Rücktritt aus dem Verwaltungsrat Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 13. August 2026

Ein Rücktritt aus dem Verwaltungsrat einer liechtensteinischen Gesellschaft ist beim Handelsregister anzumelden, das vom Amt für Justiz in Vaduz geführt wird — ein eigenständiges Register, getrennt von jedem Schweizer Handelsregisteramt, auch wenn das PGR dem Schweizer OR nachgebildet ist.

Diese Vorlage bittet um die Anmeldung beim liechtensteinischen Amt für Justiz und stellt klar, dass Verschwiegenheitspflichten den Rücktritt überleben können.

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Rücktritt aus dem Verwaltungsrat

Von:
An:
Datum:

Hiermit trete ich von meinem Mandat als Verwaltungsratsmitglied von zurück.

OptionalWirksam mit Zugang

Der Rücktritt wird mit Zugang dieses Schreibens wirksam.

Bitte melden Sie diese Änderung beim Handelsregister des Amts für Justiz an und bestätigen Sie mir den Vollzug.

Freundliche Grüsse

Zurücktretendes Mitglied

Datum:

Eigenständiges Register beim Amt für Justiz

Anders als in der Schweiz, wo kantonale Handelsregisterämter zuständig sind, führt in Liechtenstein das Amt für Justiz das Handelsregister zentral. Diese Vorlage bittet um die Anmeldung bei dieser Behörde.

Nicht alle Pflichten enden mit dem Rücktritt

Verschwiegenheitspflichten können über das Ende des Mandats hinaus fortwirken.

Was jeder Teil des Schreibens bewirkt

Rücktrittserklärung
Der operative Satz, der das Mandat beendet.
Wirksamkeitszeitpunkt
Sofort oder zu einem späteren Datum.
Handelsregisteranmeldung
Bittet um die Anmeldung beim Amt für Justiz.

Rechtliche Anforderungen in Liechtenstein

Das Handelsregister beim Amt für Justiz ist die zuständige Behörde.

  • Änderung beim Amt für Justiz anmelden

    Das liechtensteinische Handelsregister wird zentral vom Amt für Justiz in Vaduz geführt.

    Amt für Justiz — Handelsregister Liechtenstein
  • Mindestanzahl an Organmitgliedern prüfen

    Prüfen Sie, ob die Gesellschaft nach dem Rücktritt weiterhin ordnungsgemäss vertreten ist.

So schreiben Sie das Rücktrittsschreiben

  1. Adressieren. Richten Sie das Schreiben an die Gesellschaft.
  2. Rücktritt erklären. Erklären Sie den Rücktritt mit Wirksamkeitszeitpunkt.
  3. Anmeldung anfordern. Bitten Sie um die Anmeldung beim Amt für Justiz.

Häufig gestellte Fragen

Wo wird der Rücktritt eingetragen?

Im liechtensteinischen Handelsregister beim Amt für Justiz in Vaduz.

Ist das dasselbe Register wie in der Schweiz?

Nein — Liechtenstein hat sein eigenes, zentral vom Amt für Justiz geführtes Register.

Wann wird der Rücktritt wirksam?

Grundsätzlich mit Zugang der Erklärung bei der Gesellschaft, sofern kein späteres Datum bestimmt wird.

Endet mit dem Rücktritt jede Verantwortung?

Nein — Verschwiegenheitspflichten können fortwirken.

Was, wenn ich das einzige Verwaltungsratsmitglied bin?

Sorgen Sie vorab für eine Nachfolge.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.