Barkeeper-Vertrag Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 14. August 2026

Ein Barkeeper-Vertrag regelt, zu welchen Bedingungen ein Barkeeper bei einer Veranstaltung einer Kundschaft Getränke ausschenkt: Termin, Vergütung und — weil Alkoholausschank an Gäste im Mittelpunkt steht — wer für die gewerberechtliche Bewilligung, die Alterskontrolle und die Absicherung des Risikos alkoholbedingter Schäden verantwortlich ist.

Die weit verbreitete US-Vorlage lässt die Qualifikation des Barkeepers als leere Zeile ohne jede Anforderung an ihre Aktualität. In Liechtenstein regelt ein eigenes nationales Gewerbegesetz (GewG) den Gastgewerbebetrieb über ein sogenanntes Wirtepatent — ein einziges Landesgesetz statt der 26 kantonal unterschiedlichen Systeme der Schweiz, mit der Liechtenstein sonst wirtschaftlich eng verflochten ist. Diese Vorlage verlangt, wer das Wirtepatent oder die einschlägige Bewilligung bestätigt, eine echte Ausschankverweigerungspflicht nach dem Jugendgesetz und eine Haftpflichtversicherung.

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Barkeeper-Vertrag

Dieser Barkeeper-Vertrag wird am zwischen (der "Barkeeper") und (die "Kundschaft") geschlossen.

1. Veranstaltungsdaten

Veranstaltungsdatum:
Ort:
Dauer:

Der Barkeeper erbringt Barkeeper-Leistungen für die oben beschriebene Veranstaltung. Umfang und Dauer der Leistungen nach diesem Vertrag beschränken sich auf diese Veranstaltung.

2. Wirtepatent

ist dafür verantwortlich zu bestätigen, dass für den Alkoholausschank bei der Veranstaltung ein Wirtepatent nach dem Gewerbegesetz oder die einschlägige Bewilligung vorliegt.

3. Altersprüfung und Ausschankverweigerung

Der Barkeeper verlangt von jedem Gast, der jünger erscheint als 16 Jahre, einen gültigen Altersnachweis vor dem Ausschank, und verweigert den Ausschank an Gäste, die keinen gültigen Altersnachweis vorlegen können oder erkennbar betrunken sind.

4. Vergütung

Feste Vergütung pro Veranstaltung:
OptionalUmsatzbeteiligung aufnehmen (nur bei Barverkauf)

Trinkgeld, das Gäste direkt an den Barkeeper geben, gehört dem Barkeeper.

5. Versicherung

Die für den Alkoholausschank verantwortliche Partei schliesst eine Haftpflichtversicherung bei (Versicherungsnummer ) für die Veranstaltung ab.

6. Stornierung

Jede Partei kann diesen Vertrag bei wesentlicher Vertragsverletzung der anderen Partei kündigen. Die Kundschaft kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Barkeeper kündigen; in diesem Fall vergütet die Kundschaft den Barkeeper für bereits erbrachte Leistungen bis zum Kündigungstermin. Kann der Barkeeper nicht erscheinen, informiert er die Kundschaft nach Möglichkeit mindestens Tage im Voraus unter Angabe des Grundes und bemüht sich um eine geeignete Ersatzperson.

7. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden schriftlich als Anhang zu diesem Vertrag festgehalten.

Der Barkeeper

Datum:

Die Kundschaft

Datum:

Ein einziges nationales Gewerbegesetz statt kantonaler Fragmentierung

Anders als in der Schweiz, wo jeder der 26 Kantone Bewilligungen für den Alkoholausschank eigenständig regelt, gilt in Liechtenstein ein einziges Gewerbegesetz (GewG) für das ganze Land. Wer einen Gastgewerbebetrieb führt oder bei einer Veranstaltung gewerbsmässig Getränke ausschenkt, braucht ein Wirtepatent, das nach bestandener Gastwirteprüfung beim Amt für Volkswirtschaft erhältlich ist. Diese Vorlage verlangt, konkret einzutragen, wer dieses Wirtepatent oder die für die Veranstaltung geltende Bewilligung hält.

Eine einheitliche Alterslimite ohne Unterscheidung nach Getränkeart

Das liechtensteinische Jugendgesetz setzt die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Alkohol einheitlich bei 16 Jahren, ohne die in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Unterscheidung zwischen nicht gebrannten Getränken (16 Jahre) und gebrannten Getränken (18 Jahre) — nur bei Tabakwaren gilt eine separate, höhere Altersgrenze von 18 Jahren. Die weit verbreitete kostenlose Vorlage enthält als einzige Haftungsklausel eine pauschale Freizeichnung für "Vergiftungsfälle und Ähnliches". Diese Vorlage ergänzt eine ausdrückliche Altersprüfungs- und Ausschankverweigerungspflicht entsprechend der einheitlichen 16-Jahre-Grenze.

Eine Vergütungsstruktur, die sich tatsächlich umsetzen lässt

"____ % Umsatzbeteiligung" ohne Definition des Umsatzes und ohne Unterscheidung zwischen einer Bar mit Verkauf und einer vom Gastgeber vollständig übernommenen Bar ist kein praktikabler Vergütungspunkt. Diese Vorlage trennt eine feste Vergütung pro Veranstaltung von einer optional klar definierten Umsatzbeteiligung, die nur greift, wenn tatsächlich Barverkäufe stattfinden.

Die Klauseln erklärt

Parteien und Veranstaltungsdaten
Barkeeper und Kundschaft sowie Termin, Ort und Dauer der Veranstaltung.
Bestätigung des Wirtepatents
Bestätigt, wer das Wirtepatent nach dem Gewerbegesetz oder die für die Veranstaltung geltende Bewilligung hält.
Leistungsumfang
Was der Barkeeper leistet: Zubereitung und Ausschank von Getränken, Auf- und Abbau der Bar und individuelle Getränkeauswahl.
Altersprüfung und Ausschankverweigerung
Verpflichtet zur Alterskontrolle entsprechend der 16-Jahre-Grenze des Jugendgesetzes und zur Verweigerung des Ausschanks an sichtlich betrunkene Gäste.
Vergütung
Eine feste Vergütung pro Veranstaltung zuzüglich einer optionalen, klar definierten Umsatzbeteiligung, getrennt von Trinkgeldern.
Versicherung
Verpflichtet zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung.
Stornierung und Nichterscheinen
Was jede Partei der anderen schuldet, wenn die Veranstaltung oder die Teilnahme des Barkeepers ausfällt.
Anwendbares Recht und Unterschriften
Das anwendbare Recht sowie die Unterschriften von Barkeeper und Kundschaft.

Compliance-Checkliste (Liechtenstein)

Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben des Amts für Volkswirtschaft, bevor Sie ausschenken.

  • Wirtepatent nach dem Gewerbegesetz bestätigen

    Gewerbsmässiger Alkoholausschank erfordert ein Wirtepatent, das nach bestandener Gastwirteprüfung beim Amt für Volkswirtschaft erhältlich ist — ein einziges nationales Gesetz statt kantonal unterschiedlicher Systeme.

    Liechtensteinische Landesverwaltung — Gastwirteprüfung
  • Einheitliche 16-Jahre-Grenze beachten

    Das Jugendgesetz setzt die Altersgrenze für Alkohol einheitlich bei 16 Jahren, ohne Unterscheidung nach Getränkeart; für Tabakwaren gilt eine separate 18-Jahre-Grenze.

So verwenden Sie diese Vorlage

  1. Parteien und Veranstaltungsdaten eintragen. Tragen Sie die Angaben von Barkeeper und Kundschaft sowie Termin, Ort und Dauer der Veranstaltung ein.
  2. Wirtepatent bestätigen. Legen Sie fest, wer das Wirtepatent oder die für die Veranstaltung geltende Bewilligung hält.
  3. Vergütung festlegen. Tragen Sie die feste Vergütung pro Veranstaltung und, falls vereinbart, eine Umsatzbeteiligung ein.
  4. Versicherung eintragen. Tragen Sie die Angaben zur Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung ein.
  5. Stornoregelung vereinbaren und unterschreiben. Legen Sie die Storno- und Nichterscheinensregelung fest, dann unterschreiben beide Parteien.

Häufig gestellte Fragen

Braucht der Barkeeper ein persönliches Zertifikat?

Entscheidend ist das Wirtepatent nach dem Gewerbegesetz, das nach bestandener Gastwirteprüfung erhältlich ist — nicht eine persönliche Zertifizierung des Barkeepers selbst.

Gilt in Liechtenstein dasselbe Bewilligungssystem wie in der Schweiz?

Nein — Liechtenstein hat ein einziges nationales Gewerbegesetz, während die Schweiz Bewilligungen kantonal unterschiedlich regelt.

Ab welchem Alter darf Alkohol abgegeben werden?

Einheitlich ab 16 Jahren, ohne Unterscheidung zwischen nicht gebrannten und gebrannten Getränken — anders als in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Darf der Barkeeper den Ausschank verweigern?

Ja — und diese Vorlage verlangt es: Der Barkeeper muss den Ausschank an Gäste verweigern, die keinen gültigen Altersnachweis vorlegen können oder erkennbar betrunken sind.

Wie funktioniert die Umsatzbeteiligung bei einer vollständig übernommenen Bar?

In der Regel gar nicht — bei einer vom Gastgeber vollständig übernommenen Bar ohne Verkauf an Gäste gibt es keinen Umsatz, aus dem sich eine Beteiligung berechnen liesse.

Wem gehört das Trinkgeld?

Nach dieser Vorlage gehört das Trinkgeld, das Gäste direkt an den Barkeeper geben, dem Barkeeper.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und Anleitung dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben für Ihre Veranstaltung, bevor Sie ausschenken.