Mandatskündigung Steuerberater (Muster)
Aktualisiert am 6. August 2026
Dieses Schreiben beendet ein Steuerberatungsmandat schriftlich: welche Leistungen beauftragt waren, bis zu welchem Zeitpunkt die Kanzlei dafür einsteht, und was ab wann beim Auftraggeber oder bei der übernehmenden Kanzlei liegt. Es ist das Gegenstück zur Auftragserteilung — dieselbe Sorgfalt, angewandt auf den Ausgang.
Das Muster funktioniert in beide Richtungen. Wählen Sie die Mandantenversion, wenn Sie als Unternehmen den Steuerberater wechseln und kündigen, Ihre Unterlagen zurückverlangen und die Vollmachten widerrufen müssen; wählen Sie die Kanzleiversion für eine Mandatsniederlegung. Felder ausfüllen und als Word- oder PDF-Datei herunterladen, ohne Anmeldung.
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Aktenzeichen:
Beendigung des Steuerberatungsmandats
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir das uns aufgrund der Auftragserteilung vom bestehende Mandatsverhältnis.
Eine Kündigungsfrist ist nicht individuell vereinbart. Das Mandatsverhältnis kann daher jederzeit beendet werden; eine allein in Allgemeinen Auftragsbedingungen enthaltene Frist ist nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres wirksam.
Das Mandat endet mit Wirkung zum . Über diesen Termin hinaus werden keine Arbeiten fortgeführt und keine begonnenen Arbeiten zu Ende gebracht.
Erbrachte Leistungen und Stichtag je Leistung
Nachstehend sind die vom Mandat erfassten Leistungen und der jeweilige Stichtag aufgeführt. Nicht genannte Leistungen waren nicht Gegenstand des Auftrags.
Jahresabschluss
- Letztes bearbeitetes Geschäftsjahr:
- Fertigstellung:
Für den Jahresabschluss eines späteren Geschäftsjahres und für Ereignisse nach dem genannten Zeitpunkt wird nicht eingestanden.
Steuererklärungen
- Letztes übermitteltes Jahr:
- Übermittlung:
Für Steuererklärungen späterer Jahre, für Fristverlängerungsanträge und für nach dem Beendigungstermin fällige Vorauszahlungen wird nicht eingestanden.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Letzter übermittelter Zeitraum:
- Übermittlung:
Für Voranmeldungen späterer Zeiträume wird nicht eingestanden. Der Anmeldungszyklus ist kurz; diese Leistung ist unverzüglich zu übernehmen.
Anstehende Fristen
Nach dem Beendigungstermin werden folgende Fristen fällig, die nicht mehr von uns wahrgenommen werden: . Diese Aufstellung beruht auf den uns bekannten Umständen und dient der Erleichterung des Übergangs; die übernehmende Kanzlei sollte eine eigene Fristenprüfung vornehmen.
Elektronische Datenbestände
Für Buchführungs- und Lohndaten in Kanzleisystemen ergeben sich Umfang und Format der Überlassung nicht von selbst. Überlassen werden: . Weitere Bestände werden auf Anforderung geprüft, soweit eine Überlassung technisch möglich und berufsrechtlich zulässig ist. Die Beteiligten stimmen sich mit der übernehmenden Kanzlei über das Austauschformat ab.
Vollmachten, Bekanntgabe und Zugänge
Eine Vollmacht wirkt bis zu ihrem Widerruf und endet nicht dadurch, dass das Mandat endet. Betroffen sind: . Jede Vollmacht ist einzeln zu widerrufen; die Beteiligten veranlassen den Widerruf jeweils auf ihrer Seite und teilen dies der anderen Seite mit, damit Bescheide und Mitteilungen nicht weiter an eine nicht mehr tätige Kanzlei bekannt gegeben werden.
Zu bedenken ist, dass eine Bekanntgabe an den Bevollmächtigten wirksam sein kann und damit eine Frist in Gang setzt, ohne dass der Auftraggeber davon erfährt. Ebenso sind Zugänge zu Software und Portalen sowie erteilte SEPA-Mandate zu beenden. Die übernehmende Kanzlei benötigt eigene Vollmachten; diese gehen nicht mit dem Mandat über.
Herausgabe der Unterlagen
Wir bitten um Herausgabe der Unterlagen, die wir Ihnen überlassen haben, innerhalb von Tagen ab diesem Schreiben, sowie um Mitteilung, welche Unterlagen sich noch bei Ihnen befinden. Uns ist bekannt, dass Ihre Arbeitsergebnisse und internen Arbeitspapiere Ihr Eigentum bleiben; unsere Bitte betrifft unsere Unterlagen und die Ergebnisse der von uns bezahlten Arbeiten.
Eine Zurückbehaltung wegen offener Gebühren und Auslagen ist nur zulässig, soweit sie nicht unangemessen ist, und nur, soweit die Forderung aus derjenigen Tätigkeit herrührt, in deren Zusammenhang die Unterlagen zur Kanzlei gelangt sind. Unangemessen ist ein Vorenthalten insbesondere, wenn dem Auftraggeber daraus erhebliche Nachteile entstehen, etwa weil eine Erklärungsfrist nicht gehalten werden könnte, wenn nur ein geringer Betrag offen ist oder wenn ausreichende Sicherheiten bestehen. Die Aufbewahrungspflichten, die den Auftraggeber für seine eigenen Bücher und Belege treffen, bleiben von dieser Übergabe unberührt.
Übergabe an die übernehmende Kanzlei
Wir haben mit der weiteren Betreuung beauftragt und befreien Sie insoweit von der Verschwiegenheitspflicht. Bitte überlassen Sie dieser Kanzlei die für die Übernahme erforderlichen Angaben und Unterlagen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten entstehen, teilen Sie uns dies vor der Beauftragung mit.
Verschwiegenheit, Haftung und anwendbares Recht
Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Mandats hinaus, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift die Offenlegung gebietet oder erlaubt oder eine Befreiung erteilt ist. Berufsrechtliche Prüfungen bleiben davon unberührt.
Die in der Auftragserteilung und den Allgemeinen Auftragsbedingungen vereinbarten Haftungsbegrenzungen gelten für die bereits erbrachten Leistungen unverändert weiter; dieses Schreiben ändert sie nicht. Arbeitsergebnisse waren zur Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt; gegenüber Dritten, denen sie überlassen wurden, wird keine Verantwortung übernommen. Es gilt deutsches Recht.
Empfängerbestätigung
Wir bitten, uns ein Exemplar dieses Schreibens unterschrieben zurückzusenden und die oben genannten Stichtage zu bestätigen, damit zwischen uns keine Unklarheit bleibt. Sollte ein Punkt nicht zutreffen, teilen Sie uns dies vor der Unterschrift mit.
Mit freundlichen Grüßen
, für
Für den Absender
Datum:
Bestätigt durch den Empfänger
Datum:
Kündigen können Sie jederzeit — eine Frist gilt nur, wenn sie individuell vereinbart wurde
Das Steuerberatungsmandat kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden; die Kündigungsbeschränkungen des § 627 BGB werden darauf nicht angewandt. Das ist die gute Nachricht für jeden, der wechseln möchte, und sie steht im Gegensatz zur französischen Praxis, in der die Frist an den Bilanzstichtag gekoppelt wird, oder zu den Niederlanden, wo Standardbedingungen üblicherweise eine Frist vorsehen.
Es gibt allerdings eine wichtige Einschränkung mit umgekehrter Wirkung. Weil eine Kanzlei Personal und Kapazitäten vorhalten muss, hat die Rechtsprechung vereinbarte Kündigungsfristen anerkannt — aber nur, wenn sie individuell vereinbart wurden, und gerade nicht, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Bevor Sie also eine Frist beachten, die in den Auftragsbedingungen Ihrer Kanzlei steht, lohnt der Blick darauf, ob sie dort überhaupt wirksam vereinbart werden konnte.
Für die Kanzlei gilt zusätzlich eine berufsrechtliche Rücksichtnahme: Eine Niederlegung zur Unzeit — so, dass der Mandant sich nicht rechtzeitig um eine andere Beratung kümmern kann — ist zu vermeiden, und laufende Erklärungsfristen sind im Blick zu behalten. Genau deshalb sollte eine Beendigung praktisch immer mit einem Schreiben einhergehen, das die anstehenden Fristen benennt.
Ein Stichtag je Leistung, weil die Fristen nicht zusammenfallen
Eine Kanzlei kann den Jahresabschluss des Vorjahres erstellt, die Steuererklärungen dazu übermittelt, die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Vormonats abgegeben haben und mitten in einem Lohnabrechnungsmonat stehen. Ein Satz wie "das Mandat endet mit sofortiger Wirkung" lässt jeden dieser Stränge offen — und die kurzen Zyklen sind die gefährlichen.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung laufen monatlich, die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung haben feste Termine im Monat, und ein Versäumnis wirkt hier sofort. Wer im laufenden Monat wechselt, muss wissen, wer die nächste Anmeldung abgibt.
Das Muster fragt deshalb für jede aktivierte Leistung zwei Angaben ab: die letzte bearbeitete Periode und das Datum der Übermittlung. Jede Leistung druckt ihren eigenen Stichtag, gefolgt von der ausdrücklichen Feststellung, dass für spätere Perioden nicht eingestanden wird. Ein eigener Abschnitt listet die anstehenden Fristen auf — der praktisch wichtigste Absatz des Schreibens.
Herausgabe der Unterlagen: gesetzlich geregelt, mit Angemessenheitsgrenze
Für die Herausgabe gilt § 66 StBerG. Unterlagen, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, muss er auf Verlangen herausgeben. Er kann die Herausgabe verweigern, bis er hinsichtlich der von diesem Auftraggeber geschuldeten Gebühren und Auslagen befriedigt ist — dies gilt jedoch nicht, soweit das Vorenthalten unangemessen wäre.
Diese Grenze ist der Punkt, den beide Seiten unterschätzen. Die Rechtsprechung lässt eine Zurückbehaltung nur zu, soweit die Gebührenansprüche konkret aus derjenigen Tätigkeit hervorgehen, in deren Zusammenhang die Unterlagen zur Kanzlei gelangt sind. Unangemessen kann das Vorenthalten sein, wenn die Nichtherausgabe für den Mandanten erhebliche Nachteile mit sich bringt, wenn nur ein geringer Betrag offen ist oder wenn für die Honorarforderung ausreichende Sicherheiten bestehen. Eine Zurückbehaltung, die den Mandanten daran hindert, eine Erklärungsfrist zu halten, ist damit angreifbar.
Die Handakten selbst sind zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Das Schreiben trennt deshalb drei Dinge: die vom Auftraggeber stammenden Unterlagen, die herauszugeben sind; die Arbeitsergebnisse und internen Arbeitspapiere der Kanzlei; und die offene Vergütung, die als Forderung behandelt wird und nicht als Pfand auf fremde Belege.
Elektronische Datenbestände — der Punkt, an dem Papierregeln nicht mehr passen
Buchführungsdaten liegen heute in Kanzleisystemen, und die Herausgabefrage stellt sich dort anders als bei einem Aktenordner. Die Bundessteuerberaterkammer hat dazu eigene Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen veröffentlicht, weil sich weder Umfang noch Format von selbst ergeben.
Praktisch heißt das: Format und Umfang der zu überlassenden Daten gehören in das Beendigungsschreiben, nicht in ein späteres Telefonat. Das Muster enthält dafür ein Feld — Buchungsdaten, Bilanzdaten, Lohnkonten und Bewegungsdaten sind verschiedene Bestände, und wer sie einzeln benennt, vermeidet die Diskussion darüber, was "die Daten" umfasst.
Ebenso gehören die Zugänge dazu, die häufig übersehen werden: ein Zugang der Kanzlei zu einem Portal des Mandanten, ein Administratorzugang zur Lohn- oder Buchhaltungssoftware, ein Rechenzentrumsvertrag, über den Auswertungen laufen. Nichts davon endet, weil das Mandat endet.
Vollmachten und Bekanntgabe: was aktiv widerrufen werden muss
Eine Vollmacht gegenüber dem Finanzamt wirkt weiter, bis sie widerrufen wird, und der Widerruf muss die Finanzverwaltung erreichen. Wird das versäumt, erhält eine Kanzlei weiterhin Bescheide und Mitteilungen für einen Mandanten, den sie nicht mehr betreut — mit dem zusätzlichen Risiko, dass eine Bekanntgabe an den Bevollmächtigten wirksam ist und eine Frist läuft, ohne dass der Mandant davon erfährt.
Vollmachten bestehen zudem regelmäßig für mehrere Steuerarten und mehrere Personen: die Gesellschaft, die Geschäftsführer persönlich, eine Betriebsstätte, eine vermögensverwaltende Gesellschaft. Das Muster fragt deshalb eine Aufzählung ab, statt eine einzige Vollmacht anzunehmen — das Benennen ist es, was verhindert, dass eine übersehen wird.
Daneben stehen die Vollmachten und Zugänge außerhalb der Finanzverwaltung: Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Handelsregisteranmeldungen über einen Notar, SEPA-Mandate für Beitrags- oder Steuerzahlungen. Auch hier gilt: Die neue Kanzlei braucht ihre eigenen Vollmachten, sie gehen nicht mit dem Mandat über.
Die Abschnitte im Einzelnen
- Richtung des Schreibens
- Kündigung durch den Mandanten oder Niederlegung durch die Kanzlei. Alle Abschnitte, die sich unterscheiden — Anliegen, Bitten, Befreiungen, Unterschriften — wechseln automatisch.
- Anliegen und Beendigungszeitpunkt
- Benennt den beendeten Auftrag, den Beendigungszeitpunkt und — falls eine Frist individuell vereinbart wurde — deren Grundlage, mit dem Hinweis, dass eine Frist aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne Weiteres wirksam ist.
- Art der Beendigung
- Sofortige Beendigung oder Beendigung nach Abschluss ausdrücklich benannter Restarbeiten. Die zweite Wahl blendet eine Liste ein — der einzige Weg, Restarbeiten zuzusagen, ohne dem Beendigungszeitpunkt zu widersprechen.
- Leistungen und Stichtag je Leistung
- Je Leistung ein Schalter — Jahresabschluss, Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnabrechnung und Meldungen, Finanzbuchhaltung, betriebswirtschaftliche Auswertungen — jeweils mit letzter Periode, Übermittlungsdatum und der Feststellung, dass für spätere Perioden nicht eingestanden wird.
- Anstehende Fristen
- Was nach dem Stichtag fällig wird und wer es künftig wahrnimmt, mit dem Hinweis, dass die übernehmende Kanzlei eine eigene Fristenprüfung vornehmen sollte.
- Herausgabe der Unterlagen
- Herausgabe der vom Auftraggeber stammenden Unterlagen, Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Kanzlei, Abholfrist und Vorlauf vor Vernichtung — mit der gesetzlichen Angemessenheitsgrenze für eine Zurückbehaltung.
- Elektronische Datenbestände
- Welche Datenbestände in welchem Format überlassen werden, einzeln benannt statt pauschal als "die Daten" — die Frage, für die Papierregeln nicht mehr passen.
- Vollmachten, Bekanntgabe und Zugänge
- Widerruf der Vollmachten gegenüber der Finanzverwaltung, Aufzählung je Steuerart und Person, Vollmachten bei Sozialversicherungsträgern, Software- und Portalzugänge sowie SEPA-Mandate.
- Offene Vergütung (optional)
- Offener Betrag und Zahlungsfrist, in einem eigenen Abschnitt und getrennt von der Herausgabe — Vergütung ist eine Forderung, keine Sicherheit an fremden Belegen.
- Übergabe an die übernehmende Kanzlei
- Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht für die Abstimmung mit der übernehmenden Kanzlei, weil die Verschwiegenheit die Beendigung überdauert und nicht vor einer Kollegenanfrage weicht.
- Verschwiegenheit, Haftung und Recht
- Fortbestand der Verschwiegenheit, unveränderte Fortgeltung der vereinbarten Haftungsbegrenzungen für bereits erbrachte Leistungen, deutsches Recht.
- Empfängerbestätigung
- Unterschriftsblock, der die Befreiung und die Stichtage zu einer Vereinbarung macht und nicht zu einer einseitigen Behauptung.
Worauf es rechtlich ankommt
Prüfen Sie Ihre Auftragsbedingungen und, bei Streit, die Hinweise Ihrer Kammer.
Kündigung ist jederzeit möglich; eine Frist muss individuell vereinbart sein
Das Mandatsverhältnis kann grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden, weil die Kündigungsbeschränkungen des § 627 BGB darauf nicht angewandt werden. Vereinbarte Kündigungsfristen sind in der Rechtsprechung anerkannt worden, jedoch nur bei individueller Vereinbarung und nicht, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
Haufe — Kündigung und Niederlegung von MandatenUnterlagen auf Verlangen herausgeben
Nach § 66 StBerG sind Unterlagen, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, auf Verlangen herauszugeben. Die Handakten selbst sind zehn Jahre aufzubewahren, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.
§ 66 StBerG — gesetze-im-internet.deZurückbehaltung nur, soweit sie nicht unangemessen ist
Die Herausgabe kann verweigert werden, bis die vom Auftraggeber geschuldeten Gebühren und Auslagen befriedigt sind — nicht jedoch, soweit das Vorenthalten unangemessen wäre. Nach der Rechtsprechung ist eine Zurückbehaltung nur zulässig, soweit die Gebührenansprüche konkret aus derjenigen Tätigkeit hervorgehen, in deren Zusammenhang die Unterlagen zur Kanzlei gelangt sind; unangemessen kann sie bei erheblichen Nachteilen für den Mandanten, bei nur geringem offenen Betrag oder bei ausreichenden Sicherheiten sein.
BStBK — Hinweise zum ZurückbehaltungsrechtElektronische Datenbestände ausdrücklich regeln
Die Bundessteuerberaterkammer hat Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen veröffentlicht. Umfang und Format der zu überlassenden Daten ergeben sich nicht von selbst und gehören in das Beendigungsschreiben, weil sich Buchführungsdaten in Kanzleisystemen nicht wie ein Aktenordner behandeln lassen.
BStBK — Hinweise zur MandatsbeendigungVollmachten aktiv widerrufen
Eine Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung wirkt bis zu ihrem Widerruf. Wird sie nicht widerrufen, erhält die frühere Kanzlei weiter Bescheide und Mitteilungen; eine Bekanntgabe an den Bevollmächtigten kann wirksam sein und eine Frist in Gang setzen, ohne dass der Mandant davon erfährt. Vollmachten bestehen regelmäßig für mehrere Steuerarten und mehrere Personen und müssen einzeln widerrufen werden.
Nicht zur Unzeit niederlegen
Eine Mandatsniederlegung soll nicht zur Unzeit erfolgen, also nicht so, dass der Auftraggeber sich nicht rechtzeitig um eine andere Beratung kümmern kann. Laufende Erklärungs- und Anmeldefristen sind dabei zu berücksichtigen — was ein Beendigungsschreiben mit einer Fristenübersicht praktisch unentbehrlich macht.
Verschwiegenheitsbefreiung für die Übergabe einholen
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Mandats fort. Für die Abstimmung mit der übernehmenden Kanzlei ist daher eine Befreiung durch den Auftraggeber erforderlich; sie sollte schriftlich vorliegen, weil eine mündliche Zustimmung Monate später schwer zu belegen ist.
So erstellen Sie das Schreiben
- Richtung wählen. Kündigung durch den Mandanten oder Niederlegung durch die Kanzlei. Davon hängen Anliegen, Bitten und Befreiungen ab.
- Auftragsbedingungen prüfen. Steht dort eine Kündigungsfrist? Falls ja, prüfen Sie, ob sie individuell vereinbart wurde — in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sie nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres wirksam.
- Beteiligte und Beendigungsart eintragen. Absender, Empfänger, Datum, Aktenzeichen, sowie sofortige Beendigung oder Beendigung nach Abschluss benannter Restarbeiten.
- Je Leistung den Stichtag setzen. Letzte bearbeitete Periode und Übermittlungsdatum. Anschließend die anstehenden Fristen auflisten — das ist der schützende Teil des Schreibens.
- Datenbestände und Vollmachten benennen. Welche Daten in welchem Format überlassen werden, und jede zu widerrufende Vollmacht je Steuerart und Person, dazu Software- und Portalzugänge.
- Bestätigung unterschreiben lassen. Als Word- oder PDF-Datei herunterladen, mit Bitte um Unterschrift versenden und die unterschriebene Bestätigung aufbewahren — sie ist die Verschwiegenheitsbefreiung für die Übergabe.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Steuerberater jederzeit kündigen?
Grundsätzlich ja. Das Mandatsverhältnis kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden, weil die Kündigungsbeschränkungen des § 627 BGB darauf nicht angewandt werden. Anders als in Frankreich, wo die Frist üblicherweise an den Bilanzstichtag gekoppelt ist, hängt die Beendigung hier nicht am Geschäftsjahr. Prüfen Sie dennoch Ihre Auftragsbedingungen — und dabei besonders, ob eine dort genannte Frist überhaupt wirksam vereinbart wurde.
Gilt eine Kündigungsfrist aus den Allgemeinen Auftragsbedingungen?
Nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres. Vereinbarte Kündigungsfristen sind anerkannt worden, weil eine Kanzlei Personal und Kapazitäten vorhalten muss — jedoch nur bei individueller Vereinbarung und gerade nicht, wenn die Frist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist. Wer eine Frist in Auftragsbedingungen findet, sollte deshalb zuerst prüfen, ob sie dort wirksam stehen kann.
Darf die Kanzlei meine Unterlagen behalten, solange das Honorar offen ist?
Nur innerhalb einer klaren Grenze. Nach § 66 StBerG kann die Herausgabe verweigert werden, bis die geschuldeten Gebühren und Auslagen befriedigt sind — jedoch nicht, soweit das Vorenthalten unangemessen wäre. Zulässig ist eine Zurückbehaltung nur, soweit die Gebührenforderung aus derjenigen Tätigkeit herrührt, in deren Zusammenhang die Unterlagen zur Kanzlei gelangt sind. Unangemessen kann sie sein, wenn Ihnen erhebliche Nachteile entstehen, etwa weil eine Erklärungsfrist nicht gehalten werden kann, wenn nur ein geringer Betrag offen ist oder wenn ausreichende Sicherheiten bestehen.
Muss ich die Vollmacht beim Finanzamt gesondert widerrufen?
Ja, und das wird häufig vergessen. Eine Vollmacht wirkt weiter, bis sie widerrufen wird und der Widerruf die Finanzverwaltung erreicht. Andernfalls erhält die frühere Kanzlei weiter Bescheide — mit dem zusätzlichen Risiko, dass eine Bekanntgabe an den Bevollmächtigten wirksam ist und eine Frist läuft, ohne dass Sie davon erfahren. Vollmachten bestehen zudem meist für mehrere Steuerarten und Personen, weshalb das Muster eine Aufzählung abfragt.
Was passiert mit meinen Buchführungsdaten im System der Kanzlei?
Das ist eine eigene Frage, zu der die Bundessteuerberaterkammer Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen veröffentlicht hat. Umfang und Format ergeben sich nicht von selbst: Buchungsdaten, Bilanzdaten, Lohnkonten und Bewegungsdaten sind verschiedene Bestände. Benennen Sie sie im Beendigungsschreiben einzeln, statt sie später am Telefon zu verhandeln.
Welche Leistungen gehen bei einem Wechsel am häufigsten verloren?
Die mit den kürzesten Zyklen. Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung laufen monatlich, die Beitragsnachweise und die Beitragszahlung zur Sozialversicherung haben feste Termine im Monat, und ein Versäumnis wirkt sofort. Der Jahresabschluss ist dagegen der unkritischste Punkt, obwohl über ihn am meisten gesprochen wird. Genau deshalb setzt dieses Muster einen Stichtag je Leistung statt eines einzigen Beendigungsdatums.
Muss die alte Kanzlei mit der neuen sprechen?
Für eine geordnete Übergabe braucht sie Ihre Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht, denn diese besteht nach Beendigung des Mandats fort und weicht nicht vor einer Anfrage der neuen Kanzlei. Die Empfängerbestätigung am Ende dieses Schreibens enthält diese Befreiung. Ein unterschriebenes Blatt ist Monate später deutlich belastbarer als die Erinnerung an ein Telefonat.
Darf eine Kanzlei mitten in der Frist niederlegen?
Rechtlich kann sie beenden, berufsrechtlich soll sie es nicht zur Unzeit tun — also nicht so, dass Sie sich nicht rechtzeitig um eine andere Beratung kümmern können, und unter Berücksichtigung laufender Erklärungs- und Anmeldefristen. Praktisch ist das der Grund, warum eine Niederlegung mit einer Fristenübersicht einhergehen sollte. Das Muster sieht dafür die Variante "Beendigung nach Abschluss benannter Restarbeiten" vor, die in solchen Fällen oft die saubere Lösung ist.
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Rechtlicher Hinweis
Dieses Muster und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Berufsrechtsberatung dar. Berufsrecht, Fristen und die Handhabung von Zurückbehaltungsrechten ändern sich und hängen von Ihren Auftragsbedingungen und Ihrer Situation ab. Prüfen Sie Ihre Auftragsbedingungen und wenden Sie sich bei Streit über Vergütung, Unterlagen oder die Übergabe an Ihre Steuerberaterkammer oder an einen Rechtsanwalt.


