Bearbeitbare liechtensteinische Handwerkerrechnung-Vorlage

Handwerkerrechnung Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Handwerker und Auftragnehmer in Liechtenstein mit Einsatzort, Auftragsnummer, Arbeitszeit, Material, Anzahlung und 8,1% MWST herunter.

  • Einsatzort, Auftragsnummer und Arbeitsdatum sichtbar.
  • Arbeitszeit und Material getrennt ausgewiesen, mit Anzahlung und Restbetrag.
  • Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Handwerkerrechnung Generator öffnen.

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Handwerkerrechnung Vorlage

Bearbeitbares Liechtenstein-Format

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Handwerkerrechnung-Vorlage mit Einsatzort, Arbeitszeit und Material

Für Handwerksbetriebe und Auftragnehmer, die Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten mit Gewerbebewilligung und Materialtrennung dokumentieren möchten.

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So verwenden Sie eine Handwerkerrechnung Vorlage in Liechtenstein

Eine liechtensteinische Handwerkerrechnung-Vorlage sollte Einsatzort, Auftragsnummer, Arbeitszeit, Material, Anzahlung und MWST klar halten. Nutzen Sie sie für Reparaturen, Instandhaltung und kleinere Bauaufträge.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Betrieb mit Adresse, Kontakt und MWST-/FL-UID-Nummer (falls registriert).
  • Kunde, Einsatzort und Auftrags- oder Angebotsnummer.
  • Arbeitszeit, Material, Geräte und Entsorgung getrennt ausgewiesen.
  • Anzahlung, bereits bezahlte Beträge und offener Restbetrag.
  • 8,1% MWST, sofern der Betrieb registrierungspflichtig ist.

Gewerbebewilligung statt eigenem Generalunternehmer-Gewerbe

Eine eigenständige, vom allgemeinen Gewerberecht losgelöste Bewilligung speziell für "Generalunternehmer" wurde nicht gefunden. Handwerkliche und baunahe Tätigkeiten fallen unter die allgemeine Gewerbebewilligung des Amts für Volkswirtschaft nach dem Gewerbegesetz (GewG) — bei Aufträgen über mehrere Gewerbesparten hinweg unter Umständen als verbundenes Gewerbe (Kombination mehrerer qualifizierter Gewerbe). Dies ist aus dem allgemeinen Rahmen abgeleitet, nicht anhand einer eigenen Generalunternehmer-Vorschrift bestätigt.

MWST ohne gefundenen Reverse-Charge-Mechanismus

Für Handwerkerleistungen gilt der Normalsatz von 8,1% MWST. Anders als in einigen Nachbarländern wurde für inländische Bauleistungen zwischen Unternehmen kein eigenständiges Reverse-Charge-Verfahren gefunden — die MWST wird regulär von der liechtensteinischen Steuerverwaltung erhoben.

FAQs zu liechtensteinischen Handwerkerrechnung Vorlagen

Welche MWST gilt für Handwerkerarbeiten?

Der Regelsteuersatz von 8,1% MWST, sofern der Betrieb ab CHF 100'000 Jahresumsatz registrierungspflichtig ist.

Braucht ein Generalunternehmer eine eigene Bewilligung?

Eine eigenständige Generalunternehmer-Bewilligung wurde nicht gefunden — die Tätigkeit fällt unter die allgemeine Gewerbebewilligung des Amts für Volkswirtschaft, ggf. als verbundenes Gewerbe.

Gibt es Reverse Charge für Bauleistungen wie in Deutschland?

Ein solcher Mechanismus wurde für Liechtenstein nicht gefunden — Handwerkerleistungen werden regulär mit 8,1% MWST fakturiert.

Official sources