Nachzahlungs-Rechner Scheinselbstständigkeit

Berechnen Sie die mögliche Sozialversicherungs-Nachzahlung bei Scheinselbstständigkeit inkl. §14 SGB IV Hochrechnung und Säumniszuschlägen.

Scheinselbstständigkeit is established via the §7a SGB IV Statusfeststellungsverfahren (DRV Clearingstelle). On reclassification, the Deutsche Rentenversicherung can demand retroactive Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV/RV/AV — both employer AND employee shares) for up to 4 years under the ordinary limitation period (§25 Abs.1 SGB IV, lookbackYears used here); if the employer acted with intent/Vorsatz (knowingly treated a de-facto employee as self-employed), the look-back extends to 30 years. Because nothing was withheld from the contractor's net invoice amount, the recoverable base is grossed up from net to gross using the §14 Abs.2 SGB IV Hochrechnung ('Nettoarbeitsentgelt gilt als Bruttoarbeitsentgelt'), which inflates the liability above the amount actually invoiced. A 1%-per-month Säumniszuschlag (§24 SGB IV, modelled as penaltyRatePerMonth) accrues on top from the original due date. The 2022 Bundessozialgericht 'Herrenberg' ruling (music-school teacher case) tightened the criteria for freelance teaching/IT-consulting roles, widening reclassification risk industry-wide.

Total exposure if reclassified
21.443 €

Shortfall per year4.323 €
Lookback period4 years
Total shortfall17.292 €
Penalty4.150 €

Was eine Nachzahlung bei Scheinselbstständigkeit tatsächlich kostet

Stellt die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV eine Scheinselbstständigkeit fest, fordert sie die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil – für die reguläre Verjährungsfrist von 4 Jahren rückwirkend nach (§25 Abs.1 SGB IV). Handelte der Auftraggeber vorsätzlich, also mit Wissen um das faktische Beschäftigungsverhältnis, verlängert sich der Rückwirkungszeitraum auf bis zu 30 Jahre.

Weil vom ursprünglichen Honorar nie Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden, wird die Nachforderungsbasis nach §14 Abs.2 SGB IV vom tatsächlich gezahlten Netto- auf ein fiktives Bruttoarbeitsentgelt hochgerechnet ('Nettoarbeitsentgelt gilt als Bruttoarbeitsentgelt') – dadurch kann die Forderung deutlich über dem ursprünglich gezahlten Honorar liegen. Zusätzlich läuft ab der ursprünglichen Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 1% pro Monat (§24 SGB IV). Das 'Herrenberg'-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 hat die Kriterien gerade für freie Lehrtätigkeiten und IT-Beratung verschärft und das Risiko einer solchen Nachforderung erhöht. Dieser Rechner quantifiziert die Größenordnung für Ihre konkrete Situation.

Was in die Berechnung der Nachzahlung einfließt

  1. Rückwirkungszeitraum wählen: 4 Jahre reguläre Verjährung oder bis zu 30 Jahre bei Vorsatz.
  2. Die gezahlten Netto-Honorare werden nach §14 Abs.2 SGB IV auf ein fiktives Bruttoarbeitsentgelt hochgerechnet.
  3. Auf den hochgerechneten Betrag werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, ALV, jeweils Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) berechnet.
  4. Ein Säumniszuschlag von 1% pro Monat wird ab der ursprünglichen Fälligkeit auf die Nachforderung addiert.
  5. Das Ergebnis zeigt die geschätzte Gesamtforderung sowie den Anteil, der auf Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite entfällt.

Häufig gestellte Fragen