Cateringrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine Cateringrechnung für Liechtenstein für Hochzeiten, Firmenfeiern und Events mit Veranstaltungsort, Gästen, Menü, Personal, Anzahlung und 8,1% MWST. als PDF.

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Buffet menu — entrée, side, dessert (per person)1CHF0.00CHF0.00
Passed hors d'oeuvres (per person)1CHF0.00CHF0.00
Bar service — beer & wine package (per person)1CHF0.00CHF0.00
Waitstaff — servers & bartenders (hours × staff)1CHF0.00CHF0.00
Delivery & setup fee1CHF0.00CHF0.00
Table linens & place settings rental1CHF0.00CHF0.00
Service charge (18%)1CHF0.00CHF0.00
Less: deposit received1CHF0.00CHF0.00
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MwSt. (8.1%)CHF0.00
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Cateringrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine Cateringrechnung für Liechtenstein für Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Buffets, Lieferservice, Personal, Mietequipment und Anzahlungen — mit Veranstaltungsort, Gästezahl, Serviceart, Menü und MWST.

Für Bewirtungsleistungen (Verzehr vor Ort und mitgenommene, zubereitete Speisen) gilt in Liechtenstein grundsätzlich der Normalsatz von 8,1% MWST.

Was eine liechtensteinische Cateringrechnung enthalten sollte

  • Caterer/Gastronomiebetrieb mit Adresse, MWST-Nr. (FL-UID, sofern registriert) und Zahlungsdaten.
  • Kunde/Eventgastgeber, Datum der Veranstaltung, Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung.
  • Anzahl der Gäste und Serviceart (Buffet, gesetztes Menü, Fingerfood, Lieferung, Family Style).
  • Personal, Aufbau/Abbau, Lieferung und Mietequipment als eigene Zeilen.
  • Erhaltene Anzahlung, angepasste Gästezahl und offener Restbetrag.
  • 8,1% MWST. auf zubereitete Speisen und Getränke sowohl beim Verzehr vor Ort als auch bei Lieferung/Take-away.

MWST.: Verzehr vor Ort und Take-away in der Regel gleich besteuert

Die Schweizer Praxis besteuert seit der MWST-Reform 2024 sowohl den Verzehr vor Ort in einem Gastronomiebetrieb als auch mitgenommene, zubereitete Speisen (Take-away) einheitlich zum Normalsatz von 8,1%. Der ermässigte Satz von 2,6% bleibt echten, unzubereiteten bzw. zum Mitnehmen bestimmten Lebensmitteln vorbehalten, bei denen zusätzlich organisatorische Trennungsmassnahmen (z. B. getrennte Verkaufsstellen oder Kennzeichnung) eingehalten werden.

Für Liechtenstein selbst wurde keine eigenständige, unabhängig bestätigte Quelle gefunden, die diese Praxis identisch übernimmt — aufgrund der Rechtsharmonisierung mit der Schweiz (das liechtensteinische MWSTG folgt weitgehend dem schweizerischen MWSTG) ist jedoch davon auszugehen, dass diese Einordnung auch in Liechtenstein gilt. Behandeln Sie dies daher als wahrscheinliche, aber nicht eigenständig für Liechtenstein verifizierte Einordnung.

Lebensmittelkontrolle: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)

Zuständig für die Lebensmittelhygiene und -kontrolle bei Cateringbetrieben in Liechtenstein ist das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) mit Sitz in Schaan.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

FAQs zur Cateringrechnung in Liechtenstein