Bearbeitbare liechtensteinische Mietquittung-Vorlage

Mietquittung Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Vermieter und Hausverwaltungen in Liechtenstein mit Mietobjekt, Mieter, Mietzeitraum, Kaution, Zahlungsdatum und MWST-Befreiungshinweis für Wohnraummiete herunter.

  • Mietobjekt, Mieter und Mietzeitraum sichtbar.
  • Kaution getrennt von der laufenden Miete, mit Zahlungsdatum und -art.
  • Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Mietquittung Generator öffnen.

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Mietquittung Vorlage

Bearbeitbares Liechtenstein-Format

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Mietquittung-Vorlage mit Mietobjekt, Mietzeitraum und Kaution

Für Vermieter und Hausverwaltungen, die eine Mietquittung mit korrekter MWST-Behandlung für Wohnraummiete erstellen möchten.

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So verwenden Sie eine Mietquittung Vorlage in Liechtenstein

Eine liechtensteinische Mietquittung-Vorlage sollte Mietobjekt, Mieter, Mietzeitraum, Kaution, Zahlungsdatum und -art klar halten. Nutzen Sie sie für Wohnungen, Stellplätze, Lager und Geschäftsräume.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Vermieter oder Hausverwaltung mit Adresse und Kontakt.
  • Mieter, Mietobjekt/Adresse und Mietzeitraum (von–bis).
  • Mietvertrag/Referenz, Zahlungsdatum und Zahlungsart.
  • Kaution als eigene, nicht steuerpflichtige Position, getrennt von der laufenden Miete.
  • Hinweis auf die MWST-Befreiung bei Wohnraummiete.

MWST-Befreiung bei Wohnraummiete

Die Vermietung von Wohnraum ist in Liechtenstein nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG (übernommenes Schweizer Mehrwertsteuerrecht) von der MWST ausgenommen. Bei gewerblicher Vermietung besteht grundsätzlich eine Option zur Versteuerung — diese kann jedoch ausdrücklich nicht ausgeübt werden, wenn der Mieter die Räumlichkeiten ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall bleibt die Miete steuerausgenommen, und der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug auf damit zusammenhängende Kosten.

Eigene Steuerverwaltung trotz harmonisiertem Recht

Liechtenstein bildet seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz (CHF) und übernimmt das Schweizer MWST-Recht inhaltlich, erhebt die Steuer aber über die eigene liechtensteinische Steuerverwaltung. Die Registrierungsschwelle liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz; registrierte Unternehmen erhalten eine FL-UID-Nummer (Format FL-XXXXXXXXX).

FAQs zu liechtensteinischen Mietquittung Vorlagen

Ist Wohnraummiete in Liechtenstein MWST-pflichtig?

Nein. Wohnraummiete ist nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG (übernommenes Schweizer Recht) von der MWST ausgenommen.

Kann ein Vermieter für die MWST optieren?

Nur bei gewerblicher Vermietung. Die Option ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Räume ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzt.

Soll die Kaution auf der Mietquittung stehen?

Ja, wenn gemeinsam bezahlt, aber als eigene, nicht steuerpflichtige Position getrennt von der laufenden Miete.

Official sources