Beratungsrechnung erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Beratungsrechnung mit Projektreferenz, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und 8,1% MWST — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.
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Die MwSt. wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „MwSt.“ aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Discovery & stakeholder interviews (2 days) | 2 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Market & competitor analysis — written report (fixed fee) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Strategy workshop facilitation (on-site) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Implementation support & follow-up calls | 4 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Monthly advisory retainer (up to 10 hours) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Travel & accommodation recharged at cost | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Registration/filing fee paid as client's agent (disbursement — outside scope of VAT) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Retainer credit applied (previously invoiced, drawn down this period) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Beratungsrechnung-Generator für Liechtenstein
Erstellen Sie eine liechtensteinische Beratungsrechnung mit Projektreferenz, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und 8,1% MWST. Liechtenstein übernimmt das Schweizer Mehrwertsteuerrecht (MWSTG) praktisch unverändert, verwaltet die MWST aber eigenständig über die liechtensteinische Steuerverwaltung.
Was eine Beratungsrechnung in Liechtenstein enthalten sollte
- Berater oder Beratungsunternehmen mit Adresse und MWST-Nummer (Format FL-XXXXXXXXX), soweit registrierungspflichtig.
- Kunde, Projektreferenz, Bestellnummer und Leistungszeitraum.
- Honorarbasis (Stundensatz, Tagessatz, Pauschale, Retainer oder Meilenstein) und verantwortlicher Berater.
- Auslagen und Subunternehmerleistungen getrennt vom Grundhonorar.
- 8,1% MWST oder Bezugsteuer-Hinweis bei grenzüberschreitender B2B-Leistung.
Registrierung beim Amt für Volkswirtschaft
Selbständige Berater und Beratungsunternehmen melden ihre Tätigkeit beim Amt für Volkswirtschaft an. Allgemeine Unternehmens-, IT-, HR- oder Strategieberatung gilt als freies Gewerbe, das keinen besonderen Qualifikationsnachweis erfordert — anders als reglementierte Teilgebiete wie Steuer- oder Rechtsberatung.
Die MWST-Registrierungspflicht beginnt erst ab CHF 100.000 weltweitem Jahresumsatz; darunter kann die Rechnung ohne MWST-Ausweis gestellt werden.
Keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende B2B-Honorare
Eine liechtensteinische Besonderheit: Auf grenzüberschreitende B2B-Beratungs- oder Dienstleistungshonorare an ausländische Unternehmen erhebt Liechtenstein keine Quellensteuer (Quellensteuer auf grenzüberschreitende Arbeitnehmer besteht separat, betrifft aber nicht B2B-Honorare). Ausländische B2B-Dienstleister müssen sich in der Regel nicht für die liechtensteinische MWST registrieren — die Bezugsteuer wird vom liechtensteinischen Leistungsempfänger selbst abgerechnet.
Rechnungsgenerator Liechtenstein



