Markenkooperation: unverbindliches Angebot (Schweiz)
Aktualisiert am 22. August 2026
Ein Kooperationsangebot ist ein Pitch, kein Vertrag. Eine Creatorin, eine Agentur oder eine Partnermarke legt darin dar, welche Reichweite sie hat, was sie produzieren würde, wann, zu welchen Bedingungen und für welches Honorar — damit die Marke entscheiden kann, bevor jemand einen Vertrag entwirft. Ein gutes Angebot verkürzt die Verhandlung, weil die unangenehmen Punkte zu Rechten, Exklusivität und Zahlung bereits geklärt sind.
Zwei Dinge machen die Schweizer Fassung anders. Erstens die Kennzeichnung: Die Grundsätze der Lauterkeitskommission verlangen Trennung und Erkennbarkeit von kommerzieller Kommunikation und nennen Influencing ausdrücklich, ausgelöst durch Entgelt oder Sachleistung. Zweitens die Rechte: In der Schweiz ist das Urheberrecht nach Art. 16 URG tatsächlich übertragbar, nicht nur lizenzierbar — das eröffnet mehr Gestaltungsspielraum als im deutschsprachigen Ausland. Die Vorlage, die dieses Muster ersetzt, weiss von beidem nichts, trägt einen doppelt abgedruckten Abschnitt, eine Vergütungsüberschrift ohne Inhalt — und ein gegenseitiges Signaturfeld unter einem angeblich unverbindlichen Dokument.
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Angebot für eine Markenkooperation — freibleibend und unverbindlich
- Datum:
- Für:
- —
- Von:
- —
- Preise gehalten bis:
1. Charakter dieses Angebots
Dieses Dokument ist ein Vorschlag zur Besprechung. Die genannten Bedingungen sind indikativ und stehen unter dem Vorbehalt eines gesonderten, von beiden Seiten unterzeichneten Vertrags. Es handelt sich nicht um ein annahmefähiges Angebot, und keine Seite ist zur Durchführung verpflichtet. Das oben genannte Datum gibt an, wie lange die Preise hält; es ist keine Annahmefrist.
2. Über
Erfasste Plattformen und Profile:
3. Reichweite
- Follower / Abonnenten:
- Durchschnittliche Reichweite je Beitrag:
- Interaktionsrate:
- Verteilung nach Sprachregion:
- Altersstruktur:
- Quelle der Zahlen:
Die Zahlen stammen aus der genannten Quelle und sind zum genannten Datum zutreffend. Es handelt sich ausschliesslich um aggregierte Werte. Die Reichweite ist organisch: Es wurden keine Follower, Aufrufe oder Interaktionen eingekauft.
4. Ziel und Leistungen
Ziel der Kooperation:
Vorgeschlagene Leistungen:
Die Inhalte würden in der eigenen Handschrift von entstehen, im Rahmen vorab überlassener Markenvorgaben. Eine Runde inhaltlicher und rechtlicher Anmerkungen ist enthalten; weitere Runden würden gesondert vereinbart.
5. Zeitplan
6. Honorar und MWST
- Produktionshonorar:
- Zahlungsstufen:
- MWST-Status:
7. Rechte
Vorgeschlagen wird: . Die Übertragung eines im Urheberrecht enthaltenen Rechts würde andere, hier nicht genannte Teilrechte nicht einschliessen.
- Umfang:
- Dauer bei Lizenz:
- Monate ab Erstveröffentlichung
8. Kennzeichnung
Jeder bezahlte Inhalt würde als gekennzeichnet, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Lauterkeitskommission zur kommerziellen Kommunikation, am Anfang des Beitragstextes oder als gut lesbare Einblendung, zusätzlich zu einem Plattformhinweis auf eine bezahlte Partnerschaft. Kostenlos überlassene Produkte oder Leistungen würden ebenso gekennzeichnet wie honorierte Beiträge. Es würden nur Aussagen getroffen, die schriftlich als belegbar bestätigt hat.
9. Vertraulichkeit und nächste Schritte
Beide Seiten würden nicht öffentliche Informationen der anderen — unveröffentlichte Produkte, Kampagnenplanung, Preise — während der Gespräche vertraulich behandeln und dieses Angebot nicht ohne Zustimmung ausserhalb der eigenen Organisation weitergeben.
- Rückmeldung zu Leistungen, Terminen, Honorar und Rechten.
- Einigung über Änderungen in Textform.
- Ein unterzeichneter Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag mit Leistungen, Kennzeichnung, Rechten, Zahlung und Beendigung.
- Die Produktion beginnt nach Vertragsunterzeichnung und Eingang einer etwaigen ersten Zahlung.
10. Empfangsbestätigung
Eine Unterschrift unten bestätigt allein, dass dieses Angebot erhalten hat und die Gespräche fortsetzen möchte. Sie ist keine Annahme der Bedingungen, begründet keine Verpflichtung und bindet keine Seite an die Kooperation.
Empfang bestätigt für {{marke}}
Datum:
Freibleibend — und sichtbar so
Dieses Angebot bezeichnet sich als freibleibend, vermeidet im operativen Text die Sprache von Angebot und Annahme und endet mit einer Empfangsbestätigung statt einer Gegenzeichnung. Das Gültigkeitsdatum sagt der Marke, wie lange die Preise gehalten werden; es ist keine Annahmefrist.
Will die Marke weitermachen, folgt ein Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag; beide sind von dieser Seite aus verlinkt. Pitch und Vertrag getrennt zu halten, nützt beiden Seiten mehr als eine Mischform, die sich als beides lesen lässt.
Reichweitendaten, die eine Mediaabteilung prüfen kann
Geprüft wird vor allem der Reichweitenteil, und Followerzahlen allein sind schwach. Aussagekräftig sind Reichweite, durchschnittliche Aufrufe, Interaktionsrate, geografische Verteilung und Altersstruktur — mit Quelle und Datum. Für die Schweiz zählt zusätzlich die Verteilung nach Sprachregion: Deutschschweiz, Romandie und Tessin haben unterschiedliche Mediennutzung, und eine Kampagne für den Schweizer Markt scheitert häufig an einem Profil, das nur eine Sprachregion erreicht.
Nehmen Sie die Aussage auf, dass die Reichweite organisch ist und keine Interaktionen eingekauft wurden. Das kostet nichts und wird zunehmend als Zusicherung im Vertrag verlangt. Halten Sie die Daten aggregiert — Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die in einen Pitch nicht gehören.
Rechte und MWST beziffern
Die meisten Streitigkeiten drehen sich nicht um die Produktion, sondern um die Nutzung. Eine Marke, die zwei Beiträge bezahlt und sie dann ein Jahr als Anzeige ausspielt, hat etwas mitgenommen, das im Honorar nicht enthalten war. Trennen Sie daher organische Veröffentlichung, Repost auf den Markenkanälen, Paid Media und Exklusivität als vier Positionen mit eigener Dauer.
Bei den Rechten hat die Schweiz mehr Spielraum als Deutschland und Österreich: Nach Art. 16 URG ist das Urheberrecht übertragbar, es kann also eine Lizenz oder eine vollständige Übertragung angeboten werden — die Übertragung eines Rechts schliesst aber andere Teilrechte nur ein, wenn dies vereinbart ist. Und die MWST braucht eine Angabe: Steuerpflichtig ist, wer mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz erzielt.
Kennzeichnung schon im Pitch klären
Die Grundsätze der Lauterkeitskommission zur kommerziellen Kommunikation verlangen Trennung und Erkennbarkeit von Werbung und nennen Influencing ausdrücklich. Ausgelöst wird die Pflicht durch Entgelt oder durch eine Sachleistung — ein geschenktes Produkt genügt.
Eine Formel wie „Kennzeichnung erfolgt, soweit erforderlich" ist genau der Satz, den die Rechtsabteilung zurückschickt. Diese Vorlage benennt daher ein Kennzeichnungswort und die Platzierung, die verwendet werden, und stellt klar, dass nur Aussagen getroffen werden, die die Marke belegen kann.
Der Aufbau des Angebots
- Charakter des Angebots
- Der Unverbindlichkeitshinweis vorne und die Dauer der Preisbindung.
- Über die Creatorin
- Positionierung, inhaltlicher Fokus und die erfassten Plattformen.
- Reichweite
- Optional. Reichweite, Interaktionsrate, Sprachregionen und Quelle.
- Ziele
- Wofür die Kooperation gedacht ist, als Ergebnisse formuliert.
- Vorgeschlagene Leistungen
- Format, Plattform, Anzahl und Sprache — die Grundlage der Preisbildung.
- Zeitplan
- Produktion, Freigabe, Veröffentlichung und Reporting.
- Honorar und MWST
- Produktionshonorar, Zahlungsstufen, MWST-Status und Kosten.
- Rechte
- Lizenz oder Übertragung, mit Umfang und Dauer.
- Exklusivität
- Optional. Kategorie und Zeitfenster mit eigenem Preis.
- Kennzeichnung
- Wort und Platzierung nach den Grundsätzen der Lauterkeitskommission.
- Vertraulichkeit
- Hält unveröffentlichte Kampagneninformationen während der Gespräche vertraulich.
- Nächste Schritte und Empfangsbestätigung
- Benennt den folgenden Vertrag und bestätigt den Empfang, nicht die Annahme.
Vor dem Versand prüfen
Das Dokument klar freibleibend halten
Als unverbindlich und vorbehaltlich eines schriftlichen Vertrags bezeichnen, die Sprache von Angebot und Annahme vermeiden und mit einer Empfangsbestätigung enden.
Kennzeichnung nach den Grundsätzen der Lauterkeitskommission nennen
Trennung und Erkennbarkeit von kommerzieller Kommunikation sind verlangt; Influencing ist ausdrücklich erfasst, ausgelöst durch Entgelt oder Sachleistung.
Grundsätze der LauterkeitskommissionRechte in Schweizer Terminologie anbieten
Das Urheberrecht ist nach Art. 16 URG übertragbar; die Übertragung eines Rechts schliesst andere Teilrechte nur ein, wenn dies vereinbart ist.
Art. 16 URGQuelle und Datum der Zahlen angeben
Plattformstatistik, Media-Kit-Export oder Drittanbieter-Tool, mit Datum. Undatierte Zahlen verlieren bei einer Mediaabteilung schnell an Glaubwürdigkeit.
MWST-Status angeben
Steuerpflichtig ist, wer mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz erzielt.
ESTV — MWSTSprachregionen der Reichweite ausweisen
Deutschschweiz, Romandie und Tessin unterscheiden sich in Mediennutzung und Kampagnenpassung; die Verteilung gehört in den Pitch.
Reichweitendaten aggregiert teilen
Nur aggregierte Werte übermitteln; Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die nicht in einen Pitch gehören.
So füllen Sie das Angebot aus
- Parteien und Daten eintragen. Eigene Angaben, Marke und Ansprechperson, Datum und Dauer der Preisbindung.
- Reichweite eintragen. Reichweite, Interaktionsrate, Verteilung nach Sprachregion und Quelle mit Datum.
- Leistungen und Zeitplan. Format, Plattform, Anzahl und Sprache, dann Produktions-, Freigabe- und Veröffentlichungstermine.
- Produktion und Rechte getrennt bepreisen. Honorar, Zahlungsstufen, MWST-Status, Rechteart und gegebenenfalls Paid Media und Exklusivität.
- Kennzeichnung festlegen. Kennzeichnungswort und Platzierung wählen.
- Als PDF oder DOCX senden. Herunterladen, prüfen, dass der Unverbindlichkeitshinweis erhalten ist, und mit kurzem Anschreiben senden.
Häufige Fragen
Ist ein Kooperationsangebot verbindlich?
Dieses ist bewusst nicht verbindlich: Es bezeichnet die Bedingungen als indikativ und vorbehaltlich eines schriftlichen Vertrags, vermeidet die Sprache von Angebot und Annahme und endet mit einer Empfangsbestätigung. Vorsicht bei Vorlagen, die sich als unverbindlich bezeichnen und dann ein gegenseitiges Signaturfeld tragen — diese Kombination ist der Ausgangspunkt für Streit darüber, ob doch ein Vertrag geschlossen wurde.
Welche Kennzeichnung soll ich im Angebot nennen?
Ein Wort, das Trennung und Erkennbarkeit sicherstellt — etwa „Werbung" oder „Anzeige" — nach den Grundsätzen der Lauterkeitskommission zur kommerziellen Kommunikation. Diese nennen Influencing ausdrücklich und lösen die Pflicht durch Entgelt oder Sachleistung aus. Wer Wort und Platzierung schon im Pitch benennt, nimmt der Marke eine vorhersehbare Rückfrage ab.
Welche Reichweitenzahlen sind wichtig?
Reichweite und Interaktionsrate statt Followerzahl, dazu die Verteilung nach Sprachregion und die Altersstruktur — mit Quelle und Datum. Deutschschweiz, Romandie und Tessin unterscheiden sich in Mediennutzung, und ein Profil, das nur eine Sprachregion erreicht, passt selten zu einer landesweiten Kampagne.
Soll ich mein Honorar ins Angebot schreiben?
In der Regel ja, getrennt nach Produktion, Nutzung und Exklusivität, mit Angabe zur MWST. Ein Pitch ohne Zahlen lädt die Marke ein, zuerst zu ankern; eine einzige Gesamtsumme lädt dazu ein, sie zu drücken, ohne den Leistungsumfang zu reduzieren. Getrennte Positionen erlauben es, weniger zu kaufen statt weniger zu zahlen.
Wem gehören die Inhalte, wenn die Marke zusagt?
Das hängt vom Vertrag ab — die Schweiz erlaubt nach Art. 16 URG tatsächlich eine vollständige Übertragung des Urheberrechts, nicht nur eine Lizenz. Diese Vorlage benennt die vorgeschlagene Variante samt Umfang und Dauer und weist darauf hin, dass die Übertragung eines Rechts andere Teilrechte nur einschliesst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Muss ich die Kennzeichnung erwähnen, wenn die Marke nicht fragt?
Ja, und es hilft Ihnen. Die Pflicht trifft die Veröffentlichung, ausgelöst durch Entgelt oder Sachleistung. Ein Angebot, das das Kennzeichnungswort und die Platzierung schon benennt, wirkt professionell und räumt eine vorhersehbare Hürde aus dem Weg — auch für Produkttests ohne Honorar.
Wie lange soll das Angebot gelten?
Setzen Sie ein Datum — üblich sind zwei bis vier Wochen — und behandeln Sie es als Dauer der Preisbindung, nicht als Annahmefrist. Kommt die Marke später zurück, ist das ein neues Gespräch und möglicherweise ein neuer Preis, was für beide Seiten fair ist.
Kann ich das Angebot für eine Marke-zu-Marke-Kooperation nutzen?
Ja. Der Aufbau funktioniert für Co-Marketing zwischen zwei Unternehmen: Ersetzen Sie den Reichweitenteil durch Kanal- und Kundendaten und lassen Sie den Kennzeichnungsteil weg, wenn keine bezahlte Empfehlung stattfindet. Der Unverbindlichkeitsrahmen und die Trennung von Leistungen, Rechten und Kosten sind dort genauso nützlich.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in der Schweiz, keine Rechts-, Medien- oder Steuerberatung, und niemand hat Ihren Pitch geprüft. Das Dokument ist als unverbindlich angelegt; achten Sie bei Änderungen darauf, daraus kein annahmefähiges Angebot zu machen.


