Frachtrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Frachtrechnung für Spedition, Frachtführer und Logistik mit CMR-Frachtbrief-Nr., Abgangs-/Zielort, Gewicht, Nebenkosten und dem korrekten MWST-Hinweis für Inlands- vs. grenzüberschreitenden Transport durch das Schweizer Zollgebiet (BAZG).

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8.1% (domestic) — cross-border transport exempt, Art. 23 MWSTG
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Die 8.1% (domestic) — cross-border transport exempt, Art. 23 MWSTG wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „8.1% (domestic) — cross-border transport exempt, Art. 23 MWSTG“ aktiviert ist.

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Freight charges — linehaul (origin → destination)1CHF0.00CHF0.00
Fuel surcharge (FSC) — % of linehaul1CHF0.00CHF0.00
Liftgate service (accessorial)1CHF0.00CHF0.00
Residential delivery (accessorial)1CHF0.00CHF0.00
Detention — driver waiting time2CHF0.00CHF0.00
Demurrage / storage — per day1CHF0.00CHF0.00
Customs clearance & documentation fee1CHF0.00CHF0.00
Cargo insurance / declared-value charge1CHF0.00CHF0.00
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8.1% (domestic) — cross-border transport exempt, Art. 23 MWSTG (8.1%)CHF0.00
GesamtbetragCHF0.00

Frachtrechnung Generator für Liechtenstein

Erstellen Sie eine liechtensteinische Frachtrechnung für Speditionen, Frachtführer, Forwarder und Logistikdienstleister mit CMR-/Frachtbrief, Sendungsreferenz, Abgangsort, Zielort, Gewicht, Paletten, Treibstoffzuschlag, Standgeld, Zolldokumentation und dem korrekten MWST.-Hinweis.

Liechtenstein bildet seit dem Zollvertrag von 1923 ein gemeinsames Zollgebiet mit der Schweiz — Fracht, die Liechtenstein durchquert oder dort be- bzw. entladen wird, ist zoll- und mehrwertsteuerlich eng mit der Schweizer Praxis verknüpft, auch wenn Liechtenstein die MWST. über die eigene Steuerverwaltung erhebt.

Was eine liechtensteinische Frachtrechnung enthalten sollte

  • Frachtführer, Spedition, Forwarder oder Logistikbetrieb mit Adresse, Kontakt und MWST-Nr. (sofern steuerpflichtig).
  • Zahler, Versender, Empfänger, Spediteur, Drittzahler, Auftrag- oder Bestellnummer.
  • CMR-/Frachtbriefnummer, BOL, AWB, Container-, Sendungs-, Tracking- oder Ladereferenz.
  • Abholung, Zustellung, Abgangsort, Zielort, Verkehrsträger und Transport-/Lieferdatum.
  • Gewicht und Packstücke, Paletten oder Kubatur.
  • Fracht (Linehaul), Treibstoffzuschlag, Standgeld, Lagerung, Zolldokumentation und weitere Nebenkosten getrennt ausgewiesen.

MWST.: 8,1% Inland, steuerfrei bei grenzüberschreitendem Transport

Der liechtensteinische MWST.-Normalsatz von 8,1% gilt für rein innerhalb Liechtensteins erbrachten Gütertransport. Grenzüberschreitender Gütertransport ist gemäß Art. 23 Abs. 2 MWSTG steuerfrei (echt befreit, nicht bloss ausgenommen — der Vorsteuerabzug bleibt erhalten), sofern der Bezug zur grenzüberschreitenden Warenbewegung dokumentiert ist, üblicherweise durch einen CMR-Frachtbrief oder einen gleichwertigen Nachweis.

Da das liechtensteinische MWSTG praktisch wortgleich mit dem Schweizer MWSTG ist, die MWST. in Liechtenstein aber durch die eigene Steuerverwaltung (nicht die Schweizer ESTV) verwaltet wird, sollten Rechnung und Nachweise auf die liechtensteinische Steuerverwaltung ausgerichtet sein.

Zoll: Das BAZG verwaltet den gesamten liechtensteinischen Zoll

Liechtenstein liegt seit dem Zollvertrag von 1923 vollständig innerhalb des Schweizer Zollgebiets. Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist zuständig für die gesamte liechtensteinische Zollabwicklung — eine eigenständige liechtensteinische Zollbehörde gibt es nicht.

Da die Schweiz und Liechtenstein trotz der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins ausserhalb der EU-Zollunion stehen, dürften Warenbewegungen zwischen Liechtenstein und der EU grundsätzlich Zollformalitäten erfordern (Handelsrechnung/Zollanmeldung) — analog zum Handel zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Punkt ist aus der bekannten Zollgrenze EU-Schweiz abgeleitet und nicht anhand einer liechtenstein-spezifischen Quelle bestätigt; prüfen Sie die konkrete Sendung mit Ihrem Zollspediteur.

Die EORI-Nummer gilt nicht für Schweizer oder liechtensteinische Unternehmen bei ihren eigenen Zollanmeldungen — EORI ist ein reines EU/EWR-Warenkonzept. Schweizer Unternehmen nutzen für BAZG-Zollzwecke stattdessen die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, Format CHE-123.456.789). Ob liechtensteinische Unternehmen für grenzüberschreitende Zollanmeldungen ebenfalls die identische Schweizer CHE-UID verwenden oder eine eigene liechtensteinische Kennung, ist vermutlich der Fall, aber nicht abschliessend bestätigt — klären Sie dies im Zweifel mit Ihrem Zollspediteur oder dem BAZG.

Transportunternehmerbewilligung und Euro-Lizenz

Für gewerblichen Gütertransport auf der Strasse benötigt ein liechtensteinisches Unternehmen eine eigene Transportunternehmerbewilligung, die vom Amt für Volkswirtschaft ausgestellt wird — Liechtenstein stützt sich hier nicht nur auf das Schweizer oder österreichische Bewilligungssystem, sondern führt ein eigenes Verfahren.

Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt eine vereinfachte Bewilligung, bei der der Nachweis der fachlichen Eignung und der finanziellen Leistungsfähigkeit entfällt. Über 3,5 Tonnen gelten aufgrund der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins die EWR-Vorschriften für Verkehrsunternehmer (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit). Die EU/EWR-"Euro-Lizenz" für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr wird ebenfalls direkt vom Amt für Volkswirtschaft ausgestellt.

Frachtrechnung vs. Handelsrechnung

Diese Rechnung berechnet die Transport- und Logistikleistung. Eine Handelsrechnung beschreibt die Waren selbst (Wert, Ursprung, HS-Code, Incoterms) für Zollzwecke — bei grenzüberschreitenden Sendungen zwischen Liechtenstein und der EU sollte diese separat vorbereitet werden, da die Frachtrechnung sie nicht ersetzt.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

FAQs zu Frachtrechnungen in Liechtenstein