Nominierungsformular für Auszeichnung (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Wird eine Person durch eine Drittperson für eine Auszeichnung nominiert, gelten dieselben Grundsätze des liechtensteinischen Behindertengleichstellungsgesetzes von 2006/2007 wie bei einer direkten Bewerbung — das Recht auf Anpassung steht der nominierten Person zu, nicht der nominierenden Person, aber die Organisation sollte es berücksichtigen, wenn die nominierte Person einen solchen Bedarf hat. Zusätzlich sollte ein Nominierungsformular erfassen, ob die nominierende Person eine Beziehung zur nominierten Person hat, die deren Unabhängigkeit beeinflussen könnte.

Ein Formular, das mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder dieses liechtensteinische Gesetz noch die Notwendigkeit einer Interessenerklärung der nominierenden Person. Dieses Formular hat eigene Felder für beide Punkte.

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Nominierungsformular - Auszeichnung

Datum:
Auszeichnung:

1. Nominierende Person

Name: . Beziehung zur nominierten Person: .

2. Nominierte Person

Name: . Kontaktangaben: .

3. Begründung

4. Anpassung

Bekannter Anpassungsbedarf der nominierten Person: .

Nominierende Person

Datum:

Anpassung für die nominierte Person

Da die nominierte Person die Darstellung der Nominierung nicht selbst steuert, sollte das Formular ein eigenes Feld enthalten, in dem die nominierende Person einen bekannten Anpassungsbedarf der nominierten Person angibt — ohne das eigene Recht der nominierten Person zu ersetzen, sich direkt an die Organisation zu wenden.

Interessenerklärung der nominierenden Person

Eine Nominierung durch eine Person mit einer engen Beziehung zur nominierten Person — wie ein Familienverhältnis oder ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang — sollte offengelegt werden, damit die Organisation deren Gewicht richtig einschätzen kann. Dieses Formular hat ein eigenes Feld für eine solche Interessenerklärung.

Das Recht gilt auch bei Nominierung durch Dritte

Wie bei der direkten Bewerbung gilt der Schutz des Behindertengleichstellungsgesetzes für den gesamten Bewertungsprozess, unabhängig davon, ob die Kandidatur durch direkte Bewerbung oder Nominierung eines Dritten zustande kam.

Konkrete Begründung statt allgemeiner Lobpreisungen

Eine Nominierung, die nur behauptet, die Person sei «die Beste», ohne konkrete Nachweise, gibt der Organisation wenig zur Beurteilung. Dieses Formular verlangt eine konkrete, an den Auszeichnungskriterien orientierte Begründung.

Abschnitt für Abschnitt

Organisation
Nennt die Organisation und die Auszeichnung.
Nominierende Person
Identifiziert die nominierende Person und eine allfällige Beziehung zur nominierten Person.
Nominierte Person
Identifiziert die nominierte Person.
Begründung
Beschreibt, weshalb die nominierte Person die Kriterien erfüllt.
Anpassung
Gibt Raum für einen bekannten Anpassungsbedarf der nominierten Person.

So füllen Sie das Formular aus

  1. Organisation und Auszeichnung benennen. Tragen Sie den Namen der Organisation und die Auszeichnung ein.
  2. Nominierende Person und Interessenerklärung. Tragen Sie die Angaben der nominierenden Person und eine allfällige Beziehung zur nominierten Person ein.
  3. Nominierte Person eintragen. Tragen Sie die Angaben der nominierten Person und eine konkrete Begründung ein.
  4. Anpassungsbedarf angeben. Beschreiben Sie einen bekannten Anpassungsbedarf der nominierten Person.

Häufig gestellte Fragen

Kann man sich selbst nominieren?

Dieses Formular ist für Drittnominierungen gedacht; die Organisation kann eine Selbstnominierung zulassen, sofern die Richtlinien der Auszeichnung dies vorsehen.

Warum eine Interessenerklärung abgeben?

Damit die Organisation beurteilen kann, ob eine enge Beziehung zwischen nominierender und nominierter Person das Gewicht der Nominierung beeinflusst.

Hat die nominierte Person ein Recht auf Anpassung?

Ja. Das Recht steht der nominierten Person zu, und die Organisation sollte es im Bewertungsprozess berücksichtigen, auch wenn die Kandidatur durch eine Drittperson eingereicht wurde.

Seit wann gilt dieser Schutz in Liechtenstein?

Seit dem 1. Januar 2007, gemäss dem am 25. Oktober 2006 verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetz.

Wie detailliert sollte die Begründung sein?

Sie sollte die konkreten Leistungen der nominierten Person direkt mit den Kriterien der Auszeichnung verknüpfen, statt allgemeine Lobpreisungen ohne Nachweise zu formulieren.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften zur Gleichstellung, bevor Sie dieses Dokument verwenden.