Allgemeine Geschäftsbedingungen für Treuhandmandate (Muster)

Aktualisiert am 6. August 2026

Die Geschäftsbedingungen sind der Teil des Mandatsverhältnisses, der von Kunde zu Kunde gleich bleibt: Mitwirkung, Honorierung, Herausgabe von Unterlagen, Aufbewahrung, Haftung, Geheimhaltung, Datenschutz und Beendigung. Der konkrete Auftrag und das Honorar gehören in die Auftragsbestätigung.

Dieses Muster ist der AGB-Teil. Tragen Sie die Angaben Ihrer Treuhandgesellschaft ein, schalten Sie nur die Abschnitte zu, die zu Ihrer Tätigkeit passen, und laden Sie eine saubere Word- oder PDF-Datei herunter — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ("wir"), Version , Stand . Sie werden über die jeweilige Auftragsbestätigung einbezogen und gelten für alle uns erteilten Mandate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen geht die Auftragsbestätigung vor.

Diese Bedingungen enthalten bewusst keine Kündigungsfrist und keine Pauschale für eine vorzeitige Beendigung. Der Auftrag kann von jedem Teil jederzeit beendet werden; das entsprechende Recht ist zwingend und lässt sich auch nicht indirekt einschränken.

Gesellschaft:
Rechtsform:
Verbandszugehörigkeit:
Zulassung im Revisionsbereich:
Berufshaftpflichtversicherung:
Stand:

1. Stellung der Gesellschaft

Wir erbringen Treuhand-, Buchführungs- und Beratungsleistungen. Die Buchführung und die Steuerberatung sind in der Schweiz nicht bewilligungspflichtig; wir behaupten daher keinen darüber hinausgehenden Berufsschutz, sondern richten uns nach den Standesregeln unserer Verbandszugehörigkeit und den vertraglich vereinbarten Pflichten. Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei .

OptionalDie Gesellschaft erbringt Revisionsleistungen

2. Gegenstand und Umfang des Mandats

Geschuldet ist nur die in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Eine Prüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der uns überlassenen Unterlagen findet nicht statt, und wir geben zu den daraus erstellten Unterlagen keine Bestätigung ab, soweit der Auftrag dies nicht ausdrücklich vorsieht. Zusätzliche Leistungen werden in einer geänderten oder gesonderten Auftragsbestätigung festgehalten.

3. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde übergibt uns rechtzeitig alle für die Mandatsführung erforderlichen Unterlagen, Angaben und Auskünfte, vollständig und geordnet, und beantwortet Rückfragen so, dass Einreichungs- und Zahlungsfristen eingehalten werden können. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich und teilt uns Änderungen seiner Verhältnisse mit, die für die Bearbeitung Bedeutung haben können. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, haften wir nicht für daraus entstehende Nachteile und können die Arbeiten einstellen.

4. Honorar, Auslagen und Verzug

Das Honorar und seine Grundlage sind in der Auftragsbestätigung festgelegt; ein Tarif besteht nicht, weshalb die Auftragsbestätigung Ansatz, Stundensatz oder Pauschale und Abrechnungsintervalle ausdrücklich benennt. Auslagen und Mehrwertsteuer werden zusätzlich verrechnet. Wir können angemessene Vorschüsse verlangen und die Arbeiten bis zu deren Eingang zurückstellen.

Rechnungen sind innerhalb von Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von Tagen ab Zugang schriftlich zu erheben; danach gilt die Rechnung als anerkannt, soweit nicht ein Rechtsgrund entgegensteht. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von % pro Jahr ab dem Tag nach Fälligkeit geschuldet, zuzüglich der Kosten der Rechtsverfolgung.

OptionalSolidarbürgschaft aufnehmen

5. Einstellung der Arbeiten, Rechenschaft und Herausgabe

Bei offenem Honorar können wir die Arbeiten nach vorheriger Anzeige einstellen. Wir legen über die Mandatsführung Rechenschaft ab und geben heraus, was uns infolge der Mandatsführung zugekommen ist. Die vom Kunden beigebrachten Unterlagen gehören dem Kunden und werden auf Verlangen herausgegeben; wir halten sie nicht zurück, um die Zahlung des Honorars zu erwirken, und jedenfalls nicht in einer Weise, die den Kunden daran hindern würde, eine Frist einzuhalten.

Unsere Arbeitspapiere, Berechnungen und internen Notizen bleiben unser Eigentum. Die Arbeitsergebnisse des Mandats, für die das Honorar bezahlt wurde, stehen dem Kunden zu. Bei einem Wechsel der Betreuung stimmen wir mit dem Kunden und der übernehmenden Stelle ab, welche Daten in welchem Format überlassen werden können.

6. Aufbewahrung

Der Kunde hat die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege und den Geschäftsbericht während zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzubewahren; diese Pflicht trifft ihn und ist von unserer Aufbewahrung getrennt. Wir bewahren unser Dossier für Jahre auf, danach können wir es vernichten, und wir teilen dies mindestens Tage vorher mit, wenn wir Unterlagen des Kunden verwahren.

7. Geheimhaltung und Interessenkonflikte

Wir halten die uns im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Tatsachen geheim. Eine Bekanntgabe erfolgt nur, soweit gesetzliche Vorschriften sie gebieten oder erlauben oder der Kunde uns schriftlich davon entbindet. Unsere Mitarbeitenden und die von uns eingesetzten Dienstleister sind in gleichem Umfang verpflichtet.

Wir dürfen für andere Kunden tätig werden, deren Interessen den Ihren widersprechen können. Wir teilen einen uns bekannt gewordenen Interessenkonflikt mit, soweit die Geheimhaltung gegenüber dem anderen Kunden dies zulässt, und treffen organisatorische Trennungsmassnahmen. Lässt sich ein Konflikt nicht so handhaben, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, stellen wir die betroffene Tätigkeit ein.

8. Geldwäschereirechtliche Unterstellung

Die von uns erbrachten Tätigkeiten begründen nach unserer Beurteilung keine Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz als Finanzintermediär; die Unterstellung knüpft an die Tätigkeit an und nicht an das Berufsbild. Kommen Tätigkeiten wie die Verwaltung von Vermögenswerten oder die Abwicklung von Zahlungen für Dritte hinzu, prüfen wir die Unterstellung neu und teilen dem Kunden mit, was daraus folgt. Unabhängig davon führen wir eine angemessene Abklärung des Kunden durch und lehnen Mandate ab, die wir nicht verantworten können.

Der Umfang der Unterstellung wird auf gesetzgeberischer Ebene ausgeweitet. Wir überprüfen unsere Einordnung bei einer Änderung der Rechtslage oder unserer Tätigkeiten und passen diese Bedingungen entsprechend an.

9. Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten des Kunden, seiner Organe, Mitarbeitenden und Ansprechpersonen, um das Mandat zu führen und für damit zusammenhängende Zwecke, insbesondere die Führung unserer Dossiers, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und die Qualitätssicherung. Für die eigene Mandatsführung sind wir Verantwortliche und nicht Auftragsbearbeiterin des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung von Personendaten an uns befugt ist und die betroffenen Personen informiert hat. Auskunftsbegehren und weitere Anliegen richten Sie an .

Daten werden in der Schweiz bearbeitet und von dort aus zugänglich gehalten. Über eine Änderung dieser Handhabung informieren wir vorher.

OptionalDienstleister und Cloud-Nutzung ausdrücklich benennen

10. Dienstleister und Cloud-Systeme

Wir setzen bei der Mandatsführung Dienstleister und cloudbasierte Systeme ein, insbesondere: . Wir verpflichten diese Dienstleister zur Geheimhaltung in dem Umfang, der für unsere eigenen Mitarbeitenden gilt, und bleiben Ihnen gegenüber für die Leistung verantwortlich. Auf Anfrage teilen wir mit, welche Kategorien von Dienstleistern in Ihrem Mandat eingesetzt werden.

11. Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt. Für Nachteile, die darauf zurückgehen, dass uns unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht wurden, dass Angaben nicht gemacht wurden oder dass unseren Hinweisen nicht gefolgt wurde, haften wir nicht.

Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes ist unsere Haftung für Schäden aus einem Mandat auf das -fache des für dieses Mandat in Rechnung gestellten Honorars begrenzt.

Die Begrenzung gilt nicht für Absicht und grobe Fahrlässigkeit, nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nicht, soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist. Unsere Arbeitsergebnisse sind für die Verwendung durch den Kunden bestimmt; gegenüber Dritten, denen der Kunde sie überlässt, übernehmen wir keine Verantwortung. Ansprüche sind gegen die Gesellschaft und nicht gegen einzelne Mitarbeitende persönlich zu richten.

12. Elektronische Kommunikation und Bankverbindung

Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, kommunizieren wir auch elektronisch. Elektronische Nachrichten können abgefangen, verändert oder verzögert werden; für Veränderungen nach dem Versand und für Störungen dieses Übertragungswegs übernehmen wir keine Verantwortung. Anlagen sind vom Empfänger auf Schadsoftware zu prüfen.

Wir teilen eine Änderung unserer Bankverbindung niemals allein per E-Mail oder telefonisch mit. Jede Nachricht, die eine Änderung unserer Bankverbindung ankündigt und nicht zusätzlich brieflich bestätigt wird, ist als Betrugsversuch zu behandeln; rufen Sie uns vor einer Zahlung unter einer Ihnen bereits bekannten Nummer an. Teilen Sie uns Ihre eigenen Bankangaben ebenfalls über einen zweiten Weg mit; eine Änderung bestätigen wir mündlich.

13. Interne Streitigkeiten beim Kunden

Sind die Gesellschafter oder Organe eines Kunden uneins, ist unser Kunde die Gesellschaft und nicht das einzelne Organ. Wir führen widersprüchliche Weisungen nicht aus, verweisen die Angelegenheit an das zuständige Organ und werden bis zur Klärung nicht weiter tätig; wir können das Mandat in diesem Fall auch insgesamt beenden. Mitteilungen richten wir weiterhin an die Geschäftsadresse zu Händen des zuständigen Organs.

14. Beendigung des Mandats

Das Mandat kann von jedem Teil jederzeit beendet werden. Eine Kündigungsfrist ist nicht vereinbart und wäre nicht durchsetzbar, ebenso wenig eine Pauschale für eine vorzeitige Beendigung. Wer zur Unzeit kündigt, hat den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen; wir werden eine Beendigung deshalb nicht so erklären, dass der Kunde sich nicht rechtzeitig um eine andere Betreuung kümmern kann, und wir berücksichtigen dabei laufende Einreichungs- und Zahlungsfristen.

Bei Beendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen und die aufgelaufenen Auslagen abgerechnet. Angefangene Arbeiten werden nur fortgeführt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Nach Beendigung erstellen wir ein Schreiben, in dem die abgeschlossenen Arbeiten, die offenen Punkte und die anstehenden Fristen aufgeführt sind, die nicht mehr von uns wahrgenommen werden, und wirken an einer geordneten Übergabe mit, soweit die Geheimhaltung und die Entbindung durch den Kunden dies zulassen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist , soweit zwingende Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Klausel, die in der Schweiz nicht funktioniert: eine Kündigungsfrist

Wer ein deutsches oder österreichisches Muster übernimmt, schreibt selbstverständlich eine Kündigungsfrist in die AGB. In der Schweiz ist das die Klausel, die vor Gericht am wenigsten hält.

Nach Art. 404 Abs. 1 OR kann der Auftrag von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist dieses Recht zwingend und darf auch nicht indirekt eingeschränkt werden — etwa durch die Vereinbarung einer Konventionalstrafe. Mandatsverhältnisse zu Ärzten, Anwälten und Treuhändern werden dabei als Aufträge mit ausgeprägt persönlichem Charakter behandelt, was die Anwendung dieses Grundsatzes stützt.

Die praktische Folge: eine Kündigungsfrist von drei Monaten in Ihren AGB ist gegenüber einem Kunden, der sofort gehen will, keine belastbare Position, und eine Pauschale für vorzeitige Beendigung ist genau der indirekte Umweg, den die Rechtsprechung ausschliesst. Dieses Muster verzichtet deshalb auf eine Fristenklausel und regelt stattdessen, was tatsächlich trägt: die Abrechnung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen, die Behandlung angefangener Arbeiten und die Pflicht, nicht zur Unzeit zu kündigen — denn wer zur Unzeit kündigt, hat den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Damit stehen drei deutschsprachige Märkte auf drei verschiedenen Regeln: Deutschland (Frist nur bei individueller Vereinbarung wirksam, nicht in AGB), Österreich (vereinbarte Frist gilt grundsätzlich), Schweiz (Frist gar nicht durchsetzbar). Ein einziges Muster kann das nicht abdecken.

Das GwG erfasst nicht jede Treuhandtätigkeit — und der Kreis wird gerade erweitert

Buchführung und Steuerberatung sind in der Schweiz keine konzessionierten Berufe; grundsätzlich darf jede Person diese Dienstleistungen erbringen. Und ebenso wenig unterstehen sie automatisch dem Geldwäschereigesetz. Die Unterstellung knüpft an die Tätigkeit an: Sobald geldwäschereigefährdete Tätigkeiten hinzukommen — etwa Vermögensverwaltung oder die Abwicklung von Zahlungen für Dritte — greifen die GwG-Pflichten, und wer als Finanzintermediär tätig ist, muss sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland, Österreich, Italien oder Portugal, wo Berufsträger schon aufgrund ihres Berufs Verpflichtete beziehungsweise entità obbligate sind. In der Schweiz muss eine Treuhandgesellschaft ihre Tätigkeiten deshalb einzeln prüfen — und die AGB sollten nicht so tun, als sei die Antwort für alle Mandate gleich.

Dieser Punkt bewegt sich zudem. Mit der am 26. September 2025 verabschiedeten Revision des Geldwäschereigesetzes werden der persönliche und der sachliche Anwendungsbereich auf bestimmte Beratungstätigkeiten ausgeweitet; der Begriff des Finanzintermediärs soll einen breiteren Kreis von Beratern erfassen, darunter Buchhalter, Treuhänder, Unternehmensberater und Anwälte, die Transaktionen mit Bargeld, Immobilien oder Unternehmensanteilen abwickeln. Das Inkrafttreten und die Übergangsfristen sind gesondert zu verfolgen — dieses Muster stellt die Unterstellung deshalb als Wahlfeld dar, das Sie bei einer Änderung Ihrer Tätigkeit oder der Rechtslage anpassen.

Aufbewahrung, Herausgabe und Rechenschaft

Die Aufbewahrung ist im Schweizer Recht klar geregelt und trifft den Kunden: Geschäftsbücher, Buchungsbelege und der Geschäftsbericht sind während zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzubewahren. Das ist seine Pflicht, nicht die der Treuhandgesellschaft, und die Unterscheidung ist wichtiger, als sie klingt — ein Kunde, der annimmt, «die Treuhand hat alles», steht im Prüfungsfall ohne die von ihm verlangten Unterlagen da.

Die Aufbewahrung des eigenen Dossiers ist eine Entscheidung der Treuhandgesellschaft, geleitet von Beweisbedürfnissen und Verjährungsfristen. Dieses Muster macht sie zu einem Feld und stellt der Vernichtung eine Vorankündigung voran.

Bei der Herausgabe gilt die auftragsrechtliche Grundregel: Der Beauftragte hat über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolge der Geschäftsführung zugekommen ist, herauszugeben. Die vom Kunden beigebrachten Unterlagen gehören dem Kunden; die Arbeitspapiere und internen Notizen der Treuhandgesellschaft bleiben deren Eigentum; die Arbeitsergebnisse, für die das Honorar bezahlt wurde, stehen dem Kunden zu. Bei offenem Honorar ist die Einstellung der Arbeiten nach vorheriger Anzeige der vorgesehene Weg — nicht das Zurückbehalten von Unterlagen, die der Kunde für eine Frist braucht.

Geheimhaltung, Datenschutz und das revidierte DSG

Anders als in Deutschland oder Österreich gibt es für die Buchführung und die Steuerberatung kein berufsrechtliches Amtsgeheimnis mit Strafdrohung; die Geheimhaltung ruht hier in erster Linie auf dem Vertrag und der auftragsrechtlichen Treuepflicht. Umso wichtiger ist, dass die AGB sie ausdrücklich vereinbaren, statt sich auf ein Berufsgeheimnis zu verlassen, das in dieser Form nicht besteht.

Beim Datenschutz gilt seit dem 1. September 2023 das revidierte Datenschutzgesetz. Der Punkt, der in vielen AGB fehlt, ist die Rollenzuordnung: Für die eigene Mandatsbearbeitung ist die Treuhandgesellschaft in der Regel Verantwortliche und nicht Auftragsbearbeiterin des Kunden. Davon hängen Informationspflichten, die Behandlung von Auskunftsbegehren und die Verantwortlichkeit gegenüber dem Beauftragten für den Datenschutz und die Öffentlichkeit ab.

Hinzu kommt die Bekanntgabe ins Ausland. Werden Daten in Staaten bearbeitet, die nach der Beurteilung des Bundesrats keinen angemessenen Schutz gewährleisten, sind zusätzliche Garantien erforderlich. Dieses Muster fragt den Speicherort ab und benennt die eingesetzten Dienstleister, statt die Frage offenzulassen.

Was hineingehört und was besser hinausgeht

Nehmen Sie den Hinweis zu Bankverbindungen auf. Die Zusage, eine Änderung der Kontoangaben niemals allein per E-Mail mitzuteilen, verbunden mit telefonischer Rückversicherung über eine bereits bekannte Nummer, ist die günstigste Massnahme gegen einen Betrug, der gezielt Treuhandgesellschaften mit Zahlungsverkehr für Dritte trifft.

Nehmen Sie eine Klausel zu internen Streitigkeiten beim Kunden auf. Wenn die Gesellschafter uneins sind, ist der Kunde die Gesellschaft und nicht der Erstanrufer. Vorab festzuhalten, dass widersprüchliche Weisungen nicht ausgeführt und an das zuständige Organ zurückverwiesen werden, verhindert, dass die Treuhandgesellschaft zum Werkzeug einer Seite wird.

Streichen Sie zwei Dinge. Erstens jede Kündigungsfrist und jede Pauschale für vorzeitige Beendigung, weil beides am zwingenden Charakter von Art. 404 OR scheitert. Zweitens die Klausel, mit der sich die Treuhandgesellschaft vorbehält, ein Organ persönlich für eine Rechnung der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen: Ein Verwaltungsrat haftet nicht für eine Gesellschaftsschuld, weil AGB das behaupten. Wollen Sie diesen Zugriff, nehmen Sie eine Solidarbürgschaft — eine wirklich unterschriebene Verpflichtung, die dieses Muster als optionalen Block enthält.

Die Klauseln im Einzelnen

Geltung, Rangfolge und Einbeziehung
Legt fest, dass die AGB für jedes Mandat gelten, wie sie einbezogen werden und dass die Auftragsbestätigung im Widerspruchsfall vorgeht.
Stellung und Versicherung
Benennt die Verbandszugehörigkeit, allfällige Zulassungen im Bereich der Revision und die Berufshaftpflichtversicherung — ohne einen Berufsschutz zu behaupten, den es für die Buchführung nicht gibt.
Gegenstand und Umfang des Mandats
Nur die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen sind geschuldet; ohne ausdrückliche Vereinbarung findet keine Revision statt und wird keine Bestätigung abgegeben.
Mitwirkung des Kunden
Vollständige und rechtzeitige Unterlagen, Richtigkeit der Angaben, Mitteilung von Änderungen und die Folgen unterbleibender Mitwirkung.
Honorar, Auslagen und Verzug
Verweis auf die Auftragsbestätigung für die Höhe, da kein Tarif besteht; Zahlungsfrist, Frist für Einwendungen, Vorschuss, Verzugszins und Mehrwertsteuer.
Einstellung der Arbeiten und Herausgabe
Einstellung nach vorheriger Anzeige bei offenem Honorar, Rechenschaft und Herausgabe nach auftragsrechtlichen Grundsätzen, Eigentum der Treuhandgesellschaft an ihren Arbeitspapieren.
Aufbewahrung
Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht des Kunden für Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftsbericht nach Ablauf des Geschäftsjahres, daneben die eigene Aufbewahrungsdauer der Treuhandgesellschaft mit Vorankündigung vor Vernichtung.
Geheimhaltung und Interessenkonflikte
Vertraglich vereinbarte Geheimhaltung mit Vorbehalt gesetzlicher Auskunftspflichten, Handhabung konkurrierender Mandate mit Trennungsmassnahmen und Einstellung der betroffenen Tätigkeit.
Geldwäschereirechtliche Unterstellung (Wahlfeld)
Stellt dar, ob die Treuhandgesellschaft aufgrund ihrer Tätigkeit als Finanzintermediär untersteht oder nicht, mit den entsprechenden Pflichten — die Unterstellung knüpft an die Tätigkeit an und nicht an den Beruf.
Datenschutz und Dienstleister
Rolle als Verantwortliche für die eigene Mandatsbearbeitung nach dem revidierten Datenschutzgesetz, Zwecke, Kontaktstelle, Einsatz von Dienstleistern und Bekanntgabe ins Ausland.
Haftung
Haftungsbegrenzung nach Wahl als fester Betrag, Vielfaches des Honorars oder gezahltes Honorar, mit den Ausnahmen für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie Personenschäden.
Solidarbürgschaft (optional)
Eine unterschriebene Bürgschaft einer natürlichen Person statt einer Klausel, die einen Zugriff auf ein Organ bloss behauptet.
Elektronische Kommunikation und Bankverbindung
Risikoverteilung bei E-Mail und die Zusage, Kontoangaben niemals allein elektronisch zu ändern, mit telefonischer Rückversicherung über eine bekannte Nummer.
Interne Streitigkeiten beim Kunden
Die Gesellschaft ist der Kunde, wenn die Gesellschafter uneins sind: keine Ausführung widersprüchlicher Weisungen, Rückverweisung an das zuständige Organ.
Beendigung ohne Fristenklausel
Beendigung jederzeit durch beide Seiten, Abrechnung der erbrachten Leistungen, Behandlung angefangener Arbeiten und die Pflicht, nicht zur Unzeit zu kündigen — statt einer Frist, die nicht durchsetzbar wäre.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizer Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel.

Was in der Schweiz zu beachten ist

Prüfen Sie den aktuellen Stand der Rechtslage und Ihrer Verbandsvorgaben, bevor Sie dieses Muster verwenden.

  • Keine Kündigungsfrist und keine Konventionalstrafe für vorzeitige Beendigung

    Nach Art. 404 Abs. 1 OR kann der Auftrag von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist dieses Recht zwingend und darf auch nicht indirekt eingeschränkt werden, etwa durch die Vereinbarung einer Konventionalstrafe. Mandatsverhältnisse zu Treuhändern werden als Aufträge mit ausgeprägt persönlichem Charakter behandelt. Wer zur Unzeit kündigt, hat den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen — das ist die Regel, die trägt, nicht eine Fristenklausel.

    LAW.CH — Auftragsrecht: Widerruf und Kündigung
  • Die GwG-Unterstellung knüpft an die Tätigkeit an, nicht an den Beruf

    Buchführung und Steuerberatung sind keine konzessionierten Berufe und unterstehen nicht automatisch dem Geldwäschereigesetz. Kommen geldwäschereigefährdete Tätigkeiten hinzu — etwa Vermögensverwaltung oder die Abwicklung von Zahlungen für Dritte — greifen die GwG-Pflichten, und wer als Finanzintermediär tätig ist, muss sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen. Das unterscheidet die Schweiz von Deutschland, Österreich, Italien und Portugal, wo Berufsträger schon aufgrund ihres Berufs Verpflichtete sind.

    swissaccounting — Beratung unter dem Geldwäschereigesetz
  • Die Revision des GwG erweitert den Kreis der Unterstellten

    Mit der am 26. September 2025 verabschiedeten Revision des Geldwäschereigesetzes werden der persönliche und der sachliche Anwendungsbereich auf bestimmte Beratungstätigkeiten ausgeweitet; der Begriff des Finanzintermediärs soll einen breiteren Kreis von Beratern erfassen, darunter Buchhalter, Treuhänder, Unternehmensberater und Anwälte, die Transaktionen mit Bargeld, Immobilien oder Unternehmensanteilen abwickeln. Inkrafttreten und Übergangsfristen sind gesondert zu verfolgen — prüfen Sie Ihre Unterstellung erneut, bevor Sie sich auf eine Nichtunterstellung verlassen.

  • Zehnjährige Aufbewahrung trifft den Kunden

    Geschäftsbücher, Buchungsbelege und der Geschäftsbericht sind während zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzubewahren. Diese Pflicht trifft den Kunden und ist von der Aufbewahrung des Dossiers der Treuhandgesellschaft zu unterscheiden, die eine eigene, beweisgeleitete Entscheidung ist.

  • Geheimhaltung vertraglich vereinbaren, nicht auf ein Berufsgeheimnis verweisen

    Für die Buchführung und die Steuerberatung besteht kein berufsrechtliches Geheimnis mit Strafdrohung, wie es für andere Berufe gilt. Die Geheimhaltung ruht daher auf dem Vertrag und der auftragsrechtlichen Treuepflicht und sollte in den AGB ausdrücklich vereinbart werden, statt sich auf einen Schutz zu berufen, der in dieser Form nicht besteht.

  • Rolle und Auslandbekanntgabe nach dem revidierten Datenschutzgesetz klären

    Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Für die eigene Mandatsbearbeitung ist die Treuhandgesellschaft in der Regel Verantwortliche und nicht Auftragsbearbeiterin des Kunden. Werden Daten in Staaten bearbeitet, die keinen angemessenen Schutz gewährleisten, sind zusätzliche Garantien erforderlich.

    EDÖB — Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

So verwenden Sie das Muster

  1. Angaben der Treuhandgesellschaft eintragen. Firma, Rechtsform, Verbandszugehörigkeit, allfällige Zulassung im Revisionsbereich, Versicherer, Stand und Versionsbezeichnung.
  2. Die GwG-Unterstellung bestimmen. Wählen Sie, ob Sie aufgrund Ihrer Tätigkeiten als Finanzintermediär unterstehen. Prüfen Sie das erneut, wenn sich Ihre Tätigkeit oder die Rechtslage ändert.
  3. Keine Kündigungsfrist eintragen. Das Muster enthält bewusst keine Fristenklausel, weil das Recht zur jederzeitigen Beendigung zwingend ist. Geregelt wird stattdessen die Abrechnung und die Behandlung angefangener Arbeiten.
  4. Fristen und Beträge festlegen. Zahlungsfrist, Frist für Einwendungen, Verzugszins, Aufbewahrungsdauer des eigenen Dossiers, Vorlauf vor Vernichtung und Haftungsbegrenzung.
  5. Nur passende Abschnitte zuschalten. Revisionsleistungen, Dienstleister und Cloud-Nutzung sowie die optionale Solidarbürgschaft sind getrennt schaltbar.
  6. Mit der Auftragsbestätigung übermitteln. Die AGB werden über die Auftragsbestätigung einbezogen — beide Dokumente gehören zusammen. Als Word-Datei weiterbearbeiten oder als PDF versenden.

Häufige Fragen

Kann ich in meinen AGB eine Kündigungsfrist vereinbaren?

Nicht mit Aussicht auf Durchsetzung. Nach Art. 404 Abs. 1 OR kann der Auftrag von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist dieses Recht zwingend und darf auch nicht indirekt eingeschränkt werden — etwa durch eine Konventionalstrafe. Was trägt, ist die Abrechnung der erbrachten Leistungen und der Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit. Deutschland und Österreich handhaben das anders, weshalb ein Muster von dort hier gerade an dieser Klausel scheitert.

Untersteht meine Treuhandgesellschaft dem Geldwäschereigesetz?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab, nicht von Ihrem Berufsbild. Buchführung und Steuerberatung sind keine konzessionierten Berufe und unterstehen nicht automatisch dem GwG. Kommen geldwäschereigefährdete Tätigkeiten hinzu — etwa Vermögensverwaltung oder die Abwicklung von Zahlungen für Dritte — greifen die Pflichten, und wer als Finanzintermediär tätig ist, muss sich einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschliessen. In Deutschland, Österreich, Italien und Portugal sind Berufsträger dagegen schon aufgrund ihres Berufs erfasst.

Ändert sich das mit der GwG-Revision?

Ja, in Richtung einer breiteren Erfassung. Mit der am 26. September 2025 verabschiedeten Revision werden der persönliche und der sachliche Anwendungsbereich auf bestimmte Beratungstätigkeiten ausgeweitet; der Begriff des Finanzintermediärs soll einen breiteren Kreis erfassen, darunter Buchhalter, Treuhänder, Unternehmensberater und Anwälte, die Transaktionen mit Bargeld, Immobilien oder Unternehmensanteilen abwickeln. Inkrafttreten und Übergangsfristen sind gesondert zu verfolgen — verlassen Sie sich nicht auf eine früher festgestellte Nichtunterstellung, ohne sie erneut zu prüfen.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und der Geschäftsbericht sind während zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzubewahren — und diese Pflicht trifft den Kunden, nicht die Treuhandgesellschaft. Die Aufbewahrung des eigenen Dossiers ist eine getrennte, beweisgeleitete Entscheidung; dieses Muster macht sie zu einem Feld und stellt der Vernichtung eine Vorankündigung voran, damit der Kunde seine Unterlagen noch anfordern kann.

Gilt für Treuhänder ein Berufsgeheimnis?

Nicht in der Form, die man aus Deutschland oder Österreich kennt. Für die Buchführung und die Steuerberatung besteht kein berufsrechtliches Geheimnis mit Strafdrohung, wie es für andere Berufe gilt; die Geheimhaltung ruht auf dem Vertrag und der auftragsrechtlichen Treuepflicht. Deshalb sollten die AGB sie ausdrücklich vereinbaren, statt sich auf einen Schutz zu berufen, den es in dieser Form nicht gibt.

Darf ich Unterlagen zurückbehalten, solange das Honorar offen ist?

Der vorgesehene Weg ist die Einstellung der Arbeiten nach vorheriger Anzeige. Auftragsrechtlich hat der Beauftragte über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles herauszugeben, was ihm infolge der Geschäftsführung zugekommen ist; die vom Kunden beigebrachten Unterlagen gehören dem Kunden. Sie zurückzuhalten, wenn eine Frist ansteht, verschiebt eine Honorardiskussion auf ein Feld, auf dem eine Treuhandgesellschaft nichts gewinnen kann. Die eigenen Arbeitspapiere bleiben demgegenüber ihr Eigentum.

Ist die Treuhandgesellschaft datenschutzrechtlich Verantwortliche oder Auftragsbearbeiterin?

Für die eigene Mandatsbearbeitung in der Regel Verantwortliche und nicht Auftragsbearbeiterin des Kunden. Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz, und von dieser Zuordnung hängen Informationspflichten, die Behandlung von Auskunftsbegehren und die Verantwortlichkeit gegenüber der Aufsicht ab. Werden Daten in Staaten bearbeitet, die keinen angemessenen Schutz gewährleisten, sind zusätzliche Garantien erforderlich.

Kann ich ein Organ persönlich für eine offene Rechnung in Anspruch nehmen?

Nicht durch eine Behauptung in den AGB. Ein Verwaltungsratsmitglied oder ein Geschäftsführer haftet nicht für eine Gesellschaftsschuld, weil eine Klausel das vorsieht. Wollen Sie diesen Zugriff, nehmen Sie eine Solidarbürgschaft, die die betreffende Person selbst unterschreibt — dieses Muster enthält sie als optionalen Block, und das ist eine echte Verpflichtung statt eines Satzes ohne Wirkung.

Ähnliche Vorlagen

Rechtlicher Hinweis

Dieses Muster und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Auftragsrecht, geldwäschereirechtliche Unterstellung und Datenschutzanforderungen ändern sich und hängen von den Tätigkeiten der einzelnen Treuhandgesellschaft ab; die Revision des Geldwäschereigesetzes ist in ihrem Inkrafttreten gesondert zu verfolgen. Lassen Sie Ihre Geschäftsbedingungen rechtlich prüfen, bevor Sie sie verwenden.