Bearbeitbare liechtensteinische Beratungsrechnung-Vorlage
Beratungsrechnung Vorlage für Liechtenstein
Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Berater und Beratungsunternehmen in Liechtenstein mit Projektreferenz, Leistungszeitraum, Honorarbasis und 8,1% MWST herunter.
- ✓Projektreferenz und Leistungszeitraum sichtbar.
- ✓Honorarbasis und Auslagen getrennt vom Grundhonorar.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Beratungsrechnung Generator öffnen.

Beratungsrechnung Vorlage
Bearbeitbares Liechtenstein-Format

Für Berater, die Engagements mit Leistungszeitraum und MWST sauber dokumentieren möchten.
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So verwenden Sie eine Beratungsrechnung Vorlage in Liechtenstein
Eine Beratungsrechnung-Vorlage sollte Projekt, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und MWST-Status klar halten. Nutzen Sie sie für Management-, IT-, HR- oder Strategieberatung, Retainer und Meilensteine.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Berater oder Beratungsunternehmen mit Adresse und MWST-Nummer (Format FL-XXXXXXXXX), soweit registrierungspflichtig.
- Kunde, Projektreferenz und Leistungszeitraum.
- Honorarbasis, Auslagen und Subunternehmerleistungen getrennt.
- 8,1% MWST oder Bezugsteuer-Hinweis bei grenzüberschreitender B2B-Leistung.
Registrierung und grenzüberschreitende Beratung
Selbständige oder Beratungsunternehmen registrieren sich beim Amt für Volkswirtschaft; die MWST-Registrierungspflicht greift ab CHF 100.000 weltweitem Jahresumsatz. Beratung gilt in der Regel als freies Gewerbe ohne besonderen Qualifikationsnachweis, sofern kein reglementiertes Teilgebiet (z. B. Steuer- oder Rechtsberatung) betroffen ist.
Keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende Honorare
Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende B2B-Beratungs- oder Dienstleistungshonorare an ausländische Unternehmen. Ausländische B2B-Dienstleister müssen sich in der Regel nicht für die liechtensteinische MWST registrieren — die Bezugsteuer wird vom liechtensteinischen Leistungsempfänger abgerechnet.
FAQs zu liechtensteinischen Beratungsrechnung Vorlagen
Welche MWST gilt für Beratungsleistungen?
Der Regelsteuersatz von 8,1% MWST; es gibt keine Befreiung oder Ermäßigung.
Muss ich mich als Berater registrieren lassen?
Die Geschäftstätigkeit wird beim Amt für Volkswirtschaft angemeldet; die MWST-Registrierungspflicht beginnt ab CHF 100.000 Jahresumsatz.
Fällt Quellensteuer auf Honorare von ausländischen Kunden an?
Nein, Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende B2B-Beratungshonorare.

