Hotelrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine Hotelrechnung für Liechtenstein mit Check-in/out, Zimmer, Gästen, Verpflegung, Kurtaxe und dem MWST-Sondersatz von 3,8% für die Beherbergung als PDF.

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Die MWST (Sondersatz Beherbergung — temporary to end-2027) wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „MWST (Sondersatz Beherbergung — temporary to end-2027)“ aktiviert ist.

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Room charge — Double room, room only3CHF0.00CHF0.00
Breakfast1CHF0.00CHF0.00
City / tourist tax1CHF0.00CHF0.00
Parking3CHF0.00CHF0.00
Minibar & room service1CHF0.00CHF0.00
Laundry service1CHF0.00CHF0.00
Late check-out fee1CHF0.00CHF0.00
Less: deposit / prepayment received1CHF0.00CHF0.00
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MWST (Sondersatz Beherbergung — temporary to end-2027) (3.8%)CHF0.00
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Hotelrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine Hotelrechnung oder ein Gästefolio für Hotel, Pension, Gästehaus oder Ferienwohnung in Liechtenstein mit Check-in/out, Zimmer, Gästen, Verpflegung, Buchungsnummer, Kurtaxe und MWST.

Für die Beherbergung gilt in Liechtenstein seit 1. Januar 2024 der MWST-Sondersatz von 3,8% (zuvor 3,7%) — wie im schweizerischen MWSTG deckt dieser Sondersatz nach Art. 25 Abs. 4 MWSTG und der zugehörigen Verordnung auch das Frühstück ab, wenn es zusammen mit der Übernachtung fakturiert wird oder unmittelbar mit dem Aufenthalt verknüpft ist, auch wenn es separat ausgewiesen wird.

Was eine liechtensteinische Hotelrechnung enthalten sollte

  • Hotel/Beherbergungsbetrieb mit Adresse, MWST-Nr. (FL-UID, sofern registriert) und Zahlungsdaten.
  • Gast oder Firma, Check-in/out, Zimmer, Gästezahl und Buchungsnummer.
  • Verpflegung/Tarifart (Zimmer ohne Verpflegung, Frühstück, Halb-/Vollpension, All-inclusive).
  • Zimmerpreis (inkl. Frühstück, sofern mit dem Aufenthalt verknüpft) getrennt von anderen Nebenleistungen wie Spa, Minibar oder Wäscheservice ausgewiesen.
  • Kurtaxe als eigener Posten, sofern von der Gemeinde erhoben.
  • 3,8% MWST-Sondersatz auf die Beherbergung inkl. Frühstück; andere Nebenleistungen grundsätzlich zum Normalsatz von 8,1%.

MWST-Sondersatz von 3,8% für die Beherbergung

Der Sondersatz von 3,8% für Beherbergungsleistungen gilt seit 1. Januar 2024 (zuvor 3,7%) und deckt nach Art. 25 Abs. 4 MWSTG und der zugehörigen Verordnung auch das Frühstück ab, sofern es zusammen mit der Übernachtung fakturiert wird oder unmittelbar mit dem Aufenthalt verbunden ist — auch wenn separat ausgewiesen.

Andere Verpflegungsleistungen als das Frühstück (z. B. Halbpensions-Abendessen) dürften analog zur Schweizer Praxis dem Normalsatz von 8,1% unterliegen — dies ist nicht eigenständig für Liechtenstein bestätigt, sondern eine Ableitung aus der Rechtsharmonisierung mit der Schweiz, und sollte entsprechend mit Vorsicht behandelt werden.

Kurtaxe und die neue Zweitwohnungsabgabe

Die Kurtaxe existiert in Liechtenstein und wird auf Grundlage des Standortförderungsgesetzes erhoben. Die genaue Höhe bzw. Tarifstruktur der Kurtaxe konnte nicht unabhängig verifiziert werden — geben Sie daher auf der Rechnung keinen fixen CHF-Betrag als allgemeingültig an, sondern erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Separat davon erlaubt das neue Zweitwohnungsabgabegesetz (2024) den Gemeinden, Zweit- bzw. Ferienwohnungen mit einer Abgabe von bis zu CHF 15 pro m² Wohnfläche zu belegen. Voraussichtlich wird Triesenberg (inkl. Malbun und Steg) als bislang einzige Gemeinde diese Abgabe einführen — dies ist ein eigenständiger, neuerer Punkt und nicht mit der Kurtaxe zu verwechseln.

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FAQs zur Hotelrechnung in Liechtenstein