Angestellt vs. selbstständig Rechner

Vergleichen Sie Nettoeinkommen, Steuern und Sozialversicherung als Angestellter, Freiberufler oder GmbH-Geschäftsführer.

Angestellt, Freiberufler oder GmbH-Geschäftsführer: Wo bleibt am Ende am meisten netto?

Angestellte, Freiberufler/Gewerbetreibende und GmbH-Geschäftsführer unterliegen in Deutschland völlig unterschiedlichen Sozialversicherungs- und Besteuerungslogiken. Angestellte teilen sich 20,45% Sozialabgaben (KV 8,15%, RV 9,3%, ALV 1,3%, PV 1,7%) mit dem Arbeitgeber; Freiberufler und Gewerbetreibende tragen die freiwillige GKV (16,9%), Pflegeversicherung (3,6% mit Kindern) und – meist freiwillig – die Rentenversicherung (18,6%) komplett allein, profitieren aber je nach Rechtsform von Gestaltungsspielraum bei Gewinnverwendung. GmbH-Geschäftsführer wiederum kombinieren ein Gehalt (einkommensteuerpflichtig wie bei Angestellten) mit einer möglichen Gewinnausschüttung, die mit der Abgeltungsteuer von 26,375% belastet wird.

Weil jede Variante eine andere Bemessungsgrundlage, andere Deckelungen und andere Freibeträge hat, lässt sich ein gleiches Bruttoeinkommen nicht direkt vergleichen. Dieser Rechner stellt alle drei Modelle für 2026 nebeneinander und zeigt, was am Ende tatsächlich netto übrigbleibt.

So vergleicht der Rechner die drei Modelle

  1. Ausgangsgröße wählen: gleiches Bruttoeinkommen vergleichen oder auf ein gewünschtes Netto hochrechnen.
  2. Für Angestellte: 20,45% Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung plus Einkommensteuer nach dem 2026er-Tarif.
  3. Für Freiberufler/Gewerbetreibende: freiwillige GKV (16,9%) und Pflegeversicherung (3,6%), optional Rentenversicherung (18,6%), bei Gewerbetreibenden zusätzlich die weitgehend anrechenbare Gewerbesteuer.
  4. Für GmbH-Geschäftsführer: Kombination aus Gehalt (Einkommensteuertarif) und Gewinnausschüttung (Abgeltungsteuer 26,375%, alternativ Teileinkünfteverfahren bei mindestens 25% Beteiligung).
  5. Das Ergebnis zeigt Netto, Steuerlast und Abgaben aller drei Varianten auf einen Blick.

Häufig gestellte Fragen