Bearbeitbare Frachtrechnung-Vorlage

Frachtrechnung Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Speditionen, Frachtführer und Logistikbetriebe in Liechtenstein mit CMR-Frachtbrief-Nr., Sendungs-/Auftragsnummer, Abgangs- und Zielort, Gewicht und dem korrekten MWST.-Hinweis für Inlands- vs. grenzüberschreitenden Transport herunter.

  • CMR-Frachtbrief-Nr., Abgangs- und Zielort sichtbar.
  • Getrennte Zeilen für Fracht, Treibstoffzuschlag, Standgeld und Zolldokumentation.
  • Verfügbar als Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Frachtrechnung Generator öffnen.

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Frachtrechnung Vorlage

Bearbeitbares Format für Liechtenstein

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Frachtrechnung-Vorlage mit CMR-Frachtbrief-Nr., Abgangsort und Gewicht

Für Speditionen und Frachtführer, die für jeden Auftrag eine feste Vorlage mit klarem Inlands-/Auslandsbezug brauchen.

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So verwenden Sie die Frachtrechnung Vorlage für Liechtenstein

Die Vorlage eignet sich, wenn Sie regelmässig für dieselben Kunden oder Routen in und um Liechtenstein Rechnung stellen. Kopieren Sie die Datei für jede neue Sendung und achten Sie auf eine fortlaufende Rechnungsnummer.

Liechtenstein bildet seit dem Zollvertrag von 1923 ein gemeinsames Zollgebiet mit der Schweiz — das prägt sowohl die MWST.-Behandlung als auch die Zollabwicklung grenzüberschreitender Sendungen.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Spedition, Frachtführer oder Logistikbetrieb mit Adresse, Kontakt und MWST-Nr. (sofern steuerpflichtig).
  • Zahler, Versender, Empfänger, Auftrag- oder Bestellnummer.
  • CMR-/Frachtbriefnummer und Sendungs-/Auftragsnummer.
  • Abgangsort (Ladeort), Zielort (Entladeort) und Transport-/Lieferdatum.
  • Gewicht und Packstücke.
  • Fracht (Linehaul), Treibstoffzuschlag, Standgeld, Lagerung und Zolldokumentation auf getrennten Zeilen.

MWST.: 8,1% Inland, steuerfrei grenzüberschreitend

Der liechtensteinische MWST.-Normalsatz von 8,1% gilt für Transport innerhalb Liechtensteins. Grenzüberschreitender Gütertransport ist nach Art. 23 Abs. 2 MWSTG steuerfrei, sofern die grenzüberschreitende Warenbewegung dokumentiert ist — üblicherweise durch einen CMR-Frachtbrief oder gleichwertigen Nachweis. Die MWST. wird durch die liechtensteinische Steuerverwaltung verwaltet, nicht durch die Schweizer ESTV.

Zoll und Zollformalitäten mit der EU

Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist für die gesamte liechtensteinische Zollabwicklung zuständig, da Liechtenstein vollständig im Schweizer Zollgebiet liegt. Da Liechtenstein und die Schweiz trotz Liechtensteins EWR-Mitgliedschaft ausserhalb der EU-Zollunion stehen, dürften Warenbewegungen zwischen Liechtenstein und der EU grundsätzlich Zollformalitäten (Handelsrechnung/Zollanmeldung) erfordern — analog zum Handel zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Punkt ist aus der bekannten EU-Schweiz-Zollgrenze abgeleitet, nicht anhand einer liechtenstein-spezifischen Quelle bestätigt.

EORI gilt nicht für liechtensteinische oder Schweizer Unternehmen bei eigenen Zollanmeldungen — Schweizer Unternehmen nutzen dafür die UID (CHE-123.456.789). Ob liechtensteinische Unternehmen dieselbe Schweizer UID oder eine eigene Kennung verwenden, ist vermutlich der Fall, aber nicht abschliessend bestätigt.

Bewilligung für den Transportbetrieb

Ein liechtensteinisches Transportunternehmen benötigt eine eigene Transportunternehmerbewilligung des Amts für Volkswirtschaft — für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in vereinfachter Form, über 3,5 Tonnen nach den EWR-Vorschriften für Verkehrsunternehmer. Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr kommt zusätzlich die EU/EWR-Euro-Lizenz hinzu, ebenfalls vom Amt für Volkswirtschaft ausgestellt.

Vorlage oder Online-Generator

Nutzen Sie die Vorlage für eine wiederverwendbare Datei pro Kunde oder Route. Nutzen Sie den Online-Generator, wenn Sie schnell eine einzelne Rechnung ausfüllen und als PDF herunterladen möchten.

FAQs zur Frachtrechnung Vorlage für Liechtenstein

Welche MWST. trage ich in die Vorlage ein?

Für Inlandstransport 8,1% MWST. Für grenzüberschreitenden Transport ist die Leistung nach Art. 23 Abs. 2 MWSTG steuerfrei, sofern ein CMR-Frachtbrief oder gleichwertiger Nachweis vorliegt.

Wer verwaltet den Zoll für liechtensteinische Sendungen?

Das Schweizer BAZG verwaltet den gesamten liechtensteinischen Zoll — eine eigene liechtensteinische Zollbehörde gibt es nicht.

Brauche ich eine EORI-Nummer?

Nein, EORI ist ein EU/EWR-Konzept. Schweizer Unternehmen nutzen stattdessen die UID (CHE-123.456.789); ob liechtensteinische Unternehmen dieselbe UID verwenden, ist wahrscheinlich, aber nicht abschliessend bestätigt.

Welche Bewilligung brauche ich als liechtensteinisches Transportunternehmen?

Eine Transportunternehmerbewilligung des Amts für Volkswirtschaft — vereinfacht bis 3,5 Tonnen, sonst nach EWR-Vorschriften, plus Euro-Lizenz für grenzüberschreitenden Verkehr.

Official sources