Handelsrechnung erstellen Liechtenstein

Erstellen Sie eine zolltaugliche Handelsrechnung für den Export aus Liechtenstein mit UID-Nummer, HS-Code, Ursprungsland, Incoterms 2020 und Warenwert — für die Zollabfertigung durch das BAZG, als PDF, kostenlos, ohne Anmeldung.

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0% — von der Steuer befreite Ausfuhr (gemeinsames Zollgebiet CH/LI); Einfuhrabgaben werden vom Bestimmungsland erhoben
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0% — von der Steuer befreite Ausfuhr (gemeinsames Zollgebiet CH/LI); Einfuhrabgaben werden vom Bestimmungsland erhoben
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Die 0% — von der Steuer befreite Ausfuhr (gemeinsames Zollgebiet CH/LI); Einfuhrabgaben werden vom Bestimmungsland erhoben wird nur auf Positionen angewendet, bei denen das Feld „0% — von der Steuer befreite Ausfuhr (gemeinsames Zollgebiet CH/LI); Einfuhrabgaben werden vom Bestimmungsland erhoben“ aktiviert ist.

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LED desk lamp, model DL-200, plastic/aluminium20CHF0.00CHF0.00
Stainless-steel water bottles, 750 ml40CHF0.00CHF0.00
Printed product catalogues — no commercial value, value for customs only10CHF0.00CHF0.00
Freight charge1CHF0.00CHF0.00
Insurance charge1CHF0.00CHF0.00
ZwischensummeCHF0.00
GesamtbetragCHF0.00

Handelsrechnung-Generator für Liechtenstein — Zollabfertigung über das BAZG

Erstellen Sie eine zolltaugliche Handelsrechnung für den Export aus Liechtenstein mit Exporteur- und Importeurangaben, UID-Nummer, Grund der Ausfuhr, HS-Code, Ursprungsland, Incoterms 2020 und Warenwert — kostenlos, ohne Anmeldung, als PDF.

Liechtenstein bildet seit dem Zollvertrag von 1923 mit der Schweiz ein gemeinsames Zoll- und Währungsgebiet und verwendet den Schweizer Franken (CHF). Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wickelt sämtliche Zollformalitäten für Liechtenstein ab — eine eigene liechtensteinische Zollbehörde gibt es nicht. Die Mehrwertsteuer folgt dem Schweizer Recht (Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Sondersatz für Beherbergung 3,8 %), wird in Liechtenstein aber von der eigenen liechtensteinischen Steuerverwaltung erhoben.

Was eine liechtensteinische Handelsrechnung enthalten sollte

  • Exporteur mit Adresse, Kontakt und UID-Nummer, soweit vorhanden.
  • Importeur, Käufer, Empfänger und — falls abweichend — Lieferadresse mit ausländischer Steuer- oder EORI-Referenz.
  • Grund der Ausfuhr: Verkauf, Muster, Geschenk, Reparatur, Rücksendung, Ersatz oder Konzerntransfer.
  • Incoterms 2020 mit benanntem Ort, zum Beispiel "DAP Feldkirch" oder "FCA Vaduz".
  • Genaue Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprungsland, Menge, Einheit, Einzelwert und Gesamtwert je Zeile.
  • Währung, Warenwert, Packstücke, Brutto- und Nettogewicht, Fracht, Versicherung und unterschriebene Erklärung.

Zollabfertigung durch das BAZG und Warenverkehr mit der EU

Weil das BAZG die gesamte liechtensteinische Zollverwaltung übernimmt, richten sich Zollformulare, -verfahren und -systeme für Sendungen aus Liechtenstein nach denselben Vorgaben wie für Schweizer Exporteure.

Liechtenstein ist zwar EWR-Mitglied, gehört aber zusammen mit der Schweiz nicht zur EU-Zollunion. Wie im Fall des Handels zwischen der Schweiz und der EU dürften daher auch Warenbewegungen zwischen Liechtenstein und der EU grundsätzlich Zollformalitäten — inklusive Handelsrechnung bzw. Zollanmeldung — erfordern; dies ist aus der bekannten Zollgrenze zwischen der Schweiz/Liechtenstein und der EU abgeleitet und nicht anhand einer liechtensteinspezifischen Quelle eigens bestätigt.

EORI gilt nicht — vermutlich UID-Nummer für Zollzwecke

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist ein reines EU/EWR-Konzept für eigene Zollanmeldungen und gilt nicht für in der Schweiz oder Liechtenstein ansässige Unternehmen — das gilt als gesichert.

Für Zollzwecke beim BAZG verwenden Schweizer Unternehmen ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, Format CHE-123.456.789). Ob liechtensteinische Unternehmen für grenzüberschreitende Zollanmeldungen dieselbe Schweizer CHE-UID verwenden oder eine eigene liechtensteinische Kennung, ist nicht abschliessend bestätigt — die Verwendung der Schweizer UID durch liechtensteinische Firmen erscheint plausibel, sollte aber vor der Anmeldung beim BAZG bzw. beim Steuerverwaltung Liechtenstein verifiziert werden.

Incoterms und Warenwert

Der Incoterm legt fest, wer Fracht, Versicherung und Einfuhrabgaben trägt. Auch Muster, Geschenke, Reparaturen oder Rücksendungen benötigen einen realistischen Zollwert — verwenden Sie nicht null, nur weil keine Zahlung erfolgt.

Halten Sie Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief und Ausfuhrnachweis konsistent, damit die Zollabfertigung durch das BAZG ohne Rückfragen erfolgen kann.

Mehrwertsteuer: 0 % auf der Handelsrechnung

Da es sich um ein Zolldokument und keine gewöhnliche Rechnung handelt, wird auf der Handelsrechnung keine liechtensteinische Mehrwertsteuer ausgewiesen — der Steuersatz ist standardmässig 0 %. Einfuhrabgaben und allfällige Einfuhrmehrwertsteuer werden separat vom Bestimmungsland erhoben, nicht von dieser Rechnung berechnet.

Rechnungsgenerator Liechtenstein

FAQs zur Handelsrechnung in Liechtenstein