Bearbeitbare Coiffeur- und Kosmetik-Vorlage für Liechtenstein

Rechnung für Coiffeur und Kosmetikstudio Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Rechnungsvorlage für Coiffeurbetriebe und Kosmetikstudios in Liechtenstein mit Stylist, Termin, Art der Behandlung, Produktverkauf, Stuhl-/Platzmiete und 8,1% MWST herunter.

  • Behandlung, Termin und Coiffeur/Kosmetiker(in) sichtbar.
  • Getrennte Zeilen für Behandlung und Produktverkauf.
  • Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Coiffeur & Kosmetik Rechnung Generator öffnen.

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Coiffeur & Kosmetik Rechnung Vorlage

Bearbeitbares Liechtenstein-Format

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Coiffeur-/Kosmetik-Rechnung-Vorlage mit Behandlung und Termin

Für Coiffeurbetriebe und Kosmetikstudios in Liechtenstein, die Behandlung und Produktverkauf sauber trennen möchten.

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So verwenden Sie die Coiffeur- und Kosmetik-Rechnung Vorlage für Liechtenstein

Die Vorlage eignet sich, wenn Sie für jeden Termin eine feste Grundlage brauchen, statt jedes Mal online neu auszufüllen. In Liechtenstein sollte eine Salon-Rechnung neben den üblichen Angaben zu Salon und Kunde auch Stylist, Termin- bzw. Behandlungsdatum und Art der Behandlung enthalten.

Nutzen Sie das Dokument für Coiffeur, Barbershop, Kosmetikstudio, Spa oder Nagelstudio in Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers und anderen Gemeinden.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Salon, Coiffeur/Kosmetiker(in) mit Adresse, MWST-Nr. (falls registriert) und Zahlungsdaten.
  • Kunde, Termin-/Behandlungsdatum und ausführende(r) Coiffeur/Kosmetiker(in).
  • Art der Behandlung/Kategorie und verkaufte Produkte auf getrennten Positionen.
  • Bei Stuhl-/Platzmiete an selbstständige Stylisten: Zeitraum, Arbeitsplatz und eingeschlossene Leistungen.
  • 8,1% MWST. (Normalsatz, keine ermässigte Rate für diese Branche).

Bewilligung: Kosmetik bestätigt, Coiffeur nicht abschliessend geklärt

Kosmetiker(in) ist in Liechtenstein ein bewilligungspflichtiges Gewerbe nach dem Gewerbegesetz (GewG), erteilt vom Amt für Volkswirtschaft. Für Coiffeurbetriebe ist die Einstufung weniger eindeutig belegt — der Beruf ist möglicherweise ebenfalls bewilligungspflichtig, die genaue Einstufung ist nicht abschliessend bestätigt. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor Eröffnung direkt beim Amt für Volkswirtschaft.

MWST. und Vorlage

Der liechtensteinische Normalsatz von 8,1% MWST. gilt für Coiffeur-, Kosmetik- und Wellnessleistungen — es gibt keinen ermässigten Satz. Das MWST-Recht ist an das Schweizer Recht angelehnt, wird aber eigenständig durch die liechtensteinische Steuerverwaltung erhoben.

FAQs zur Coiffeur- und Kosmetik-Rechnung Vorlage für Liechtenstein

Braucht ein Kosmetikstudio in Liechtenstein eine Bewilligung?

Ja, nach dem Gewerbegesetz (GewG) — erteilt vom Amt für Volkswirtschaft.

Braucht auch ein Coiffeurbetrieb eine Bewilligung?

Das ist nicht abschliessend geklärt — möglicherweise ja. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Amt für Volkswirtschaft.

Welche MWST. soll ich verwenden?

Für steuerpflichtige Coiffeur- und Kosmetikleistungen der liechtensteinische Normalsatz von 8,1%.

Official sources