Bearbeitbare liechtensteinische Beratungsrechnung-Vorlage

Beratungsrechnung Vorlage für Liechtenstein

Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Berater und Beratungsunternehmen in Liechtenstein mit Projektreferenz, Leistungszeitraum, Honorarbasis und 8,1% MWST herunter.

  • Projektreferenz und Leistungszeitraum sichtbar.
  • Honorarbasis und Auslagen getrennt vom Grundhonorar.
  • Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

Lieber direkt online ausfüllen? Liechtensteiner Beratungsrechnung Generator öffnen.

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Beratungsrechnung Vorlage

Bearbeitbares Liechtenstein-Format

Vorlage
Vorschau einer liechtensteinischen Beratungsrechnung-Vorlage mit Projektreferenz, Leistungszeitraum und Honorarbasis

Für Berater, die Engagements mit Leistungszeitraum und MWST sauber dokumentieren möchten.

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So verwenden Sie eine Beratungsrechnung Vorlage in Liechtenstein

Eine Beratungsrechnung-Vorlage sollte Projekt, Leistungszeitraum, Honorarbasis, Auslagen und MWST-Status klar halten. Nutzen Sie sie für Management-, IT-, HR- oder Strategieberatung, Retainer und Meilensteine.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Berater oder Beratungsunternehmen mit Adresse und MWST-Nummer (Format FL-XXXXXXXXX), soweit registrierungspflichtig.
  • Kunde, Projektreferenz und Leistungszeitraum.
  • Honorarbasis, Auslagen und Subunternehmerleistungen getrennt.
  • 8,1% MWST oder Bezugsteuer-Hinweis bei grenzüberschreitender B2B-Leistung.

Registrierung und grenzüberschreitende Beratung

Selbständige oder Beratungsunternehmen registrieren sich beim Amt für Volkswirtschaft; die MWST-Registrierungspflicht greift ab CHF 100.000 weltweitem Jahresumsatz. Beratung gilt in der Regel als freies Gewerbe ohne besonderen Qualifikationsnachweis, sofern kein reglementiertes Teilgebiet (z. B. Steuer- oder Rechtsberatung) betroffen ist.

Keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende Honorare

Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende B2B-Beratungs- oder Dienstleistungshonorare an ausländische Unternehmen. Ausländische B2B-Dienstleister müssen sich in der Regel nicht für die liechtensteinische MWST registrieren — die Bezugsteuer wird vom liechtensteinischen Leistungsempfänger abgerechnet.

FAQs zu liechtensteinischen Beratungsrechnung Vorlagen

Welche MWST gilt für Beratungsleistungen?

Der Regelsteuersatz von 8,1% MWST; es gibt keine Befreiung oder Ermäßigung.

Muss ich mich als Berater registrieren lassen?

Die Geschäftstätigkeit wird beim Amt für Volkswirtschaft angemeldet; die MWST-Registrierungspflicht beginnt ab CHF 100.000 Jahresumsatz.

Fällt Quellensteuer auf Honorare von ausländischen Kunden an?

Nein, Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende B2B-Beratungshonorare.

Official sources