Auftragskunst Vertrag Vorlage (Deutschland)
Aktualisiert am 8. August 2026
Ein Vertrag über Auftragskunst regelt drei Dinge, die sonst zu Streit führen: was genau entstehen soll, was der Auftraggeber damit tun darf, und was passiert, wenn sich jemand mitten im Prozess umentscheidet. Das deutsche Urheberrecht beantwortet die zweite Frage grundlegend anders als amerikanische oder britische Vorlagen, die den Markt sonst dominieren.
Der Ausgangspunkt ist die monistische Theorie des deutschen Urheberrechts: Das Urheberrecht als Ganzes — Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrecht zusammen — ist zu Lebzeiten des Urhebers nicht übertragbar. Was übertragen werden kann, sind Nutzungsrechte. Diese Vorlage ersetzt eine weit verbreitete kostenlose Vorlage, deren Lizenz als exklusiv bezeichnet ist, deren Verwendungszweck aber als leeres Feld stehen bleibt, die keinen Stornoweg außer Vertragsbruch kennt, keine Zusicherung für das vom Auftraggeber gelieferte Referenzmaterial enthält und zu KI-Training überhaupt nichts sagt.
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Vertrag über Auftragskunst
Dieser Vertrag wird am zwischen , (der Künstler) und , (der Auftraggeber) geschlossen.
1. Das Werk
- Art des Werks:
- Thema:
- Stil und Referenzen:
- Medium:
- Format:
- Verwendungszweck:
Der Künstler erstellt das Werk persönlich nach dieser Beschreibung und in eigener künstlerischer Gestaltungsfreiheit innerhalb dieses Rahmens. Eine Änderung der Beschreibung wird nur wirksam, wenn beide Parteien sie schriftlich vereinbaren, und kann Honorar und Liefertermin beeinflussen.
2. Zeitplan und Freigabe
Die Arbeit beginnt am ; der Künstler bemüht sich, bis zum zu liefern. Vereinbarte Zwischenschritte: . Der Auftraggeber gibt innerhalb von Tagen nach Erhalt eines Entwurfs eine zusammengefasste schriftliche Rückmeldung; reagiert er nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Entwurf als freigegeben. Verzögert sich die Rückmeldung, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend, ohne dass der Künstler dafür in Verzug gerät.
3. Überarbeitungen
Im Honorar enthalten sind Überarbeitungen im Rahmen der vereinbarten Beschreibung. Eine Änderung, die Umfang, Stil, Thema, Medium, Format oder Verwendungszweck wesentlich ändert, gilt als neuer Auftrag und wird gesondert bepreist und terminiert, bevor der Künstler sie ausführt.
4. Honorar und Zahlung
Das Gesamthonorar beträgt , . Eine Anzahlung von ist bei Vertragsschluss fällig und verfällt, sobald der Künstler mit der Arbeit begonnen hat. Die Restzahlung ist fällig . Rechnungen sind innerhalb von Tagen zu begleichen; bei Zahlungsverzug wird ein Zins von berechnet. Der Künstler kann die Arbeit bei einer überfälligen Zahlung ruhen lassen; der Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
5. Lieferung
Das Werk wird geliefert durch . Verpackung, Versand und Versicherung: . Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Auftraggeber oder an einen von ihm benannten Transporteur über.
6. Nutzungsrecht
Der Künstler bleibt Urheber und Inhaber sämtlicher Rechte am Werk. Gegen vollständige Zahlung des Honorars räumt der Künstler dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein für folgende Nutzungsarten und Medien: , im Gebiet , für die Dauer . Eine Unterlizenzierung oder Übertragung durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
Kein Nutzungsrecht wird wirksam, bevor das Honorar vollständig gezahlt ist. Das Eigentum am physischen Werkstück ist vom Nutzungsrecht zu unterscheiden: Die Übertragung des Werkstücks überträgt kein Nutzungsrecht, und die Einräumung eines Nutzungsrechts überträgt nicht das Werkstück.
7. Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Künstlers, insbesondere das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung, bleibt vom eingeräumten Nutzungsrecht unberührt. Der Auftraggeber bezeichnet den Künstler bei jeder öffentlichen Nutzung als .
8. Referenzmaterial des Auftraggebers
Der Künstler sichert zu, dass das Werk eine eigene, originäre Schöpfung ist und nach seinem Kenntnisstand keine Rechte Dritter verletzt. Diese Zusicherung erstreckt sich nicht auf vom Auftraggeber geliefertes Material. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, das gelieferte Referenzmaterial, Bilder, Marken und Namen zu verwenden und dem Künstler zur Verfügung zu stellen, und stellt den Künstler von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesem Material entstehen.
9. Stornierung
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag jederzeit schriftlich stornieren. Bei Stornierung verfällt die Anzahlung, der Künstler wird für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen vergütet, und eine Stornogebühr von wird fällig. An unfertiger Arbeit entsteht kein Nutzungsrecht, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies gesondert schriftlich und vergüten es entsprechend.
Kann der Künstler die Arbeit wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder anderer Umstände außerhalb seines Einflussbereichs nicht fertigstellen, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit, erstattet den nicht verdienten Teil des Honorars und gibt das Referenzmaterial des Auftraggebers zurück.
10. Portfolio, Haftung und Schlussbestimmungen
Der Künstler darf das Werk und Abbildungen seiner Entstehung in seinem Portfolio, auf seiner Website, in sozialen Medien, bei Ausstellungen und Wettbewerbseinreichungen zeigen und angeben, dass der Auftraggeber es in Auftrag gegeben hat.
Keine Partei haftet der anderen für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig; die Haftung des Künstlers ist auf die Höhe des Gesamthonorars begrenzt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er kann in mehreren Ausfertigungen und, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch unterzeichnet werden, ist nur schriftlich änderbar, und bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Künstler erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer; dieser Vertrag begründet kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis.
Künstler
Datum:
Auftraggeber
Datum:
Nutzungsrecht statt Rechteübertragung
Nach § 29 Absatz 1 UrhG ist das Urheberrecht nicht übertragbar, außer in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen. Diese Vorlage arbeitet deshalb konsequent mit Nutzungsrechten nach § 31 UrhG: Der Künstler bleibt Urheber und räumt dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht ein, dessen Umfang — Nutzungsarten, Medien, Gebiet und Dauer — ausdrücklich zu benennen ist.
Genau hier liegt der Fehler der ersetzten Vorlage: Sie spricht von einer ausschließlichen Lizenz und lässt den Verwendungszweck als leeres Feld stehen. Ein exklusives Nutzungsrecht mit unbestimmtem Umfang ist für beide Seiten schlechter als ein sorgfältig formuliertes einfaches Nutzungsrecht — der Künstler ist von Verwendungen ausgeschlossen, die nie benannt wurden, und der Auftraggeber weiß trotzdem nicht, ob die von ihm beabsichtigte Nutzung erfasst ist.
Diese Vorlage bietet drei Stufen: ein einfaches Nutzungsrecht für benannte Zwecke, ein ausschließliches Nutzungsrecht für benannte Zwecke, oder eine möglichst weitgehende Rechteeinräumung, die alle übertragbaren Rechte umfasst — jede Stufe tritt erst mit vollständiger Zahlung des Honorars in Kraft.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt beim Künstler
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nicht übertragbar. § 13 UrhG gibt dem Urheber das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, § 14 UrhG das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werks zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Diese Rechte gehen nicht mit dem Nutzungsrecht mit, gleich wie weit dessen Umfang gefasst ist.
Diese Vorlage nennt die vom Auftraggeber zu verwendende Urheberbezeichnung als eigenen Vertragspunkt und behandelt eine Änderung des Werks — Zuschnitt, Farbänderung, Bearbeitung — als gesondert zu regelnde Frage, statt sie stillschweigend mit der Nutzungsrechtseinräumung als miterledigt zu behandeln. Wo eine Bearbeitung tatsächlich gewünscht ist, verlangt sie eine ausdrückliche, auf das konkrete Werk und die konkrete Nutzung bezogene Zustimmung des Künstlers.
Stornierung, Fristen und das Referenzmaterial des Auftraggebers
Die meisten Aufträge, die schlecht enden, enden nicht durch Vertragsbruch, sondern weil der Auftraggeber es sich anders überlegt. Diese Vorlage gibt dem Auftraggeber ein ausdrückliches Stornierungsrecht und bepreist es: Die Anzahlung verfällt, sobald mit der Arbeit begonnen wurde, der Künstler wird für bereits erbrachte Leistungen vergütet, und eine vereinbarte Stornogebühr kann hinzukommen. Kann der Künstler selbst nicht fortfahren, wird der nicht verdiente Teil des Honorars erstattet und das Referenzmaterial zurückgegeben.
Freigaben erhalten eine Frist statt einer Stimmung: eine festgelegte Anzahl von Tagen, innerhalb derer der Auftraggeber auf einen Entwurf reagiert, wobei ein unbeantworteter Entwurf nach Fristablauf als freigegeben gilt, und eine feste Anzahl vereinbarter Überarbeitungen statt des Wortes angemessen.
Der Auftraggeber sichert außerdem zu, dass er das gelieferte Referenzmaterial verwenden darf, und stellt den Künstler von Ansprüchen frei, die aus diesem Material entstehen — die Herkunftsgarantie des Künstlers für das eigene Werk schützt niemanden, wenn bereits die Vorgabe fremde Rechte verletzt hat. Eine optionale Klausel schließt die Verwendung des Werks oder der Arbeitsdateien zum Training von KI-Systemen aus; sie ist standardmäßig deaktiviert, weil sie verhandelt und nicht stillschweigend übernommen werden sollte.
Klausel für Klausel erklärt
- Beschreibung des Werks
- Art, Thema, Stil und Referenzen, Medium, Format und der vom Auftraggeber beabsichtigte Verwendungszweck — letzterer bestimmt den Nutzungsrechtsumfang.
- Zeitplan und Freigabefrist
- Beginn- und Liefertermin, vereinbarte Zwischenschritte und eine festgelegte Frist, innerhalb derer der Auftraggeber auf einen Entwurf reagiert.
- Überarbeitungen
- Eine feste Anzahl im Honorar enthaltener Überarbeitungen; eine wesentliche Änderung von Umfang, Stil oder Zweck gilt als neuer Auftrag.
- Honorar, Anzahlung und Zahlungsverzug
- Gesamthonorar, bei Arbeitsbeginn verfallende Anzahlung, Fälligkeit der Restzahlung, Zahlungsfrist und Verzugszins.
- Lieferung und Gefahrübergang
- Bei physischen Werken Verpackung, Versand und Versicherung; bei digitalen Werken Dateiformate und ob Arbeitsdateien mitgeliefert werden.
- Nutzungsrecht
- Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht oder eine möglichst weitgehende Rechtseinräumung, jeweils mit Nutzungsarten, Gebiet und Dauer und mit Wirkung erst nach vollständiger Zahlung.
- Urheberpersönlichkeitsrecht
- Die zu verwendende Urheberbezeichnung und eine gesonderte Zustimmung für jede Bearbeitung, weil das Persönlichkeitsrecht nicht übertragbar ist.
- Referenzmaterial und Freistellung
- Der Auftraggeber sichert die Nutzungsberechtigung an gelieferten Vorgaben zu und stellt den Künstler von Ansprüchen Dritter frei.
- KI und maschinelles Lernen
- Optionale Beschränkung, das Werk oder Arbeitsdateien für das Training von KI-Systemen zu nutzen oder Dritten zu gestatten.
- Stornierung
- Ausdrückliches Stornierungsrecht des Auftraggebers mit Vergütung erbrachter Leistungen und optionaler Stornogebühr.
Rechtliche Checkliste
Diese Punkte prägen jeden deutschen Auftragskunst-Vertrag.
Nutzungsrecht statt Übertragung des Urheberrechts vereinbaren
Das Urheberrecht ist zu Lebzeiten des Urhebers nicht übertragbar; § 29 Absatz 2 UrhG erlaubt stattdessen die Einräumung von Nutzungsrechten sowie schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zum Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 39 UrhG.
§ 29 UrhG - Rechtsgeschäfte über das UrheberrechtNutzungsrechtsumfang genau bestimmen
Nennen Sie Nutzungsarten, Medien, Gebiet und Dauer ausdrücklich. Ein exklusives Nutzungsrecht mit unbestimmtem Zweck ist der Fehler der meisten kostenlosen Vorlagen.
Urheberpersönlichkeitsrecht gesondert behandeln
Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG und der Schutz vor Entstellung nach § 14 UrhG sind nicht übertragbar und werden durch eine Nutzungsrechtseinräumung nicht berührt.
Referenzmaterial des Auftraggebers absichern
Eine Herkunftsgarantie des Künstlers schützt nicht, wenn das vom Auftraggeber gelieferte Material fremde Rechte verletzt. Lassen Sie sich eine Zusicherung und Freistellung geben.
KI-Training ausdrücklich regeln
Legen Sie im Vertrag fest, ob der Auftraggeber das Werk oder Arbeitsdateien zum Training von KI-Systemen nutzen oder Dritten gestatten darf. Schweigen überlässt die Frage einem späteren Streit.
Umsatzsteuer klären
Geben Sie an, ob das Honorar die Umsatzsteuer enthält, und weisen Sie bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entsprechend darauf hin.
So füllen Sie diesen Vertrag aus
- Werk beschreiben. Art, Thema, Stil und Referenzen, Medium, Format und den beabsichtigten Verwendungszweck eintragen.
- Zeitplan und Freigaben festlegen. Beginn- und Liefertermin, Anzahl der Überarbeitungen und die Tage für eine Reaktion auf einen Entwurf eintragen.
- Honorar, Anzahlung und Umsatzsteuer festlegen. Gesamthonorar, Anzahlung, Fälligkeit der Restzahlung, Zahlungsfrist, Verzugszins und Umsatzsteuerbehandlung eintragen.
- Nutzungsrecht wählen. Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht oder eine möglichst weitgehende Rechtseinräumung wählen und Nutzungsarten, Gebiet und Dauer festlegen.
- Urheberbezeichnung und Zusatzoptionen festlegen, dann unterzeichnen. Urheberbezeichnung und Stornogebühr eintragen, KI-Beschränkung nach Wunsch aktivieren, dann als DOCX oder PDF herunterladen und unterzeichnen.
Häufig gestellte Fragen
Erwirbt der Auftraggeber das Urheberrecht am Werk?
Nein, das Urheberrecht als Ganzes kann in Deutschland zu Lebzeiten des Urhebers nicht übertragen werden. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht in dem Umfang, den der Vertrag festlegt — deshalb ist die Nutzungsrechtsklausel wichtiger als jede Formulierung zum Eigentum am Werk.
Was bedeutet ausschließliches Nutzungsrecht?
Es bedeutet, dass der Künstler das Werk für die vereinbarten Nutzungsarten, Medien, Gebiete und die vereinbarte Dauer niemandem sonst zur Verfügung stellen darf, behält aber außerhalb dieses Umfangs die Möglichkeit, das Werk selbst zu nutzen, etwa für sein Portfolio. Es ist eine andere Sache als die vollständige Übertragung des Urheberrechts, die es so nicht gibt.
Kann der Auftraggeber das Werk verändern?
Nur soweit der Vertrag es vorsieht und der Künstler zustimmt. Das Recht, eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung zu verbieten, die berechtigte Interessen des Künstlers gefährdet, bleibt unabhängig vom Nutzungsrecht bestehen und wird nicht durch eine allgemeine Klausel erledigt.
Wie viele Überarbeitungen sollten enthalten sein?
Das vereinbaren die Parteien, aber als feste Zahl, nicht als das Wort angemessen. Diese Vorlage bindet die enthaltenen Überarbeitungen an die vereinbarte Beschreibung und behandelt jede wesentliche Änderung von Umfang, Stil, Thema oder Zweck als neuen Auftrag.
Was passiert, wenn der Auftraggeber mittendrin storniert?
Diese Vorlage behandelt das als normalen Vorgang, nicht als Vertragsbruch: Die Anzahlung verfällt, der Künstler wird für bereits erbrachte Leistungen vergütet, und eine vereinbarte Stornogebühr kann hinzukommen. Rechte am unfertigen Werk gehen nur über, wenn die Parteien dies gesondert schriftlich vereinbaren.
Kann ich verhindern, dass mein Werk zum Training einer KI verwendet wird?
Ja, mit einer entsprechenden Vertragsklausel. Diese Vorlage enthält eine optionale Bestimmung, die die Nutzung des Werks und der Arbeitsdateien zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Entwicklung von KI-Systemen ausschließt und auch Dritten untersagt. Sie ist standardmäßig deaktiviert, weil sie verhandelt werden sollte.
Wer haftet, wenn das Referenzmaterial des Auftraggebers fremde Rechte verletzt?
Der Auftraggeber, wenn dies vertraglich so geregelt ist. Diese Vorlage lässt den Auftraggeber zusichern, dass er das gelieferte Material verwenden darf, und stellt den Künstler von Ansprüchen frei, die aus diesem Material entstehen.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Leitfaden dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie wurden nicht von einem Rechtsanwalt geprüft.


