Mandatsvertrag für Treuhänder — Muster
Aktualisiert am 5. August 2026
Ein Mandatsvertrag — je nach Kontext auch Auftragsbestätigung genannt — hält fest, welche Buchführungs-, Abschluss- oder Revisionsleistungen ein Treuhänder oder eine Treuhandfirma für eine Klientschaft erbringt, was das kostet und wer wofür verantwortlich ist. Rechtlich handelt es sich meist um einen einfachen Auftrag nach Art. 394 ff. des Obligationenrechts (OR): formfrei gültig, aber mit einer gesetzlichen Besonderheit, die kaum ein generisches Muster aus dem Ausland richtig abbildet — jede Partei kann den Auftrag jederzeit auflösen, und dieses Recht lässt sich nicht wegbedingen.
Der Vertrag unten ist zugleich der Editor: Tragen Sie die markierten Stellen ein, kennzeichnen Sie, ob die Firma für dieselbe Klientschaft auch eine Revision durchführt, und aktivieren Sie den Vorschuss, falls Sie einen verlangen. Laden Sie das fertige Dokument als Word- oder PDF-Datei herunter — kostenlos, ohne Registrierung und ohne Wasserzeichen.
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Mandatsvertrag für Treuhandleistungen
Dieser Mandatsvertrag wird am zwischen , (die „Klientschaft"), und , (der „Treuhänder"), geschlossen.
1. Leistungsumfang
Der Treuhänder erbringt für die Klientschaft folgende Leistungen: . Der Treuhänder erbringt die Leistungen sorgfältig und nach den anerkannten Regeln seines Berufsstandes.
2. Honorar und Rechnungsstellung
- Honoraransatz:
- Honorarbetrag:
- Beschreibung (falls anderes):
- Rechnungsfrequenz:
Rechnungen sind innerhalb von Tagen seit Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Klientschaft kann eine Rechnung innerhalb von Tagen seit Erhalt schriftlich beanstanden; die Parteien bemühen sich in diesem Fall um eine Einigung in guten Treuen.
3. Rechenschafts- und Herausgabepflicht
Der Treuhänder legt der Klientschaft auf Verlangen jederzeit Rechenschaft über seine Geschäftsführung ab und gibt ihr alles heraus, was ihm im Zusammenhang mit diesem Mandat zugekommen ist, Art. 400 Absatz 1 OR. Interne Arbeitspapiere und Notizen, die der Treuhänder allein für die eigene Aufgabenerfüllung erstellt hat, bleiben davon unberührt sein eigenes Arbeitsmaterial.
4. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen der anderen Partei vertraulich und beachtet bei Personendaten die Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
5. Auflösung des Mandatsvertrags
Jede Partei kann diesen Mandatsvertrag jederzeit auflösen, Art. 404 Absatz 1 OR; dieses Recht ist zwingender Natur und kann durch diesen Vertrag nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Parteien streben als Zielgrösse eine Ankündigungsfrist von Tagen an, ohne dass dies das gesetzliche jederzeitige Auflösungsrecht beeinträchtigt. Löst eine Partei den Vertrag zur Unzeit auf, hat sie der anderen Partei den ihr dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, Art. 404 Absatz 2 OR.
6. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Klientschaft
Datum:
Treuhänder
Datum:
Der Mandatsvertrag braucht keine Schriftform — für Prüfungsaufträge gilt das nicht
Ein Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR kommt grundsätzlich formfrei zustande, auch mündlich oder durch konkludentes Handeln. Aus Beweisgründen empfiehlt sich in der Praxis dennoch dringend eine schriftliche Auftragsbestätigung, weil die Parteien sonst bei einer Streitigkeit über Umfang, Honorar oder Verantwortlichkeiten vollständig auf das Beweisen des tatsächlich Vereinbarten angewiesen sind.
Anders liegt es, wenn die Treuhandfirma für dieselbe Klientschaft eine Revision (Abschlussprüfung) durchführt: Der Schweizer Prüfungsstandard PS 210, die schweizerische Umsetzung des internationalen ISA 210, verlangt vom Revisor, die Bedingungen des Prüfungsauftrags mit der geprüften Gesellschaft schriftlich zu vereinbaren — Ziel und Umfang der Prüfung, Verantwortlichkeiten, Honorar und die angewandte Rechnungslegungs- und Prüfungsnorm eingeschlossen.
Bücher führen und dieselbe Firma prüfen: Unabhängigkeit ist keine Formsache
Führt eine Treuhandfirma die Buchhaltung einer Gesellschaft und übernimmt gleichzeitig deren Revision, entsteht ein Selbstprüfungsrisiko: Der Revisor würde faktisch die eigene Arbeit kontrollieren. Die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) hat dazu klargestellt, dass Buchführungs- oder andere für die Prüfung relevante Dienstleistungen und die eingeschränkte Revision nicht von derselben Person oder Personengruppe erbracht werden dürfen — Einzelrevisoren dürfen deshalb nicht gleichzeitig für dieselbe Gesellschaft Buchführung und Revision übernehmen. Für die ordentliche Revision gelten grundsätzlich dieselben Unabhängigkeitsanforderungen, mit etwas mehr Ermessensspielraum bei der Differenzierung der Prüfungspflichten, aber ohne generelle Ausnahme für kleinere Prüfungen.
Ob eine Gesellschaft überhaupt zur ordentlichen oder nur zur eingeschränkten Revision verpflichtet ist, richtet sich nach Art. 727 OR: Wer in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Schwellenwerte — Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatz von 40 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt — überschreitet, braucht eine ordentliche Revision; andernfalls genügt grundsätzlich die eingeschränkte Revision.
Der Mandatsvertrag kann jederzeit aufgelöst werden — das lässt sich nicht wegbedingen
Anders als eine feste Kündigungsfrist oder ein Kündigungsverzicht, wie sie ein aus dem Ausland übernommenes Muster oft vorsieht, kann beim Auftrag jede Partei den Vertrag nach Art. 404 Absatz 1 OR jederzeit auflösen. Dieses Recht ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zwingender Natur: Es lässt sich weder durch eine feste Vertragsdauer noch durch eine Konventionalstrafe für eine vorzeitige Auflösung wirksam ausschliessen oder einschränken. Löst eine Partei den Vertrag jedoch zur Unzeit auf — etwa unmittelbar vor einem wichtigen Abgabetermin, ohne dass ein sachlicher Grund für den Zeitpunkt spricht — hat sie der anderen Partei nach Art. 404 Absatz 2 OR den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Vorlage hält deshalb eine gewünschte Ankündigungsfrist als beiderseitige Zielgrösse fest, macht aber deutlich, dass sie das gesetzliche jederzeitige Auflösungsrecht nicht verdrängt.
Die Abschnitte, erklärt
- Leistungsumfang
- Die konkreten Leistungen — Buchführung, Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Steuervertretung oder Revision — so genau beschrieben, dass beide Seiten wissen, was dazugehört und was nicht.
- Unabhängigkeitshinweis (bedingt)
- Erscheint automatisch, wenn Sie angeben, dass die Firma für dieselbe Klientschaft auch eine Revision durchführt — mit dem Hinweis, dass Buchführung und Revision nicht von derselben Person oder Personengruppe erbracht werden dürfen.
- Honorar und Rechnungsstellung
- Pauschal-, Stunden- oder ein anderer Honoraransatz, sowie wie und wann Rechnungen gestellt und bezahlt werden.
- Vorschuss (optional)
- Falls verwendet, hält fest, ob ein nicht verbrauchter Vorschuss künftigen Honoraren gutgeschrieben oder zurückerstattet wird, oder nicht rückerstattbar ist — als klare Regel, nicht als Widerspruch.
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht
- Verweist auf Art. 400 OR: Der Treuhänder muss über seine Geschäftsführung jederzeit Rechenschaft ablegen und alles herausgeben, was ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zugekommen ist.
- Auflösung (Art. 404 OR)
- Stellt klar, dass jede Partei den Auftrag jederzeit auflösen kann, dass sich dieses Recht nicht wegbedingen lässt, und dass eine Auflösung zur Unzeit eine Schadenersatzpflicht auslösen kann — statt eine feste, in Wirklichkeit nicht durchsetzbare Kündigungsfrist zu versprechen.
Rechtliche Eckpunkte
Die folgenden Punkte stützen sich auf das Obligationenrecht (OR) sowie auf die Aufsichtspraxis der Revisionsaufsichtsbehörde und die Standards der Treuhand- und Revisionsbranche, die in diesem Rechercheschritt geprüft wurden.
Der Auftrag ist formfrei gültig — Schriftlichkeit wird für Beweiszwecke empfohlen
Ein Mandatsvertrag nach Art. 394 ff. OR kann grundsätzlich formfrei, auch mündlich, geschlossen werden; eine schriftliche Auftragsbestätigung wird in der Praxis aus Beweisgründen dringend empfohlen.
Mandatsvertrag: Anwendung, Inhalt und Auflösung — WEKAPrüfungsaufträge brauchen eine schriftliche Vereinbarung der Auftragsbedingungen (PS 210)
Der Schweizer Prüfungsstandard PS 210, die schweizerische Umsetzung von ISA 210, verlangt vom Revisor, Ziel und Umfang der Prüfung, die Verantwortlichkeiten der Parteien und weitere Auftragsbedingungen schriftlich mit der geprüften Gesellschaft zu vereinbaren.
EXPERTsuisse — Reglemente und Downloads (Schweizer Prüfungsstandards)Buchführung und Revision für dieselbe Gesellschaft dürfen nicht von derselben Person oder Personengruppe erbracht werden
Die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) verlangt organisatorische und personelle Massnahmen, damit Personen, die Buchführungs- oder andere prüfungsrelevante Dienstleistungen erbringen, nicht zugleich an der Revision derselben Gesellschaft mitwirken.
Unabhängigkeit — Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)Ordentliche Revision ist erst ab bestimmten Schwellenwerten Pflicht
Art. 727 OR verpflichtet zur ordentlichen Revision, wer in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Schwellenwerte überschreitet: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatz von 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt; andernfalls genügt die eingeschränkte Revision.
Wer ist zur ordentlichen Revision verpflichtet? — KMU-Portal des BundesDer Auftrag kann von jeder Partei jederzeit aufgelöst werden — zwingend, nicht wegbedingbar
Art. 404 Absatz 1 OR gewährt beiden Parteien ein jederzeitiges Auflösungsrecht, das nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zwingender Natur ist; eine Auflösung zur Unzeit kann nach Art. 404 Absatz 2 OR eine Pflicht zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens auslösen.
Kündigung zur Unzeit: Risikominderung durch pauschalisierten Schadenersatz — WEKA
So verwenden Sie diese Vorlage
- Treuhandfirma und Klientschaft eintragen. Tragen Sie Name und Anschrift der Treuhandfirma oder des Treuhänders sowie der Klientschaft in die markierten Stellen ein.
- Leistungsumfang beschreiben. Listen Sie die konkreten Leistungen auf — Buchführung, Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Steuervertretung oder Revision.
- Angeben, ob dieselbe Firma auch eine Revision durchführt. Führt Ihre Firma für diese Klientschaft auch eine Revision durch, wählen Sie „Ja" und die passende Revisionsart, damit der Unabhängigkeitshinweis erscheint — der wichtigste Punkt auf dieser Vorlage.
- Honorar, Rechnungsstellung und Vorschuss festlegen. Wählen Sie Pauschal-, Stunden- oder einen anderen Honoraransatz, die Rechnungsfrequenz und, falls verwendet, den Vorschussbetrag und dessen Behandlung bei Vertragsende.
- Die gewünschte Ankündigungsfrist eintragen. Tragen Sie eine Frist ein, die beide Seiten als Zielgrösse anstreben — wohl wissend, dass Art. 404 OR jeder Partei ein zwingendes, jederzeitiges Auflösungsrecht belässt, das diese Frist nicht verdrängen kann.
- Unterschreiben und herunterladen. Beide Parteien unterschreiben, anschliessend laden Sie den Mandatsvertrag als Word- oder PDF-Datei herunter.
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Mandatsvertrag mit meinem Treuhänder schriftlich sein?
Rechtlich meist nicht: Ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR ist grundsätzlich formfrei gültig. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Auftragsbestätigung dennoch dringend empfehlenswert, und für Prüfungsaufträge verlangt der Prüfungsstandard PS 210 ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung der Auftragsbedingungen.
Darf meine Treuhandfirma meine Buchhaltung führen und gleichzeitig meine Jahresrechnung revidieren?
Nicht durch dieselbe Person oder Personengruppe. Die Revisionsaufsichtsbehörde verlangt organisatorische und personelle Massnahmen, damit wer die Buchführung erbringt, nicht zugleich an der Revision derselben Gesellschaft mitwirkt — unabhängig davon, ob eine eingeschränkte oder eine ordentliche Revision durchgeführt wird.
Kann ich meinen Treuhänder für eine feste Mindestdauer binden?
Nicht wirksam. Art. 404 Absatz 1 OR gibt jeder Partei ein jederzeitiges Auflösungsrecht, das nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zwingender Natur ist und sich auch durch eine feste Vertragsdauer oder eine Konventionalstrafe nicht ausschliessen lässt. Eine Auflösung zur Unzeit kann aber eine Schadenersatzpflicht nach Art. 404 Absatz 2 OR auslösen.
Was passiert mit einem Vorschuss, wenn der Auftrag vorzeitig endet?
Das regelt diese Vorlage ausdrücklich: Entweder wird ein nicht verbrauchter Vorschuss künftigen Honoraren gutgeschrieben oder zurückerstattet, oder er ist von vornherein nicht rückerstattbar — je nachdem, was Sie wählen. Das gesetzliche jederzeitige Auflösungsrecht nach Art. 404 OR bleibt davon unberührt.
Wem gehören die Buchhaltungsunterlagen am Ende des Mandats?
Nach Art. 400 Absatz 1 OR muss der Treuhänder alles herausgeben, was ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zugekommen ist, und jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen. Interne Arbeitspapiere, die der Treuhänder für die eigene Aufgabenerfüllung erstellt hat, bleiben in der Praxis dagegen dessen eigenes Arbeitsmaterial.
Ab wann brauche ich eine ordentliche statt eine eingeschränkte Revision?
Ab dem Überschreiten von zwei der drei Schwellenwerte aus Art. 727 OR in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatz von 40 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Darunter genügt grundsätzlich die eingeschränkte Revision.
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und dieser Ratgeber dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung oder berufsrechtliche Auskunft dar. Unabhängigkeits-, Form- und Auflösungsvorschriften im schweizerischen Auftrags- und Revisionsrecht können sich ändern; lassen Sie den konkreten Mandatsvertrag vor der Unterschrift von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder Ihrer Standesorganisation prüfen, besonders wenn Revisionsdienstleistungen betroffen sind.


