Mahnung mit Nachfrist und Verzugsandrohung (Schweiz)

Aktualisiert am 22. August 2026

Dieses Schreiben geht hinaus, wenn die andere Seite ihre Pflicht nicht erfüllt hat: Die Rechnung ist offen, die Leistung fehlt, der Termin ist verstrichen. In der Schweiz ist es mehr als eine Erinnerung — es ist der Rechtsakt, mit dem der Verzug überhaupt eintritt.

Nach Art. 102 OR wird der Schuldner einer verfallenen Verbindlichkeit erst durch Mahnung in Verzug gesetzt, sofern nicht ein Verfalltag verabredet war. Und nach Art. 107 OR muss der Gläubiger, der vom Vertrag abrücken will, dem Schuldner eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung setzen; erst danach hat er die Wahl zwischen Erfüllung mit Schadenersatz, Verzicht auf die Leistung mit Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag. Genau diese Struktur fehlt der Vorlage, die dieses Muster ersetzt: Sie hat kein Feld für die Frist, keine Verzugsandrohung, keine Bezifferung der Forderung — und einen einzigen Anspruchssatz für alles vom offenen Honorar bis zur mangelhaften Bauleistung.

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An: , — z. H.

Datum:
Referenz:

Mahnung mit Nachfrist —

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Schreiben betrifft vom . Es setzt eine Nachfrist zur Erfüllung und benennt die Folgen, wenn diese Frist ungenutzt verstreicht.

1. Was vereinbart war

2. Die Vertragsverletzung

Zeitraum: .

Verfalltag vereinbart: . Soweit kein Verfalltag verabredet war, wird der Verzug mit dem Zugang dieses Schreibens begründet.

OptionalBisherige KontakteFrühere Mahnungen und Zusagen mit Datum aufführen.

Bisheriger Verlauf:

OptionalOffene ZahlungBeträge, Zins und Kosten aufnehmen.

3. Offene Forderung

Betroffen sind:

Hauptforderung:
Grundlage des Verzugszinses:
Angewendeter Zinssatz:
% p. a.
Zins läuft ab:
Zins bis heute:
Kosten mit vertraglicher Grundlage:
Gesamt:

Der Verzugszins läuft bis zur vollständigen Zahlung weiter. Kosten werden nur geltend gemacht, soweit sie eine vertragliche Grundlage haben oder als Verfahrenskosten anfallen.

OptionalNicht erbrachte LeistungDie ausstehende Leistung und die Erfüllungsaufforderung aufnehmen.
OptionalMangelhafte LeistungMangel und Mängelrechte nach Vertragstyp aufnehmen.

Folgender Mangel wird gerügt: Vertragstyp: .

OptionalVerletzung einer NebenpflichtVertraulichkeit, Exklusivität oder ähnliche Pflichten aufnehmen.

4. Nachfrist

Es wird hiermit eine Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung bis gesetzt. Bis zu diesem Tag muss die verlangte Abhilfe vollständig eingetroffen sein. Zahlungsweg und Kontakt:

Für den Fall, dass die Abhilfe innerhalb dieser Nachfrist nicht vollständig erfolgt, wird bereits jetzt erklärt, dass von den Rechten nach Art. 107 OR Gebrauch gemacht wird, und zwar wie folgt: . Dieser Hinweis erfolgt ausdrücklich zusammen mit der Fristsetzung, damit über die Folgen des Fristablaufs kein Zweifel besteht.

5. Nach Fristablauf

Verstreicht die Frist ungenutzt, ist folgender Schritt beabsichtigt: . Die dadurch entstehenden Kosten sind zusätzlich zur bestehenden Forderung zu tragen, soweit sie gesetzlich oder vertraglich ersatzfähig sind.

Dieses Schreiben ist kein Verzicht auf Rechte und keine Änderung des Vertrags. Alle Rechte, Ansprüche und Einreden bleiben vollständig vorbehalten, auch soweit sie hier nicht ausdrücklich erwähnt sind. Sollte die Darstellung in einem Punkt unzutreffend sein, teilen Sie dies bitte innerhalb der genannten Frist schriftlich mit Belegen mit.

Beilagen:

Freundliche Grüsse

Für {{absender}}

Datum:

Mahnung, Verzug, Nachfrist — drei Schritte

Der erste Schritt ist die Mahnung: Sie setzt den Schuldner in Verzug, wenn nicht ohnehin ein Verfalltag vereinbart war. Erst mit dem Verzug laufen Verzugszins und Verzugsschaden. Der zweite Schritt ist die Nachfrist nach Art. 107 OR — die angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung. Der dritte Schritt ist die Wahl: Erfüllung samt Schadenersatz, Verzicht auf die Leistung mit Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Dieses Schreiben verbindet Schritt eins und zwei und kündigt Schritt drei an. Es setzt eine datierte Frist und erklärt, welche der drei Wahlmöglichkeiten nach Fristablauf ausgeübt wird. In den Fällen, in denen die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich ist — etwa weil die Erfüllung offensichtlich nutzlos wäre —, ändert das Schreiben nichts an der Rechtslage; es dokumentiert lediglich, dass korrekt vorgegangen wurde.

Fünf Prozent — und wann mehr

Der gesetzliche Verzugszins beträgt in der Schweiz fünf Prozent im Jahr. Ist der übliche Bankdiskonto am Zahlungsort höher als fünf Prozent, kann dieser verlangt werden. Ein vertraglich vereinbarter höherer Zins gilt vor dem gesetzlichen; das Schreiben lässt Sie die Grundlage benennen, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt.

Wichtig ist die Abgrenzung zu den Kosten. Die Kosten des Betreibungsverfahrens richten sich nach dem Gebührentarif; private Mahnspesen brauchen eine vertragliche Grundlage, sonst sind sie nicht ohne weiteres geschuldet. Wer eine Pauschale behauptet, für die es keine Grundlage gibt, liefert der Gegenseite den bequemsten Einwand gegen das ganze Schreiben.

Vier Anspruchsarten, vier Formulierungen

Eine offene Rechnung, eine nicht erbrachte Leistung, eine mangelhafte Leistung und eine verletzte Nebenpflicht wie Vertraulichkeit oder Exklusivität sind unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Rechtsbehelfen. Die Vorlage schaltet vier Bausteine, damit die Beschreibung und die verlangte Abhilfe zusammenpassen.

Beim Mangel kommt es auf den Vertragstyp an: Beim Kauf gelten die Regeln über die Gewährleistung, beim Werkvertrag die Bestimmungen über die Mängel des Werkes mit Verbesserung, Minderung oder Rückgängigmachung. In beiden Fällen sind Prüfung und Anzeige zeitkritisch: Wer einen Mangel zu spät rügt, verliert Rechte, unabhängig davon, wie berechtigt die Beanstandung wäre.

Verjährung und ein realistischer nächster Schritt

Forderungen verjähren in der Regel nach zehn Jahren; für bestimmte Forderungen, unter anderem für Arbeiten von Handwerkern, den Verkauf von Kleinhandelswaren und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gilt eine fünfjährige Frist. Wer alte Rechnungen aufarbeitet, sollte die Frist kennen, bevor er mahnt — ein Mahnschreiben allein unterbricht die Verjährung nicht.

Zum Schluss der nächste Schritt, und in der Schweiz ist er meistens konkret: das Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt, das zum Zahlungsbefehl führt. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, geht es weiter über die Rechtsöffnung oder die Klage. Die Vorlage lässt Sie den Schritt nennen, den Sie tatsächlich setzen — angekündigte und nicht eingeleitete Verfahren entwerten jedes weitere Schreiben.

Der Aufbau des Schreibens

Betreff und Bezug
Vertrag, Datum und Referenz, damit das Schreiben zuordenbar ist.
Der Vertrag
Was vereinbart war, kurz und mit Datum.
Die Verletzung
Was nicht erfüllt wurde, mit Daten und Beträgen statt Bewertungen.
Bisherige Kontakte
Optional. Frühere Mahnungen und Zusagen, mit Datum.
Forderung
Hauptforderung, Zins und Kosten getrennt aufgeführt.
Verzugszins
Der beanspruchte Ansatz mit Grundlage und Startdatum.
Verlangte Abhilfe
Zahlung, Erfüllung, Verbesserung oder Unterlassung.
Nachfrist
Ein Datum, bis zu dem die Abhilfe eingetroffen sein muss.
Wahlrecht nach Art. 107 OR
Welche der drei Möglichkeiten nach Fristablauf ausgeübt wird.
Rechtswahrung
Der Hinweis, dass alle Rechte offen bleiben.
Nächster Schritt
Betreibung, Klage oder Leistungseinstellung, samt Beilagen.

Checkliste Schweiz

  • Mahnen, um den Verzug auszulösen

    Der Schuldner einer verfallenen Verbindlichkeit wird durch Mahnung in Verzug gesetzt, sofern nicht ein Verfalltag verabredet war. Ohne Verzug laufen weder Verzugszins noch Verzugsschaden.

    Art. 102 OR
  • Angemessene Nachfrist setzen

    Wer vom Vertrag abrücken will, muss eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung setzen und hat danach die Wahl zwischen Erfüllung mit Schadenersatz, Verzicht mit Schadenersatz und Rücktritt.

    Art. 107 OR
  • Verzugszins richtig ansetzen

    Der gesetzliche Verzugszins beträgt fünf Prozent im Jahr; ist der übliche Bankdiskonto am Zahlungsort höher, kann dieser verlangt werden. Ein höherer vertraglicher Zins geht vor.

    Art. 104 OR
  • Mahnspesen nur mit Grundlage fordern

    Die Kosten des Betreibungsverfahrens richten sich nach dem Gebührentarif. Private Mahnspesen brauchen eine vertragliche Grundlage; ohne sie sind sie nicht ohne weiteres geschuldet.

  • Mängel rechtzeitig rügen

    Beim Kauf wie beim Werkvertrag sind Prüfung und Anzeige zeitkritisch. Eine verspätete Rüge kostet Rechte, unabhängig von der Berechtigung der Beanstandung.

  • Verjährungsfrist prüfen

    Forderungen verjähren in der Regel nach zehn Jahren; für bestimmte Forderungen, etwa Arbeiten von Handwerkern und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gilt eine fünfjährige Frist. Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht.

  • Zustellung nachweisbar machen

    Eingeschrieben versenden und zusätzlich per E-Mail, und die Zustellung dokumentieren. Wer den Zugang nicht nachweisen kann, kann den Verzugsbeginn nicht nachweisen.

So füllen Sie das Schreiben aus

  1. Parteien und Bezug. Absender, Empfänger, Vertragsbezeichnung, Datum und Referenz eintragen.
  2. Anspruchsart wählen. Zahlung, Nichterfüllung, Mangel oder Verletzung einer Nebenpflicht aktivieren.
  3. Verletzung beschreiben. Nur Daten, Beträge und Vorgänge — nachprüfbare Angaben wirken stärker als Bewertungen.
  4. Forderung berechnen. Hauptforderung, Zinsansatz mit Grundlage, Startdatum und Kosten eintragen.
  5. Nachfrist setzen. Ein realistisches Datum wählen und das Wahlrecht nach Art. 107 OR benennen.
  6. Nachweisbar versenden. Als PDF oder DOCX herunterladen und mit Zustellnachweis versenden.

Häufige Fragen

Wann kommt der Schuldner in Verzug?

Durch die Mahnung, wenn nicht ohnehin ein Verfalltag verabredet war. Das ist der Grund, warum dieses Schreiben in der Schweiz mehr ist als eine Erinnerung: Erst mit dem Verzug laufen Verzugszins und Verzugsschaden. Wer nie gemahnt hat, hat den Zinsanspruch für die Zeit davor in der Regel nicht.

Muss ich eine Nachfrist setzen?

Wenn Sie vom Vertrag abrücken wollen, ja. Art. 107 OR verlangt eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung; danach haben Sie die Wahl zwischen Erfüllung samt Schadenersatz, Verzicht auf die Leistung mit Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag. Die Vorlage setzt die Frist und benennt die Wahl, die Sie ausüben werden.

Welche Frist ist angemessen?

So lange, dass die Erfüllung möglich ist. Bei einer offenen Rechnung sind sieben bis vierzehn Tage üblich, bei einer Werkleistung deutlich länger, weil Material und Personal organisiert werden müssen. Eine unrealistisch kurze Frist gefährdet die darauf gestützten Rechtsfolgen; eine grosszügige Frist kostet nur Zeit.

Wie hoch ist der Verzugszins?

Fünf Prozent im Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist der übliche Bankdiskonto am Zahlungsort höher, kann dieser verlangt werden, und ein höherer vertraglicher Zins geht dem gesetzlichen vor. Das Schreiben nennt Ansatz und Grundlage, damit die Berechnung nachvollziehbar bleibt.

Kann ich Mahnspesen verlangen?

Nur mit Grundlage. Die Kosten des Betreibungsverfahrens richten sich nach dem Gebührentarif und sind Teil des Verfahrens. Private Mahnspesen brauchen eine vertragliche Basis — steht in Ihren Bedingungen nichts dazu, sind sie nicht ohne weiteres geschuldet, und eine erfundene Pauschale schwächt das ganze Schreiben.

Was gilt bei einer mangelhaften Leistung?

Es kommt auf den Vertragstyp an: Beim Kauf gelten die Gewährleistungsregeln, beim Werkvertrag die Bestimmungen über Mängel des Werkes mit Verbesserung, Minderung oder Rückgängigmachung. In beiden Fällen sind Prüfung und Anzeige zeitkritisch. Aktivieren Sie den Mangel-Baustein, dann rügt das Schreiben in der richtigen Form.

Hält eine Mahnung die Verjährung auf?

Nein. Forderungen verjähren in der Regel nach zehn Jahren, bestimmte — etwa Arbeiten von Handwerkern und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis — nach fünf Jahren, und ein Mahnschreiben unterbricht diese Fristen nicht. Wird die Frist knapp, gehört die Entscheidung über Betreibung oder Klage auf den Tisch, nicht ein weiteres Schreiben.

Soll ich mit Betreibung drohen?

Nur wenn Sie sie einleiten würden. Das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt führt zum Zahlungsbefehl; erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, geht es über die Rechtsöffnung oder die Klage weiter. Nennen Sie den Schritt, den Sie tatsächlich setzen, und setzen Sie ihn nach Fristablauf — eine angekündigte und nicht eingeleitete Betreibung entwertet jedes weitere Schreiben.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in der Schweiz, keine Rechtsberatung, und niemand hat Ihren Fall geprüft. Verzug, Gewährleistung und Verjährung hängen von den Umständen und vom Vertrag ab; bei erheblichen Beträgen oder Fristen holen Sie anwaltlichen Rat ein.