Bewerbungsformular für Auszeichnung (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Liechtenstein hat am 25. Oktober 2006 sein eigenes Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG) verabschiedet, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Das Gesetz bezweckt, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Seit 2007 ist beim Liechtensteinischen Behindertenverband (LBV) eine eigene Behinderten-Gleichstellungs-Stelle angesiedelt.

Ein Formular, das mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder dieses liechtensteinische Gesetz noch die zuständige Gleichstellungsstelle. Dieses Formular hat ein eigenes Feld, damit die Bewerberin oder der Bewerber bereits in der Bewerbungsphase eine Anpassung anfragen kann.

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Bewerbungsformular - Auszeichnung

Datum:
Organisation:
Auszeichnung:

1. Angaben zur Bewerberin/zum Bewerber

Name: . Kontaktangaben: .

2. Qualifikationen

3. Anpassung

Die Bewerberin/der Bewerber kann hier einen Bedarf an Anpassung im Bewerbungs- oder Beurteilungsprozess beschreiben: .

4. Aufbewahrung der Angaben

Die Bewerbungsangaben werden aufbewahrt für: .

Bewerberin/Bewerber

Datum:

Das eigene Gesetz Liechtensteins von 2006/2007

Das liechtensteinische Behindertengleichstellungsgesetz wurde am 25. Oktober 2006 vom Landtag verabschiedet und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Es bezweckt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Dieses Formular ist auf dieses eigenständige liechtensteinische Gesetz abgestimmt, statt ein ausländisches Gesetz vorauszusetzen.

Die Behinderten-Gleichstellungs-Stelle

Seit 2007 ist beim Liechtensteinischen Behindertenverband (LBV) eine eigene Behinderten-Gleichstellungs-Stelle angesiedelt. Dieses Formular verweist auf diese Stelle als Anlaufpunkt, statt das Thema Gleichstellung ohne institutionellen Bezug zu behandeln.

Konkrete Kriterien statt vager Formulierungen

Ein Formular mit vagen Kriterien wie «allgemeine Eignung» gibt der Bewerberin oder dem Bewerber wenig Orientierung. Dieses Formular fragt nach konkreten Qualifikationskriterien und einer Bestätigung, dass eine allfällige Anpassung geprüft wurde.

Gesundheitsbezogene Angaben gesondert behandeln

Beschreibt die Bewerberin oder der Bewerber einen Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand, verarbeitet die Organisation faktisch Gesundheitsdaten — eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, die einen eigenen Rechtsgrund erfordert. Dieses Formular hält Angaben zur Anpassung getrennt vom Rest der Bewerbung.

Abschnitt für Abschnitt

Organisation
Nennt die Organisation und die Auszeichnung.
Bewerberin/Bewerber
Identifiziert die Bewerberin/den Bewerber und Kontaktangaben.
Qualifikationen
Fasst Leistungen und Nachweise der Bewerberin/des Bewerbers zusammen.
Anpassung
Ermöglicht der Bewerberin/dem Bewerber, eine Anpassung anzufragen.
Aufbewahrung der Angaben
Gibt an, wie lange die Bewerbungsangaben aufbewahrt werden.

So füllen Sie das Formular aus

  1. Organisation und Auszeichnung benennen. Tragen Sie den Namen der Organisation und die Auszeichnung ein.
  2. Angaben zur Bewerberin/zum Bewerber. Tragen Sie Name, Kontaktangaben und Qualifikationen ein.
  3. Anpassung ermöglichen. Lassen Sie die Bewerberin/den Bewerber einen allfälligen Anpassungsbedarf beschreiben.
  4. Aufbewahrungsdauer angeben. Legen Sie fest, wie lange die Bewerbungsangaben aufbewahrt werden.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt das liechtensteinische Behindertengleichstellungsgesetz?

Es wurde am 25. Oktober 2006 verabschiedet und trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

Gibt es in Liechtenstein eine Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen?

Ja, die Behinderten-Gleichstellungs-Stelle, seit 2007 beim Liechtensteinischen Behindertenverband (LBV) angesiedelt.

Gilt das Recht auf Anpassung bereits bei der Bewerbung?

Das Gesetz bezweckt die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben; dieses Formular ermöglicht eine Anfrage bereits in der Bewerbungsphase.

Muss die Bewerberin/der Bewerber die Behinderung offenlegen, um eine Anpassung zu erhalten?

Sie oder er muss den konkreten Anpassungsbedarf mitteilen, damit die Organisation ihn prüfen kann, aber das Formular sollte nicht mehr Informationen verlangen als für diese Prüfung nötig.

Benötigen Angaben zur Anpassung einen eigenen Rechtsgrund?

Oft ja, wenn sie sich auf den Gesundheitszustand beziehen, da es sich dann um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten handelt.

Ähnliche Vorlagen

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften zur Gleichstellung, bevor Sie dieses Dokument verwenden.