Fotorechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Foto- oder Videorechnung mit Shootingdatum, Location, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten, Anzahlung und 8,1% MWST — kostenlos als PDF, ohne Anmeldung.

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Photography package — full-day coverage (8 hrs)1CHF0.00CHF0.00
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Editing & retouching1CHF0.00CHF0.00
Digital delivery — edited images via online gallery1CHF0.00CHF0.00
Usage license — commercial use, web + print, 12 months1CHF0.00CHF0.00
Fine-art album / prints1CHF0.00CHF0.00
Travel & accommodation1CHF0.00CHF0.00
Less: non-refundable retainer received on booking1CHF0.00CHF0.00
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Fotorechnung und Videorechnung Generator für Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Rechnung für Fotografie oder Videografie: Hochzeit, Porträt, Event, Produkt, Immobilien, Marke, Video, Bildbearbeitung, Nutzungsrechte, Prints, Alben, Anzahlung, Reisekosten und MWST — für Fotografinnen und Fotografen in Vaduz, Schaan, Triesen und im ganzen Land.

Liechtenstein bildet mit der Schweiz seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion (CHF), und das liechtensteinische MWST-Recht folgt inhaltlich weitgehend dem schweizerischen Modell mit Normalsatz, reduziertem Satz und Sondersatz für Beherbergung. Die MWST wird jedoch von der liechtensteinischen Steuerverwaltung selbst verwaltet, nicht von einer Schweizer Behörde. Für Fotografinnen und Fotografen kommt hinzu, dass Liechtenstein ein eigenes Urheberrechtsgesetz hat — Nutzungsrechte und Lieferumfang sollten deshalb genauso klar auf der Rechnung stehen wie Termin, Location und Paket.

Was eine liechtensteinische Fotorechnung enthalten sollte

  • Fotograf, Videograf oder Studio mit Adresse, Kontakt und MWST-Nummer (FL-UID), sofern registriert.
  • Kunde, Projekt, Kampagne, Event, Auftrag oder Bestellnummer.
  • Termin(e) des Shootings, Ort/Location und Paket / Art des Shootings.
  • Lieferumfang wie bearbeitete Bilder, Galerie, Prints, Album, Video, Reels, Rohmaterial oder Nutzungsrechte, sowie Liefertermin.
  • Nutzungsrechte: privat oder kommerziell, Medium, Gebiet, Dauer und Exklusivität.
  • Shooting, Bearbeitung, Assistenz, Reise, Studio, Prints, Alben, Rush Delivery und Lizenz getrennt ausgewiesen.
  • Erhaltene Anzahlung als eigene Position sowie MWST und offener Saldo.

Urheberrecht: eigenes liechtensteinisches Gesetz, Schutzdauer mit Vorbehalt

Liechtenstein hat ein eigenes Urheberrechtsgesetz (URG) vom 19. Mai 1999 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte — es handelt sich nicht um übernommenes Schweizer Recht, auch wenn Grundkonzepte ähnlich sind. Das Urheberrecht an einer Fotografie entsteht damit originär beim Fotografen oder bei der Fotografin.

Berichten zufolge beträgt die Schutzdauer vermutlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, entsprechend dem international verbreiteten Standard — dies konnte anhand des Gesetzestexts selbst nicht abschliessend verifiziert werden und sollte im Einzelfall geprüft werden, bevor es als gesichert behandelt wird.

Ob Liechtenstein zusätzlich eine kürzere Schutzstufe für einfache, nicht individuelle Lichtbilder kennt (wie es etwa im deutschen Recht als "Lichtbild" neben dem "Lichtbildwerk" existiert), ist für Liechtenstein NICHT bestätigt — dieser Punkt wurde bislang nur für deutsches Recht verifiziert und wird hier bewusst offengelassen, statt geraten.

Nutzungsrechte statt reiner Arbeitszeit, Anzahlung und Lieferung

Wie in vielen deutschsprachigen Märkten gilt bei professioneller Foto- und Videoarbeit die Konvention, Nutzungsrechte separat abzurechnen — der Kunde bezahlt nicht nur die Aufnahmezeit, sondern auch den vereinbarten Umfang der Nutzung (privat oder kommerziell, Medium, Gebiet, Dauer, exklusiv oder nicht-exklusiv). Schreiben Sie den Lizenzumfang deshalb konkret auf die Rechnung.

Zeigen Sie eine Anzahlung oder einen Retainer als eigene, nicht rückerstattbare Position und ziehen Sie den bereits bezahlten Betrag vom Gesamtpaket ab, statt den Endbetrag stillschweigend zu reduzieren.

MWST. für Fotografie in Liechtenstein

Für Fotografie- und Videoleistungen gilt der liechtensteinische Normalsatz von 8,1% MWST — es besteht keine allgemeine Befreiung oder ein reduzierter Satz speziell für fotografische Dienstleistungen. Steuerpflichtig sind Fotografen und Studios grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000, mit Meldepflicht bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

FAQs zur Fotorechnung in Liechtenstein