Bearbeitbare Fotorechnung-Vorlage

Fotorechnung Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Rechnungsvorlage für Fotografen und Videografen in Liechtenstein herunter — mit Shootingdatum, Location, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten, Anzahlung und 8,1% MWST, zum Wiederverwenden bei jedem neuen Auftrag.

  • Felder für Shootingdatum, Location, Paket und Lieferumfang.
  • Eigene Zeile für Nutzungsrechte und für eine nicht rückerstattbare Anzahlung.
  • Verfügbar als Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Fotorechnung Generator öffnen.

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Fotorechnung

Bearbeitbares Format für Liechtenstein

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Fotorechnung-Vorlage mit Shootingdatum, Nutzungsrechten und Anzahlung

Für Fotografen und Videografen, die eine feste, wiederverwendbare Vorlage für Shooting, Lieferumfang, Nutzungsrechte und MWST. benötigen.

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So verwenden Sie die Fotorechnung Vorlage für Liechtenstein

Die Vorlage eignet sich, wenn Sie regelmässig Shootings abrechnen und dafür eine feste, wiederverwendbare Grundlage brauchen, statt jede Rechnung neu online zu erstellen. Kopieren Sie die Datei für jeden Auftrag und passen Sie Termin, Kunde und Nutzungsrechte an.

Nutzen Sie das Dokument für Hochzeit, Porträt, Event, Produktfotografie, Immobilien, Markenshootings oder Videoproduktion.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Fotograf/Studio mit Adresse, MWST-Nummer (FL-UID, sofern registriert) und Zahlungsdaten.
  • Kunde, Projekt, Termin(e) des Shootings, Ort/Location und Paket / Art des Shootings.
  • Lieferumfang (bearbeitete Bilder, Galerie, Video, Prints, Album) und Liefertermin.
  • Nutzungsrechte als eigene Zeile: privat oder kommerziell, Medium, Gebiet, Dauer, exklusiv oder nicht.
  • Anzahlung als eigene, nicht rückerstattbare Position, MWST und offener Saldo.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Liechtenstein hat ein eigenes Urheberrechtsgesetz (URG) vom 19. Mai 1999 — das Urheberrecht an einer Fotografie entsteht originär beim Fotografen. Berichten zufolge beträgt die Schutzdauer vermutlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; dies liess sich anhand des Gesetzestexts nicht abschliessend verifizieren und sollte im Zweifel geprüft werden.

Ob Liechtenstein zusätzlich eine kürzere Schutzstufe für einfache, nicht individuelle Aufnahmen kennt (wie im deutschen Recht neben dem "Lichtbildwerk"), ist für Liechtenstein nicht bestätigt und wird hier bewusst offengelassen.

Üblich in der professionellen Foto- und Videobranche ist, Nutzungsrechte separat von der reinen Aufnahmezeit abzurechnen — geben Sie Medium, Gebiet, Dauer und Exklusivität deshalb konkret in der Vorlage an.

MWST. und Rechnungsstellung

Der liechtensteinische Normalsatz von 8,1% MWST. gilt für Fotografie- und Videoleistungen, sofern der Fotograf oder die Fotografin bei der Steuerverwaltung als mehrwertsteuerpflichtig registriert ist (grundsätzlich ab CHF 100'000 Jahresumsatz). Es besteht keine Befreiung oder ein reduzierter Satz speziell für Fotografie.

Vorlage oder Online-Generator

Nutzen Sie die Vorlage für eine wiederverwendbare Datei, die Sie für jeden Auftrag kopieren. Nutzen Sie den Online-Generator, wenn Sie eine einzelne Rechnung schnell ausfüllen und direkt als PDF herunterladen möchten.

FAQs zur Fotorechnung Vorlage für Liechtenstein

Welche MWST. soll ich in der Vorlage verwenden?

Für steuerpflichtige Fotografie- und Videoleistungen der liechtensteinische Normalsatz von 8,1%.

Warum gehören Nutzungsrechte auf die Rechnung?

Üblich ist, Rechte statt reiner Arbeitszeit abzurechnen — Medium, Gebiet, Dauer und Exklusivität sollten deshalb klar benannt sein.

Wie lange ist ein Foto in Liechtenstein geschützt?

Berichten zufolge vermutlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, laut eigenem liechtensteinischem Urheberrechtsgesetz (URG) von 1999. Dies konnte nicht abschliessend verifiziert werden.

Wie zeige ich eine Anzahlung in der Vorlage?

Als eigene, nicht rückerstattbare Position, abgezogen vom vollen Paketpreis — nicht als stille Reduktion des Endbetrags.

Official sources