Rechnungsvorlage Coiffeur & Kosmetik Liechtenstein

Erstellen Sie eine professionelle Rechnung für Coiffeur-, Kosmetik- oder Spa-Leistungen in Liechtenstein mit Stylist, Termin und Leistungsart — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung.

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Women's haircut & style1CHF0.00CHF0.00
Hair colour — full head1CHF0.00CHF0.00
Men's haircut / beard trim1CHF0.00CHF0.00
Blow-dry & styling1CHF0.00CHF0.00
Manicure / pedicure1CHF0.00CHF0.00
Facial / spa treatment1CHF0.00CHF0.00
Retail: shampoo & styling product1CHF0.00CHF0.00
Tip / gratuity (freely given — outside VAT scope)1CHF0.00CHF0.00
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Rechnung für Coiffeur und Kosmetikstudio Generator für Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Rechnung für Coiffeur, Barbershop oder Kosmetikstudio in Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers oder anderen Gemeinden — mit Stylist, Termin, Art der Behandlung, Produktverkauf, Stuhl-/Platzmiete und 8,1% MWST.

Liechtenstein bildet mit der Schweiz seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion und verwendet den Schweizer Franken (CHF). Das liechtensteinische MWST-Recht ist eng an das Schweizer Recht angelehnt — Sätze und Systematik sind praktisch identisch —, wird aber eigenständig durch die liechtensteinische Steuerverwaltung verwaltet, nicht durch eine Schweizer Behörde.

Was eine liechtensteinische Salon-Rechnung enthalten sollte

  • Salon, Coiffeur/Kosmetiker(in) mit Adresse, MWST-Nr. (falls registriert) und Zahlungsdetails.
  • Kunde, Termin-/Behandlungsdatum und der Coiffeur/Kosmetiker(in), der/die die Leistung erbracht hat.
  • Art der Behandlung/Kategorie (Schnitt, Coloration, Kosmetikbehandlung, Maniküre) und verkaufte Produkte auf getrennten Positionen.
  • Bei Stuhl-/Platzmiete an selbstständige Stylisten: Zeitraum, betroffener Arbeitsplatz, eingeschlossene Leistungen und Zahlungsbedingungen.
  • 8,1% MWST. (Normalsatz — kein ermässigter Satz für Coiffeur- oder Kosmetikleistungen).

Bewilligungspflicht: Kosmetik ja, Coiffeur nicht abschliessend geklärt

Die Tätigkeit als Kosmetiker(in) ist in Liechtenstein ein bewilligungspflichtiges Gewerbe: Wer ein Kosmetikstudio in Vaduz, Schaan, Triesen oder einer anderen Gemeinde eröffnen möchte, benötigt eine entsprechende Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft nach dem Gewerbegesetz (GewG).

Für Coiffeurbetriebe ist die Einstufung dagegen weniger eindeutig belegt: Eine besser dokumentierte Erklärquelle, die beispielhaft bewilligungspflichtige Gewerbe auflistet, nennt den Coiffeurberuf nicht, während eine schwächer belegte Zweitquelle behauptet, die Gewerbeverordnung definiere den Tätigkeitsbereich des Coiffeurs gesondert. Der Coiffeurberuf ist deshalb möglicherweise ebenfalls bewilligungspflichtig — die genaue Einstufung von Coiffeurbetrieben ist nicht abschliessend bestätigt. Klären Sie den aktuellen Stand vor Eröffnung direkt beim Amt für Volkswirtschaft.

MWST. für Coiffeur- und Kosmetikleistungen

Für steuerpflichtige Coiffeur-, Kosmetik- und Wellnessleistungen gilt in Liechtenstein der Normalsatz von 8,1% — es gibt keinen ermässigten Satz für diese Branche, das entspricht dem allgemeinen Basissatz.

Eine medizinisch notwendige Hautbehandlung durch eine zugelassene medizinische Fachperson könnte grundsätzlich unter die allgemeine MWST-Befreiung für Heilbehandlungen fallen (Art. 21 MWSTG) — dies ist jedoch nur eine Analogie zur allgemeinen Heilbehandlungs-Befreiung und nicht speziell für liechtensteinische Kosmetik-/Coiffeur-Betriebe oder eine dermatologische Abgrenzung bestätigt. Rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation bleiben in jedem Fall zum Normalsatz von 8,1% steuerpflichtig.

Stuhl-/Platzmiete und Rechnungsstellung

Bei Stuhl- oder Platzmiete an selbstständige Stylisten handelt es sich um eine eigenständige B2B-Vermietungsleistung, die getrennt von der Kundenrechnung für die eigentliche Behandlung abzurechnen ist.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

Häufig gestellte Fragen zur Salon-Rechnung in Liechtenstein