Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige
Was bleibt netto? Rechner für Freiberufler und Gewerbetreibende mit Einkommensteuer, freiwilliger GKV/PV und Gewerbesteuer.
Was bleibt netto? Brutto-Netto-Rechner für Freiberufler und Gewerbetreibende 2026
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender zahlen Sie keine Pflichtbeiträge nach dem Arbeitnehmer-Modell, sondern eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 16,9% (14,0% Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch plus rund 2,9% durchschnittlicher Zusatzbeitrag), dazu 3,6% Pflegeversicherung mit Kindern (4,2% für Kinderlose ab 23) – beide auf eine Bemessungsgrundlage zwischen mindestens 1.318,33€ monatlich und höchstens 69.750€ jährlich. Die Rentenversicherung ist für die meisten Freiberufler und Gewerbetreibenden freiwillig (18,6%, Deckelung bei 101.400€) und nur für bestimmte reglementierte Berufe – etwa handwerkliche Meisterbetriebe oder Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse – Pflicht.
Ob Sie darüber hinaus Gewerbesteuer zahlen, hängt davon ab, ob Sie als Freiberufler im Sinne des §18 EStG gelten (z.B. Ärzte, Anwälte, viele IT- und Kreativberater) oder als Gewerbetreibender: Nur Gewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig, mit einem Freibetrag von 24.500€. Die Gewerbesteuer wird über die §35 EStG-Anrechnung bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, wodurch sie bei kommunalen Hebesätzen bis etwa 400-420% weitgehend neutralisiert wird. Dieser Rechner führt alle diese Bausteine für 2026 zu Ihrem tatsächlichen Netto zusammen.
Was in die Berechnung einfließt
- Freiwillige GKV: 16,9% (14,0% Beitragssatz ohne Krankengeld + ca. 2,9% durchschnittlicher Zusatzbeitrag) auf mindestens 1.318,33€ monatlich, höchstens 69.750€ jährlich
- Pflegeversicherung: 3,6% mit Kindern, 4,2% für Kinderlose ab 23 Jahren, gleiche Bemessungsgrenzen wie die GKV
- Freiwillige Rentenversicherung: 18,6%, gedeckelt bei 101.400€ jährlich – für die meisten Freiberufler/Gewerbetreibende optional, für bestimmte reglementierte Berufe Pflicht
- Gewerbesteuer nur für Gewerbetreibende (nicht Freiberufler): Freibetrag 24.500€, weitgehend neutralisiert durch die §35 EStG-Anrechnung bis zum 4-fachen Steuermessbetrag
- Einkommensteuer nach dem 2026er-Tarif: 0% bis 12.348€, 14% bis 17.005€, 23,97% bis 69.879€, 42% bis 277.826€, 45% darüber


