Bootsmietvertrag Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 13. August 2026

Liechtenstein hat als Binnenstaat keinen eigenen See und nur einen kurzen Rheinabschnitt als Wassergrenze. Es gibt daher keine eigenständige liechtensteinische Führerscheinregel für Sportboote — massgebend ist die Regelung des jeweiligen Gewässerabschnitts, der von Schweizer oder österreichischer Seite verwaltet wird.

Diese Vorlage lässt die Führerscheinschwelle als offenes Feld, statt eine bestimmte Zahl zu unterstellen, und rät ausdrücklich, sie vor der Vermietung mit der zuständigen Behörde des Gewässerabschnitts zu klären.

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Bootsmietvertrag

Datum:
Vermieter:
Mieter:

Der Vermieter vermietet das Boot an den Mieter für den Zeitraum von bis .

1. Berechtigte Fahrer

Das Boot darf nur von folgenden Personen mit dem für den Gewässerabschnitt geltenden Nachweis geführt werden:

2. Miete und Kaution

Der Mietpreis beträgt , zuzüglich einer Kaution von .

3. Versicherung

Das Boot ist bei versichert.

4. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt liechtensteinischem Recht.

Vermieter

Datum:

Mieter

Datum:

Keine eigenständige liechtensteinische Regel

Da Liechtenstein keinen eigenen See hat, gibt es keine eigenständige nationale Führerscheinschwelle für Sportboote — klären Sie die geltende Regel mit der Behörde des jeweiligen Gewässerabschnitts.

Versicherung bleibt entscheidend

Unabhängig von der Führerscheinfrage braucht jede Vermietung eine bestätigte Versicherungsdeckung für die Vermietung an Dritte.

Was jede Klausel bewirkt

Berechtigte Fahrer
Namentlich benannt, mit dem für den Gewässerabschnitt geltenden Nachweis.
Versicherung
Versicherer, Police und Selbstbehalt.

Rechtliche Anforderungen in Liechtenstein

Ohne eigenen See richtet sich die Führerscheinpflicht nach dem Nachbargewässer.

  • Zuständige Regel des Gewässerabschnitts klären

    Klären Sie vor der Vermietung, welche Führerscheinregel für den geplanten Rheinabschnitt gilt.

  • Versicherung für Vermietung bestätigen

    Bestätigen Sie schriftlich mit dem Versicherer, dass die Vermietung an Dritte gedeckt ist.

So füllen Sie den Bootsmietvertrag aus

  1. Gewässer klären. Zuständige Behörde und Führerscheinregel ermitteln.
  2. Fahrer erfassen. Berechtigte Fahrer mit passendem Nachweis.
  3. Versicherung eintragen. Versicherer, Police und Selbstbehalt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Führerscheinregel gilt in Liechtenstein?

Es gibt keine eigenständige liechtensteinische Regel — massgebend ist die Regelung des jeweiligen Gewässerabschnitts, üblicherweise schweizerisch oder österreichisch verwaltet.

Wo kann ich in Liechtenstein ein Boot mieten?

Nur auf dem kurzen Rheinabschnitt, der Liechtenstein berührt — klären Sie die dort geltende Regel vorab.

Deckt meine normale Bootsversicherung die Vermietung ab?

Oft nicht — bestätigen Sie schriftlich mit dem Versicherer, dass die Vermietung an Dritte gedeckt ist.

Kann ich die volle Mietsumme bei jeder Stornierung verlangen?

Eine gestaffelte Regelung nach Vorlaufzeit ist die fairere Wahl.

Brauche ich einen Notar für den Mietvertrag?

Nein — anders als bei einem Ehevertrag ist für einen privaten Mietvertrag kein Notar erforderlich.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Klären Sie die Führerscheinregel des jeweiligen Gewässerabschnitts vor der Vermietung.