Liegeplatz Mietvertrag Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 13. August 2026

Liechtenstein hat als Binnenstaat keinen eigenen See, sodass es keine eigenständige liechtensteinische Liegeplatz- oder Hafenordnung gibt. Ein Liegeplatz am Rheinabschnitt richtet sich nach den Regeln der jeweils zuständigen Behörde des Gewässerabschnitts.

Diese Vorlage behandelt den Liegeplatzvertrag als privaten Nutzungsvertrag über eine bestimmte Wasserfläche und rät, die zuständige Behörde vorab zu klären.

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Liegeplatz Mietvertrag

Datum:
Betreiber:
Eigentümer:

Der Betreiber gewährt dem Eigentümer die Nutzung von Liegeplatz für das Boot , von bis .

1. Gebühr

Die Liegegebühr beträgt , im Voraus zahlbar.

2. Versicherung

Der Eigentümer unterhält eine Haftpflichtversicherung von mindestens und weist diese vor Anlage des Bootes nach.

3. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt liechtensteinischem Recht.

Betreiber

Datum:

Eigentümer

Datum:

Keine eigenständige liechtensteinische Hafenordnung

Klären Sie vor Vertragsschluss, welche Behörde für den betreffenden Rheinabschnitt zuständig ist und welche Zusatzregeln gelten.

Massgrössen und Versicherung bleiben entscheidend

Unabhängig von der behördlichen Zuständigkeit sollte der Vertrag die Massgrössen von Liegeplatz und Boot sowie eine Versicherungspflicht enthalten.

Was jede Klausel bewirkt

Der Liegeplatz
Standort, Massgrössen.
Das Boot
Länge, Breite, Tiefgang.
Versicherung
Versicherer und Nachweis vor der Anlage.

Rechtliche Anforderungen in Liechtenstein

Ohne eigenen See richtet sich der Liegeplatzvertrag nach dem jeweiligen Gewässerabschnitt.

  • Zuständige Behörde klären

    Klären Sie vor Vertragsschluss, welche Behörde für den Rheinabschnitt zuständig ist.

  • Versicherungsnachweis vor Anlage verlangen

    Verlangen Sie den Versicherungsnachweis, bevor das Boot am Liegeplatz angelegt wird.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Zuständigkeit klären. Behörde des Gewässerabschnitts ermitteln.
  2. Liegeplatz und Boot erfassen. Massgrössen beider Seiten eintragen.
  3. Versicherung eintragen. Versicherer und Nachweis vor Anlage.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Liegeplätze in Liechtenstein?

Nur am kurzen Rheinabschnitt, der Liechtenstein berührt — klären Sie die zuständige Behörde vorab.

Welche Regeln gelten für einen Liegeplatz am Rhein?

Die Regeln der jeweils zuständigen Behörde des betreffenden Gewässerabschnitts, meist schweizerisch oder österreichisch verwaltet.

Warum braucht der Vertrag die Bootsmasse?

Um sicherzustellen, dass das Boot in den Liegeplatz passt.

Welche Versicherung sollte ich verlangen?

Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, nachgewiesen vor der Anlage des Bootes.

Brauche ich einen Notar für den Liegeplatzvertrag?

Nein — für einen privaten Nutzungsvertrag ist kein Notar erforderlich.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Klären Sie die zuständige Behörde des Gewässerabschnitts vor Vertragsschluss.