Bearbeitbare deutsche Versicherungsrechnung-Vorlage
Versicherungsrechnung Vorlage für Deutschland
Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Versicherungsmakler, -vertreter und Versicherungsberater in Deutschland mit Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum, Transaktionsart, Vermittlerregister-Nummer, Prämie, Vermittlungsprovision und dem korrekten Hinweis zur Versicherungsteuer vs. USt. herunter.
- ✓Polizzennummer, Versicherer und Versicherungszeitraum sichtbar.
- ✓Prämie und Vermittlungsprovision auf getrennten Zeilen mit korrektem Steuerhinweis.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber direkt online ausfüllen? Deutschen Versicherungsrechnung Generator öffnen.

Versicherungsrechnung Vorlage
Bearbeitbares Deutschland-Format

Für Versicherungsmakler und -vertreter, die Prämie und Provision sauber getrennt ausweisen möchten.
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So verwenden Sie eine Versicherungsrechnung Vorlage in Deutschland
Eine deutsche Versicherungsrechnung-Vorlage sollte Polizzennummer, Versicherer, Versicherungszeitraum und Transaktionsart klar halten — und vor allem Prämie und Vermittlungsprovision mit ihren jeweils unterschiedlichen Steuerarten sauber trennen.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Versicherungsvermittler mit Adresse, Vermittlerregister-Nummer (§11a GewO) und IHK-Erlaubnis (§34d GewO).
- Versicherungsnehmer, Polizzennummer, Versicherer (Risikoträger) und Versicherungszeitraum.
- Transaktionsart: Neugeschäft, Verlängerung, Nachtrag, Kündigung mit Beitragsrückerstattung.
- Prämie, Vermittlungsprovision bzw. Beratungshonorar auf getrennten Zeilen.
- Klarer Hinweis: Prämie umsatzsteuerfrei (unterliegt der Versicherungsteuer), Provision/Honorar mit 19% USt.
Zwei getrennte Steuern auf einer Rechnung
Die Versicherungsprämie ist nach §4 Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit, unterliegt aber der separaten Versicherungsteuer (allgemein 19%, mit abweichenden Sätzen je nach Versicherungsklasse — z. B. rund 22% für Feuerversicherung), die vom Versicherer erhoben und bereits im Bruttobeitrag enthalten ist. Die Vermittlungsprovision oder ein Beratungshonorar ist dagegen eine normale umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung mit dem Regelsteuersatz von 19% USt. — beide Steuerarten sollten auf der Rechnung klar getrennt erscheinen.
Erlaubnis und Vermittlerregister
Wer Versicherungen gewerblich vermittelt, benötigt eine Erlaubnis nach §34d GewO von der zuständigen IHK und muss im Vermittlerregister (§11a GewO) eingetragen sein. Versicherungsberater arbeiten dagegen ausschließlich gegen Honorar und dürfen keine Provisionen von Versicherern annehmen.
FAQs zu deutschen Versicherungsrechnung Vorlagen
Ist die Versicherungsprämie umsatzsteuerpflichtig?
Nein, sie ist nach §4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei, unterliegt aber einer separaten Versicherungsteuer (allgemein 19%), die vom Versicherer erhoben wird.
Muss ich auf meine Vermittlungsprovision USt. berechnen?
Ja, die Provision oder ein Beratungshonorar unterliegt dem Regelsteuersatz von 19% USt. — anders als die Prämie selbst.
Brauche ich eine Erlaubnis, um Versicherungen zu vermitteln?
Ja, nach §34d GewO benötigen Sie eine IHK-Erlaubnis und eine Eintragung im Vermittlerregister (§11a GewO).

