dem Schweizer Recht harmonisiert ist. Das bedeutet, dass weder die Prämie noch eine reine Vermittlungsprovision der MWST unterliegen.
Stempelabgabe auf Versicherungsprämien: 5% / 2,5%, und wer sie verwaltet
Getrennt von der MWST-Befreiung erhebt Liechtenstein aufgrund des Zoll- und Währungsvertrags von 1923 eine eigene Stempelabgabe auf Versicherungsprämien, da das schweizerische Stempelabgabengesetz direkt anwendbar ist: 5% auf die meisten Nichtleben-Prämien, 2,5% auf bestimmte Lebensversicherungsprämien.
Bei liechtensteinischen Versicherungsnehmern mit ausländischen Versicherern wird diese Abgabe nachweislich über die schweizerische Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mittels Formular 12 FL deklariert. Für rein inländische Verträge — liechtensteinischer Versicherer, liechtensteinischer Versicherungsnehmer — ist dagegen nicht abschliessend geklärt, welche Behörde zuständig ist: Die Stempelabgabe auf Versicherungsprämien wird je nach Konstellation über die liechtensteinische Steuerverwaltung oder, bei ausländischen Versicherern, über die schweizerische Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgewickelt. Verlassen Sie sich bei einem rein inländischen Vertrag nicht auf eine einzige Behörde, ohne dies im Einzelfall zu prüfen.
FMA-Aufsicht ist keine Steuerbehörde
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein beaufsichtigt Versicherungsunternehmen und -vermittler selbst — Zulassung, Geschäftsführung und Wohlverhaltensregeln. Das ist eine eigenständige, aufsichtsrechtliche Funktion und nicht dasselbe wie die steuerliche Verwaltung der Stempelabgabe durch die liechtensteinische Steuerverwaltung oder die schweizerische ESTV. Verwechseln Sie auf Ihrer Rechnung nicht die FMA-Registrierung Ihres Unternehmens mit der Frage, wer die Stempelabgabe entgegennimmt.
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