Honorarrechnung erstellen Liechtenstein

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Honorarrechnung-Generator für Rechtsanwälte in Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Honorarrechnung mit Aktenzeichen, verantwortlichem Rechtsanwalt, Honorar, Auslagen, Vorschuss und 8,1% MWST. Nutzen Sie die Vorlage für gerichtliche Verfahren ebenso wie für außergerichtliche Beratung.

Was eine Honorarrechnung in Liechtenstein enthalten sollte

  • Kanzlei mit Zulassung durch die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, MWST-Nummer (Format FL-XXXXXXXXX) und Bankverbindung.
  • Mandant, Aktenzeichen und Bezeichnung der Angelegenheit.
  • Verantwortlicher Rechtsanwalt und vereinbarte Honorargrundlage.
  • Honorar, Gerichtskosten und sonstige Auslagen auf getrennten Positionen.
  • 8,1% MWST — keine Befreiung für anwaltliche Leistungen.

Honorargrundlage: freie Vereinbarung oder RATG-Tarif

Rechtsanwälte in Liechtenstein können frei ausgehandelte Honorare berechnen. Die Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer nennen einen unverbindlichen Stundensatz-Rahmen von CHF 300–1.000.

Alternativ gilt der gesetzliche, streitwertabhängige Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und der Rechtsanwaltstarif-Verordnung. Dieser gesetzliche Tarif ist für die private Honorarvereinbarung optional/beratend, wird von den Gerichten aber zur Berechnung der Kostenersatzansprüche zwischen den Parteien in einem Verfahren herangezogen (nicht die tatsächlich aufgewendete Zeit) — er bleibt damit operativ relevant.

Erfolgshonorare sind verboten

Erfolgshonorare (quota litis, d. h. eine Vergütung als Anteil am Verfahrensausgang) sind in Liechtenstein gesetzlich untersagt. Rechnen Sie niemals einen Prozentsatz des Ausgangs eines Falls ab — nur Stundenhonorar, Pauschale oder Tarif nach RATG.

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FAQs zu liechtensteinischen Honorarrechnungen