Werkstattrechnung erstellen Liechtenstein
Erstellen Sie eine Werkstattrechnung für Liechtenstein mit Kennzeichen, Fahrgestellnummer (VIN), Kilometerstand, Auftragsnummer, Ersatzteilen, Arbeitszeit, 8,1 % MWST. und Gewährleistungsnotizen als PDF.
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Vorschau:
| Rechnungsdatum | — |
| Beschreibung | Menge | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Diagnostics / fault finding | 0.5 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Labour — repair performed | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Parts — engine oil / fluids | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Parts — filter (new) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Parts — brake pads / other (new) | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Shop supplies & consumables | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Waste disposal / environmental fee | 1 | CHF0.00 | CHF0.00 |
| Zwischensumme | CHF0.00 |
| MwSt. (8.1%) | CHF0.00 |
| Gesamtbetrag | CHF0.00 |
Werkstattrechnung Generator für Liechtenstein
Erstellen Sie eine Werkstattrechnung für Liechtenstein mit Kennzeichen, Fahrgestellnummer (VIN), Kilometerstand, Auftragsnummer, Diagnose, Ersatzteilen, Arbeitszeit, Entsorgung und Gewährleistungsnotizen.
Liechtenstein bildet seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz und verwendet den Schweizer Franken (CHF). Das liechtensteinische MWSTG ist mit dem Schweizer Recht harmonisiert: Werkstattleistungen und Ersatzteile unterliegen dem Normalsatz von 8,1 % MWST. (seit 1. Januar 2024), sofern der Betrieb bei der liechtensteinischen Steuerverwaltung als steuerpflichtig registriert ist.
Was auf eine Werkstattrechnung in Liechtenstein gehört
- Werkstattname, Adresse, Kontaktdaten und MWST-Nr. (FL-UID) falls die Werkstatt mehrwertsteuerpflichtig ist.
- Kunde, Fahrzeug, Kennzeichen, Fahrgestellnummer (VIN) und Kilometerstand.
- Auftragsnummer, Diagnose und zuständiger Techniker oder Servicetechniker.
- Getrennte Positionen für Arbeitszeit, Ersatzteile, Flüssigkeiten, Entsorgung und Fremdleistungen.
- 8,1 % MWST. auf den Gesamtbetrag, sofern der Betrieb steuerpflichtig ist.
- Gewährleistung, ausgetauschte Teile, abgelehnte Arbeiten und Empfehlungen für den nächsten Service.
MWST.-Registrierung und die Steuerverwaltung
Liechtensteinische Betriebe müssen sich bei der Steuerverwaltung (Fiskalbehörde, unterstellt der Landesverwaltung) registrieren, sobald der weltweite Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Seit 1. Januar 2025 läuft die gesamte MWST.-Abwicklung über das eigene eVAT/eMWST-Portal Liechtensteins — auch wenn das materielle Recht eng an das Schweizer MWSTG angelehnt ist, ist die Steuerverwaltung eine eigenständige liechtensteinische Behörde und nicht die eidgenössische Steuerverwaltung.
Die MWST-Nr. (UID) hat das Format FL-XXXXXXXXX und wird bei Eintragung ins Handelsregister zusätzlich im Schweizer UID-Register veröffentlicht.
Gewerbebewilligung für Kfz-Werkstätten
Für den Betrieb einer Kfz-Werkstatt besteht in Liechtenstein keine eigene, gesondert benannte Branchenbewilligung — Werkstätten fallen unter das allgemeine Gewerbebewilligungssystem des Amts für Volkswirtschaft und gelten in der Regel als qualifiziertes Gewerbe (Handwerk), das einen Nachweis der fachlichen Qualifikation voraussetzt.
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