Pressemitteilung für Künstler Vorlage (Schweiz)

Aktualisiert am 11. August 2026

Eine Schweizer Künstler-Pressemitteilung bündelt Nachricht, Zitat, Veranstaltung oder Release, Embargo, Medienkontakt, Bildmaterial, Credits, Urheberrecht, Datenschutz und Freigabe.

Diese Vorlage ist für Künstler, Labels, Galerien, Kulturhäuser, Festivals, Stiftungen und PR-Teams in der Schweiz geschrieben. Sie schützt vor ungeprüften Fotos, Claims, Sponsoren, Zitaten und Empfängerlisten.

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PRESSEMITTEILUNG

1.

2. Anlass

präsentiert .

3. Zitat

4. Bildmaterial

5. Pressekontakt

6. Schweizer Medien- und Rechtehinweise

Pressefoto, Artwork, Zitat, Logo, Förderhinweis und Sponsorname dürfen nur im freigegebenen Umfang genutzt werden; IGE/URG-Fragen zu Credit, Bearbeitung, Dauer und Gebiet bleiben in der Anlage. Presseverteiler und private Angaben werden nach DSG geschützt, bei Fehlversand mit EDÖB-Risikoprüfung.

Nachricht und Schweizer Medienbezug

Die Mitteilung sagt klar, was neu ist: Ausstellung, Konzert, Premiere, Tour, Preis, Kooperation, Veröffentlichung, Residency, Förderzusage oder lokales Kulturprojekt.

Schweizer Medien brauchen schnell erfassbare Angaben zu Ort, Kanton, Datum, Ticketlink, Pressekontakt, Bildlink, Sprache und Relevanz.

Bei nationalen Kampagnen wird festgehalten, ob Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch führend ist.

Embargo, Version und Freigabe

Ein Embargo braucht Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Empfänger und Ausnahmen. Die Vorlage protokolliert, welche Fassung versendet wurde und wer sie freigegeben hat.

Zitate, biografische Angaben, Preisbehauptungen, Förderer, Sponsornamen und sensible Informationen werden getrennt bestätigt.

Bei Fehlern gibt es Korrektur, Widerruf und Ersatzversion mit Medienliste.

Fotos, Artwork und Urheberrecht

Pressefotos, Cover, Videostills, Logos, Katalogtext und Zitate können urheberrechtlich geschützt sein. Das IGE betont, dass Urheberpersönlichkeitsrechte wie Namensnennung nicht übertragen werden können.

Die Vorlage fragt Fotograf, Credit, erlaubte Medien, Dauer, Gebiet, Bearbeitung, Downloadlink und Kontakt für zusätzliche Nutzung ab.

Bei Performances können neben Urhebern auch ausübende Künstler, Produzenten und Fotografen beteiligt sein.

DSG, Presseverteiler und sensible Inhalte

Presseverteiler, Telefonnummern, Adressen, Biografien, Fotos und private Angaben sind Personendaten. Das revidierte DSG schützt natürliche Personen; Empfängerlisten werden daher geschützt und nicht offen weitergeleitet.

Bei Minderjährigen, Gesundheit, privater Adresse, Konflikt oder laufendem Verfahren verlangt die Vorlage eine zusätzliche Freigabe.

Falsch versendete Verteiler oder private Bilder lösen eine Data-Breach-Prüfung aus.

Claims, Förderer und Sponsoren

Aussagen wie erstmals, ausverkauft, ausgezeichnet, international, offiziell oder exklusiv brauchen Quelle, Link oder Freigabe.

Förderer- und Sponsorennamen müssen exakt geschrieben werden. Pflichtformulierungen und Logo-Reihenfolge werden als Anlage geführt.

Dadurch bleibt die Mitteilung journalistisch brauchbar und für Partner nachvollziehbar.

Medienkit und Versandlog

Das Medienkit enthält Kurzbiografie, Langbiografie, Fotos, Credit-Datei, Audio/Video, Social Links, Ticketlink, Ansprechpartner, Sprachversionen und Rechtehinweise.

Nach Versand werden Empfängergruppe, Zeitpunkt, Bildmappe, Links, Korrekturen und Rückfragen protokolliert.

Alte Links oder Fotos mit abgelaufener Freigabe werden aus dem aktiven Kit entfernt.

Schweizer Dossier- und Nachweiskontrolle

Die Schweizer Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierte Datei. Jede finale Version sollte Datum, Status, Verantwortliche Person, Anlagenliste, Freigabe, Quelle und Nachweis enthalten. Ohne diese Angaben bleibt später unklar, welche Fassung Grundlage für Vertrag, Beschluss, Medienversand oder Übergabe war.

Vor Unterzeichnung oder Versand sind Firma, UID oder Handelsregisternummer, Sitz, Zeichnungsberechtigung, Beträge in CHF, Fristen, Anlagen, Quellen, Personendaten, Empfänger und Sprachfassung zu prüfen. Nicht gewählte Optionen werden entfernt, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.

Bei mehrsprachigen Schweizer Dossiers sollte markiert sein, ob Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch führend ist. Namen, Beträge, Termine, Rechteumfang und Anlagen müssen in allen Versionen zusammenpassen.

Bei Kunst- und Medienunterlagen muss die Rechtekette sichtbar sein: Urheber, ausübende Künstler, Fotograf, Produzent, Veranstalter, Galerie, Förderer, Sponsor, Standort und abgebildete Personen. Medium, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und Credits gehören in die Anlage.

Schweizer Kulturprojekte arbeiten oft kantonal, kommunal oder institutionell. Das Dossier hält deshalb Förderbedingungen, Abrechnung, Bildnachweis, SUISA- oder andere Verwertungsgesellschaftsfragen, Medienkit und Schlussbericht zusammen.

Schweizer Schlussprüfung vor Verwendung

Vor Versand sollte die Pressemitteilung als Schweizer Medienakte geprüft werden: Nachricht, Ort, Kanton, Datum, Uhrzeit, Ticket- oder Ausstellungslink, Ansprechpartner, Sprache und lokale Relevanz müssen sofort erfassbar sein. Die Vorlage zwingt deshalb nicht in Marketingfloskeln, sondern in belegbare Fakten.

Embargo und Versionierung brauchen Präzision. Wer eine Meldung vorab erhält, muss Uhrzeit, Zeitzone, Ausnahmen und erlaubte Rückfragen kennen. Wenn eine Korrektur folgt, sollte die alte Version nicht still weiter im Medienkit liegen, sondern mit Ersatzfassung, Grund und Versandliste dokumentiert werden.

Die Rechteprüfung ist bei Kunstkommunikation oft der wichtigste Teil. Pressefoto, Artwork, Videostill, Katalogtext, Zitat, Logo, Förderhinweis und Sponsorname können unterschiedliche Quellen haben. Ein Downloadlink reicht nicht; Creditline, erlaubte Nutzung, Bearbeitung, Dauer und Gebiet gehören daneben.

Presseverteiler, private Kontaktdaten, Biografie, Fotos von Minderjährigen und sensible Angaben fallen in die Datenschutzprüfung. Empfängerlisten sollten nicht offen verschickt werden, und falsch versendete Listen oder private Bilder brauchen eine EDÖB-Risikoeinschätzung.

Für mehrsprachige Schweizer Kommunikation sollte eine führende Faktenfassung markiert werden. Namen, Förderer, Preisangaben, Sponsoren, Links und Credits müssen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch identisch bleiben, auch wenn Ton und Medienansprache lokal angepasst werden.

Quellen, Annahmen und Grenzen

Die rechtlichen Quellen sind bewusst eng gehalten: IGE und URG für Rechte an Bildern, Texten und Darbietungen; DSG und EDÖB für Empfängerlisten und private Angaben. Redaktionelle Stilfragen, Medienkontakte und Kampagnenstrategie bleiben Sache des Teams.

Förderer, Sponsoren, Labels, Galerien und Veranstalter können eigene Pflichtformulierungen, Logo-Reihenfolgen, Freigaben oder Sperrfristen haben. Die Vorlage führt diese Vorgaben als Anlagen, damit der finale Pressetext nicht von informellen E-Mails abhängig bleibt.

Bei internationalen Kampagnen sollte geprüft werden, ob andere Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Medienregeln berührt sind. Die Schweizer Fassung konzentriert sich auf Versand aus oder für die Schweiz und auf ein sauberes lokales Medienkit.

Vor Veröffentlichung, Unterzeichnung oder interner Freigabe sollte die Schlussfassung mit Datum, Versionsnummer, verantwortlicher Person, Anlagenliste und Quellenstand gespeichert werden. Gerade in der Schweiz wechseln Arbeitsfassungen häufig zwischen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch; deshalb sollten Beträge, Namen, Fristen, Registerangaben, UID, Unterschriften, Anlagen und Links in jeder Sprachfassung gegengeprüft werden.

Wenn das Dokument für eine bestimmte Gemeinde, einen Kanton, ein Handelsregisteramt, eine Kulturinstitution, eine Bank, eine Versicherung oder einen Vertragspartner bestimmt ist, sollten deren aktuelle Formulare und Vorgaben als Anlage aufgenommen werden. Diese lokale Prüfschicht verhindert, dass ein formal gutes Schweizer Muster an einer konkreten Einreichungsanforderung scheitert. Zuständigkeit, Sprache, Frist und Nachweisweg bleiben dadurch sichtbar.

Klausel für Klausel erklärt

Headline
Formuliert die Nachricht knapp und belegbar.
Embargo
Legt Datum, Uhrzeit, Zeitzone und Empfänger fest.
Zitat
Speichert freigegebene Aussagen und Sprecher.
Fakten
Prüft Datum, Ort, Preise, Links und Sponsoren.
Credits
Regelt Fotograf, Urheber, Künstler und Förderhinweise.
Bild
Begrenzt Foto, Artwork, Video und Downloadlink.
Kontakt
Bestimmt Medienkontakt und Rückfragen.
Freigabe
Dokumentiert finale Version und Zustimmung.

Schweizer Checkliste

  • Bildrechte klären

    Foto, Artwork, Video und Zitate dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.

    IGE — Urheberrecht
  • Namensnennung beachten

    Urheberpersönlichkeitsrechte wie Namensnennung sind nicht übertragbar.

    IGE — Urheberrechte übertragen
  • Personendaten schützen

    Presseverteiler und Biografie nach DSG zweckgebunden und sicher führen.

    EDÖB — neues Datenschutzgesetz
  • Embargo dokumentieren

    Empfänger, Uhrzeit, Zeitzone und Ausnahmen festhalten.

  • Claims belegen

    Preise, Zahlen, Sponsoren und Exklusivität mit Quelle oder Freigabe absichern.

  • DataBreach prüfen

    Falsch versendete Verteiler oder private Bilder können meldepflichtig sein.

    EDÖB — DataBreach

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Nachricht wählen. Release, Ausstellung, Konzert, Preis, Kooperation oder lokale Relevanz definieren.
  2. Fakten prüfen. Datum, Ort, Namen, Zitate, Preise, Links und Sponsoren belegen.
  3. Bilder freigeben. Fotograf, Credit, Medien, Dauer, Bearbeitung und Downloadlink eintragen.
  4. Embargo setzen. Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Empfänger und Ausnahmen festlegen.
  5. Versand protokollieren. Empfängergruppe, Version, Bildmappe, Korrekturen und Rückfragen sichern.

Häufige Fragen

Ist ein Embargo bindend?

Es ist nur so stark wie die Vereinbarung und Dokumentation. Datum, Uhrzeit und Empfänger müssen klar sein.

Darf ich Pressefotos mitschicken?

Nur mit Rechtefreigabe, Credit, Medienumfang, Dauer und Bearbeitungsgrenzen.

Muss der Fotograf genannt werden?

Ja, wenn Rechtekette oder Freigabe dies verlangt; die genaue Creditline gehört ins Kit.

Was gehört ins Medienkit?

Fotos, Credits, Bio, Links, Ticketdaten, Kontakt, Sprachversionen und Rechtehinweise.

Wie sichere ich Claims ab?

Preise, Zahlen, Sponsoren und Superlative brauchen Quelle oder Freigabe.

Was mit Presseverteilern?

Empfängerlisten sind Personendaten und werden geschützt, gepflegt und nicht offen weitergeleitet.

Kann ich mehrere Sprachversionen senden?

Ja, aber eine führende Fakten- und Rechteversion sollte markiert werden.

Warum keine deutsche oder österreichische Vorlage übernehmen?

Weil die Schweiz eigene OR-, MWSTG-, URG- und DSG-Regeln, Handelsregisterpraxis, Mehrsprachigkeit und Behördenwege hat. Die Sprache ist ähnlich, aber die rechtliche Mechanik ist schweizerisch.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.