Bearbeitbare Abschlepp-Rechnung-Vorlage

Abschlepp-Rechnung Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Abschlepp- und Pannenhilfeunternehmen in Liechtenstein mit Fahrzeug, Kennzeichen, Abhol-/Zielort, Standgebühr und 8,1% MWST herunter.

  • Felder für Fahrzeug, Kennzeichen, Abholort, Zielort und Referenznummer.
  • Getrennte Zeilen für Anfahrt, Bergung, Standgebühr und Freigabegebühr.
  • Verfügbar als Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Abschlepp-Rechnung Generator öffnen.

Invoice24 logo

Abschlepp-Rechnung

Bearbeitbares Format für Liechtenstein

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Abschlepp-Rechnung-Vorlage mit Fahrzeug, Abholort und Standgebühr

Für Abschlepp- und Pannenhilfeunternehmen, die eine feste Vorlage für Fahrzeugdaten, Standgebühr und MWST benötigen.

Kostenlose Rechnungs-App

Invoice24 Logo

Vertraut von 3.000.000+ Unternehmen weltweit

Erstellen und versenden Sie Rechnungen in Sekunden, verfolgen Sie Zahlungen und behalten Sie Ihren Cashflow im Blick – direkt von Ihrem Smartphone mit der Invoice24 App.

So verwenden Sie die Abschlepp-Rechnung Vorlage für Liechtenstein

Die Vorlage eignet sich, wenn Sie für jeden Einsatz eine leere Grundlage brauchen. In Liechtenstein sollte eine Abschlepp-Rechnung neben den üblichen Angaben zu Unternehmen und Kunde auch Fahrzeug, Kennzeichen, Abhol- und Zielort sowie eine Referenznummer bei polizeilich angeordneten Entfernungen enthalten.

Nutzen Sie das Dokument für private Pannenhilfe, Unfallbergung oder eine Abrechnung gegenüber Versicherung oder Landespolizei.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Abschlepp-/Pannenhilfeunternehmen mit Adresse, MWST-/FL-UID-Nummer (falls registriert) und Zahlungsdetails.
  • Kunde, Versicherung oder Landespolizei als Rechnungsempfänger.
  • Fahrzeug, Kennzeichen, Abholort und Zielort.
  • Anfahrt, Bergung, Standgebühr und Freigabegebühr getrennt ausgewiesen.
  • Fall-/Referenznummer bei polizeilich angeordneter Entfernung und 8,1% MWST.

Gewerbebewilligung statt Branchenlizenz

Private Abschlepp- und Pannenhilfeunternehmen fallen unter das allgemeine Gewerbebewilligungssystem des Amts für Volkswirtschaft — es wurde keine abschleppspezifische Lizenz gefunden. Die Landespolizei kann die Weiterfahrt eines Fahrzeugs nach dem liechtensteinischen Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 30. Juni 1978 verhindern, wenn es nicht zugelassen, nicht verkehrssicher oder übermässig laut ist — eine von privatem Abschleppen zu unterscheidende polizeiliche Befugnis.

Vorlage oder Online-Generator

Nutzen Sie die Vorlage für eine wiederverwendbare Datei bei wiederkehrenden Einsätzen. Nutzen Sie den Online-Generator, wenn Sie schnell eine einzelne Rechnung ausfüllen und als PDF herunterladen möchten.

FAQs zur Abschlepp-Rechnung Vorlage für Liechtenstein

Welche MWST soll ich verwenden?

Der liechtensteinische Normalsatz von 8,1% — es wurde keine Sonderregelung oder Befreiung für Abschleppleistungen gefunden.

Braucht ein Abschleppdienst eine eigene Bewilligung?

Nein, es wurde keine abschleppspezifische Lizenz gefunden — private Abschleppdienste fallen unter das allgemeine Gewerbebewilligungssystem des Amts für Volkswirtschaft.

Wann brauche ich eine Referenznummer?

Bei polizeilich angeordneten Entfernungen oder wenn die Rechnung direkt an eine Versicherung gestellt wird.

Official sources