Beratungsrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Beratungsrechnung mit Projektreferenz, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und 8,1% MWST — als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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Discovery & stakeholder interviews (2 days)2CHF0.00CHF0.00
Market & competitor analysis — written report (fixed fee)1CHF0.00CHF0.00
Strategy workshop facilitation (on-site)1CHF0.00CHF0.00
Implementation support & follow-up calls4CHF0.00CHF0.00
Monthly advisory retainer (up to 10 hours)1CHF0.00CHF0.00
Travel & accommodation recharged at cost1CHF0.00CHF0.00
Registration/filing fee paid as client's agent (disbursement — outside scope of VAT)1CHF0.00CHF0.00
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Beratungsrechnung-Generator für Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Beratungsrechnung mit Projektreferenz, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und 8,1% MWST. Liechtenstein übernimmt das Schweizer Mehrwertsteuerrecht (MWSTG) praktisch unverändert, verwaltet die MWST aber eigenständig über die liechtensteinische Steuerverwaltung.

Was eine Beratungsrechnung in Liechtenstein enthalten sollte

  • Berater oder Beratungsunternehmen mit Adresse und MWST-Nummer (Format FL-XXXXXXXXX), soweit registrierungspflichtig.
  • Kunde, Projektreferenz, Bestellnummer und Leistungszeitraum.
  • Honorarbasis (Stundensatz, Tagessatz, Pauschale, Retainer oder Meilenstein) und verantwortlicher Berater.
  • Auslagen und Subunternehmerleistungen getrennt vom Grundhonorar.
  • 8,1% MWST oder Bezugsteuer-Hinweis bei grenzüberschreitender B2B-Leistung.

Registrierung beim Amt für Volkswirtschaft

Selbständige Berater und Beratungsunternehmen melden ihre Tätigkeit beim Amt für Volkswirtschaft an. Allgemeine Unternehmens-, IT-, HR- oder Strategieberatung gilt als freies Gewerbe, das keinen besonderen Qualifikationsnachweis erfordert — anders als reglementierte Teilgebiete wie Steuer- oder Rechtsberatung.

Die MWST-Registrierungspflicht beginnt erst ab CHF 100.000 weltweitem Jahresumsatz; darunter kann die Rechnung ohne MWST-Ausweis gestellt werden.

Keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende B2B-Honorare

Eine liechtensteinische Besonderheit: Auf grenzüberschreitende B2B-Beratungs- oder Dienstleistungshonorare an ausländische Unternehmen erhebt Liechtenstein keine Quellensteuer (Quellensteuer auf grenzüberschreitende Arbeitnehmer besteht separat, betrifft aber nicht B2B-Honorare). Ausländische B2B-Dienstleister müssen sich in der Regel nicht für die liechtensteinische MWST registrieren — die Bezugsteuer wird vom liechtensteinischen Leistungsempfänger selbst abgerechnet.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

FAQs zu liechtensteinischen Beratungsrechnungen