Rechnung als Selbstständiger erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine Rechnung für Einzelunternehmer oder Freiberufler in Liechtenstein mit MWST-Nr. (FL-UID), Leistungszeitraum, Projekt, Auslagen, 8,1 % MWST. oder Hinweis unterhalb der CHF 100'000-Schwelle als PDF.
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Positionen
Die MWST (0 % below the CHF 100,000 threshold) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „MWST (0 % below the CHF 100,000 threshold)“ aktiviert ist.
Unterschrift
Fügen Sie Ihre autorisierte Unterschrift hinzu. Sie erscheint nur in der Vorschau und im PDF, wenn Sie tatsächlich unterschreiben.
Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Consulting & discovery call | 1.5 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Project work — milestone 1 (as per agreement) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Design / creative work | 6 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Content writing & editing | 4 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Development / technical implementation | 8 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Revisions & project management | 2 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Reimbursable expenses (receipts attached) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MWST (0 % below the CHF 100,000 threshold) (8.1%) | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Rechnung für Selbstständige und Einzelunternehmer in Liechtenstein
Erstellen Sie eine Rechnung als Einzelunternehmer (Einzelfirma), Berater oder freiberuflich Tätiger in Liechtenstein mit Leistungszeitraum, Projekt, MWST-Status und Zahlungsziel.
Liechtenstein ist seit 1923 in einer Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz (CHF) und wendet ein mit dem Schweizer Recht harmonisiertes MWSTG an, das aber von der eigenen liechtensteinischen Steuerverwaltung vollzogen wird.
Bewilligung durch das Amt für Volkswirtschaft
Einzelunternehmer (Einzelfirma) benötigen für ihre selbstständige Tätigkeit eine Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft. Für "einfache Gewerbe" genügt eine einfache Anmeldung; für "qualifizierte Gewerbe" ist eine vollständige Gewerbebewilligung mit Qualifikationsnachweis erforderlich.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist nur Pflicht, wenn die Tätigkeit kaufmännischer, handels- oder produktionsbezogener Natur ist UND der Jahresumsatz CHF 300'000 übersteigt (darunter freiwillig möglich). Die Eintragungsgebühr beträgt üblicherweise CHF 300–500. Eine Buchführungspflicht besteht ab einem Jahresumsatz von CHF 10'000.
MWST-Registrierung und Steuerverwaltung
Die MWST-Registrierungspflicht beginnt bei einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 (CHF 150'000 für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Sportvereine). Die MWST-Nr. (UID) hat das Format FL-XXXXXXXXX und wird bei Handelsregistereintrag zusätzlich im Schweizer UID-Register veröffentlicht.
Seit 1. Januar 2025 läuft die gesamte MWST.-Abwicklung über das eigene eVAT/eMWST-Portal der liechtensteinischen Steuerverwaltung — nicht über die Schweizer Bundessteuerverwaltung.
Was eine Rechnung als Selbstständiger enthalten sollte
- Name, Adresse, Kontakt und MWST-Nr. (FL-UID), sofern registriert.
- Kunde, Projekt und Leistungsreferenz.
- Leistungszeitraum, Meilenstein, Stunden, Tagessatz oder Pauschale.
- Auslagen und Spesen getrennt vom Honorar.
- 8,1 % MWST. auf den Rechnungsbetrag oder Hinweis, dass keine MWST. erhoben wird (unterhalb der CHF 100'000-Schwelle).
- Zahlungsziel und Bankverbindung (IBAN).
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