Mietquittung und Mietrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Mietquittung oder Mietrechnung mit Mietobjekt, Mieter, Mietzeitraum, Kaution, Zahlungsdatum, Zahlungsart und Hinweis zur Mehrwertsteuerbefreiung bei Wohnraumvermietung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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Service / building charges (advance)1CHF0.00CHF0.00
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Late payment fee1CHF0.00CHF0.00
Security deposit (held, refundable)1CHF0.00CHF0.00
Utilities re-billed — see utility invoice1CHF0.00CHF0.00
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Mietquittung und Mietrechnung für Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Mietquittung oder Mietrechnung für Wohnungen, Geschäftsräume, Stellplätze, Lagerflächen, Kautionen, Nebenkosten, Teilzahlungen und Hausverwaltungsunterlagen.

Liechtenstein bildet mit der Schweiz seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion (CHF) und übernimmt das Schweizer Mehrwertsteuerrecht, verwaltet die MWST aber über die eigene liechtensteinische Steuerverwaltung. Die langfristige Vermietung von Wohnraum ist von der MWST befreit.

Was eine liechtensteinische Mietquittung enthalten sollte

  • Vermieter, Hausverwaltung oder Unternehmen mit Adresse und Kontakt.
  • Mieter, Objektadresse, Wohnung, Stellplatz, Lager oder Geschäftsraum.
  • Mietvertrag, Objektreferenz, Zahlungszeitraum und Zahlungsdatum.
  • Nettomietzins, Nebenkosten, Heizkosten, Möbel oder Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen.
  • Kaution, Teilzahlung, Rückstand, Gutschrift oder Mahnspesen als eigene Positionen.
  • Hinweis auf die MWST-Befreiung bei Wohnraummiete oder — bei optierter Geschäftsraummiete — den anwendbaren Steuersatz.

Wohnraummiete: MWST-Befreiung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG

Die Vermietung von Wohnraum ist in Liechtenstein nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG (übernommenes Schweizer Mehrwertsteuerrecht) grundsätzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Bei gewerblicher Vermietung besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig für die Versteuerung zu optieren — diese Option kann jedoch ausdrücklich nicht ausgeübt werden, wenn der Mieter die Räumlichkeiten ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall bleibt die Vermietung steuerausgenommen, und der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug auf damit zusammenhängende Kosten.

MWST-Registrierung und Steuerverwaltung in Liechtenstein

Auch wenn das liechtensteinische MWST-Recht inhaltlich mit dem Schweizer Recht harmonisiert ist, wird die Mehrwertsteuer in Liechtenstein von der eigenen liechtensteinischen Steuerverwaltung (Landesverwaltung, llv.li) erhoben — nicht direkt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Registrierungsschwelle liegt bei CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz; registrierte Unternehmen erhalten eine liechtensteinische MWST-/UID-Nummer im Format FL-XXXXXXXXX.

Für eine gewerbliche Vermietung, bei der optiert werden kann (z. B. Geschäftsräume an ein MWST-pflichtiges Unternehmen), gilt der Schweizer/liechtensteinische Normalsatz von 8.1 %.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

FAQs zu Mietquittungen in Liechtenstein