Schiedsvereinbarung Vorlage (Deutschland)

Aktualisiert am 8. August 2026

Eine Schiedsvereinbarung unterwirft Streitigkeiten einem privaten Schiedsgericht statt den staatlichen Gerichten. In Deutschland regelt das zehnte Buch der Zivilprozessordnung, §§ 1025 bis 1066 ZPO, das Schiedsverfahrensrecht — eine an das UNCITRAL-Modellgesetz angelehnte, in sich geschlossene Kodifikation. Wer eine Schiedsvereinbarung entwirft, arbeitet also gegen dieses Regelwerk, nicht gegen ein allgemeines Vertragsmuster.

Diese Vorlage ist an diesem Regelwerk entlang gebaut. Sie ersetzt eine weit verbreitete kostenlose Vorlage, die keinen Sitz des Schiedsgerichts nennt, einen einzelnen Schiedsrichter in einer Lücke benennt, ohne eine Bestellungsstelle für den Fall der Uneinigkeit vorzusehen, sich bei den Kosten selbst widerspricht und den Parteien vorspiegelt, sie könnten bei Fragen des Verfassungs- oder Bürgerrechts trotzdem klagen — ein Satz aus einem US-amerikanischen Kontext, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat.

7 von 18 Feldern ausgefüllt

Tippen Sie im Dokument unten auf ein hervorgehobenes Feld und schreiben Sie direkt hinein.Kostenlos — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen

Fassung wählen

Schiedsvereinbarung

Diese Schiedsvereinbarung wird am zwischen , , und , (die Parteien), geschlossen.

OptionalErklärung aufnehmen, dass beide Parteien Unternehmer sind

Beide Parteien schließen diese Vereinbarung im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, und beide hatten Gelegenheit, sich rechtlich beraten zu lassen.

1. Erfasste Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vom ergeben, einschließlich Fragen zu dessen Bestehen, Wirksamkeit, Verletzung oder Beendigung, werden endgültig durch ein Schiedsgericht nach dieser Vereinbarung entschieden.

2. Sitz und anwendbares Recht

Sitz des Schiedsgerichts ist . Das für den Hauptvertrag geltende Recht ist . Der Sitz bleibt unberührt davon, wo mündliche Verhandlungen tatsächlich stattfinden.

3. Schiedsordnung und Bestellung

Das Verfahren richtet sich nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens geltenden Fassung, die durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit bestellt das Schiedsgericht nach dieser Ordnung, soweit sich die Parteien nicht einigen.

Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter, der von den Parteien einvernehmlich bestimmt oder andernfalls nach vorstehender Regelung bestellt wird.

Jeder Schiedsrichter muss folgende Qualifikation aufweisen: . Jeder Schiedsrichter muss unabhängig und unparteiisch sein und bleiben, vor Annahme des Amtes alle Umstände offenlegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können, und diese Offenlegungspflicht während des gesamten Verfahrens fortlaufend erfüllen.

4. Sprache und Verhandlungsort

Die Verfahrenssprache ist . Mündliche Verhandlungen können in oder, nach Anhörung der Parteien durch das Schiedsgericht, per Videokonferenz stattfinden. Das Schiedsgericht bestimmt einen dem Streitwert und der Komplexität angemessenen Verfahrensablauf.

5. Einstweiliger Rechtsschutz

OptionalRecht auf gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz erhalten

Jede Partei kann das Schiedsgericht um vorläufige Maßnahmen ersuchen und unabhängig davon vor Konstituierung des Schiedsgerichts staatliche Gerichte um einstweiligen Rechtsschutz oder um Unterstützung bei der Beweisaufnahme ersuchen, ohne dass dies als Verzicht auf diese Schiedsvereinbarung gilt.

OptionalAusnahme für geringwertige Streitigkeiten aufnehmen
OptionalVerbindung mehrerer Verfahren zulassen

6. Kosten

Die Parteien tragen die Kosten des Schiedsgerichts und einer administrierenden Institution zunächst zu gleichen Teilen vor. Im Schiedsspruch entscheidet das Schiedsgericht über die Verteilung dieser Kosten sowie der angemessenen Rechtsverfolgungskosten jeder Partei nach Maßgabe des Verfahrensausgangs und -verlaufs.

7. Vertraulichkeit

Das Bestehen des Schiedsverfahrens, alle Schriftsätze und Beweismittel sowie der Schiedsspruch sind vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung gegenüber Beratern, Wirtschaftsprüfern und Versicherern auf vertraulicher Grundlage bleibt zulässig, soweit dies zur Durchsetzung oder Anfechtung des Schiedsspruchs oder zum Schutz eines Rechts erforderlich ist, sowie soweit Gesetz, Gericht oder Aufsichtsbehörde dies verlangen. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Verfahrens hinaus fort.

8. Schiedsspruch und Vollstreckung

Der Schiedsspruch ist schriftlich zu erlassen, mit Gründen zu versehen und für die Parteien endgültig und bindend. Die Parteien sind sich einig, dass ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs beim zuständigen Oberlandesgericht nach § 1060 ZPO gestellt werden kann. Soll der Schiedsspruch außerhalb Deutschlands anerkannt oder vollstreckt werden, ist beabsichtigt, dass er nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vollstreckbar ist.

9. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung bleibt bei Beendigung, Ablauf oder Rückabwicklung des Hauptvertrags wirksam. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mitteilungen sind schriftlich an für die erste Partei und an für die zweite Partei zu richten. Diese Vereinbarung kann in mehreren gleichlautenden Ausfertigungen und, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch unterzeichnet werden.

Erste Partei

Datum:

Zweite Partei

Datum:

Form der Schiedsvereinbarung nach § 1031 ZPO

§ 1031 Absatz 1 ZPO verlangt, dass die Schiedsvereinbarung entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Telekopien, Telegrammen oder anderen Formen der Nachrichtenübermittlung enthalten ist, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen. Nach Absatz 2 genügt es auch, wenn eine Partei der anderen ein Dokument übermittelt, das eine Schiedsklausel enthält, und der Inhalt dieses Dokuments nach der Verkehrssitte als Vertragsinhalt gilt, sofern nicht rechtzeitig widersprochen wird.

Für Verbraucher gilt eine strengere Formvorschrift: Nach § 1031 Absatz 5 ZPO müssen Schiedsvereinbarungen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in einer von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein, wobei eine elektronische Form nach § 126a BGB als Alternative zulässig ist. Die Urkunde darf grundsätzlich nur Vereinbarungen enthalten, die sich auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, es sei denn, es handelt sich um eine notariell beurkundete Vereinbarung.

Diese Vorlage ist für den unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt und weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für Verbraucherverträge nicht ohne Anpassung an die strengere Form geeignet ist.

Sitz, Schiedsordnung und Bestellung des Schiedsgerichts

Der Sitz des Schiedsgerichts bestimmt, welches Oberlandesgericht als unterstützendes und kontrollierendes Gericht zuständig ist — für die Bestellung eines Schiedsrichters, für die Entscheidung über die Ablehnung eines Schiedsrichters und für die Aufhebung eines Schiedsspruchs. Der Sitz ist rechtlich vom Ort der mündlichen Verhandlung zu unterscheiden; Verhandlungen können unabhängig vom Sitz an jedem Ort oder per Videokonferenz stattfinden.

Der grundlegende Fehler der ersetzten Vorlage ist strukturell: Sie benennt einen einzelnen Schiedsrichter in einer Lücke, ohne eine Institution oder eine Bestellungsstelle vorzusehen, sodass der erste Dissens über die Person des Schiedsrichters das Verfahren blockiert. Das Gesetz sieht zwar in § 1035 ZPO eine gerichtliche Ersatzbestellung vor, doch ein Antrag beim Oberlandesgericht, um überhaupt ein Schiedsgericht zu erhalten, konterkariert den Zweck der Schiedsvereinbarung.

Diese Vorlage bietet die Wahl zwischen institutioneller Schiedsgerichtsbarkeit — etwa nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) — und einem Ad-hoc-Verfahren nach den UNCITRAL-Schiedsregeln mit einer benannten Bestellungsstelle. In beiden Fällen enthält die Klausel einen Mechanismus, der ohne Gerichtsantrag funktioniert.

Kosten, Vertraulichkeit und der Schiedsspruch

Die Kosten setzen sich aus den Kosten des Schiedsgerichts beziehungsweise der Institution und den eigenen Rechtsverfolgungskosten jeder Partei zusammen. Diese Vorlage verlangt eine einzige klare Regel: entweder werden beide Kostenarten unabhängig vom Ausgang hälftig geteilt, oder das Schiedsgericht entscheidet im Schiedsspruch über die Kostenverteilung. Die ersetzte Vorlage tut beides gleichzeitig — sie lässt den Schiedsrichter Kosten der obsiegenden Partei zusprechen und legt zugleich fest, dass die Vergütung des Schiedsrichters unabhängig vom Verfahrensausgang hälftig geteilt wird.

Vertraulichkeit wird mit praktikablen Ausnahmen geregelt: Offenlegung gegenüber Beratern, Wirtschaftsprüfern und Versicherern, soweit zur Durchsetzung oder Anfechtung des Schiedsspruchs erforderlich, sowie soweit Gesetz, Gericht oder Aufsichtsbehörde dies verlangen. Eine Klausel, die absolute Vertraulichkeit während des Verfahrens vorschreibt und danach die Weitergabe des Schiedsspruchs an unbestimmte Dritte erlaubt, wie es die ersetzte Vorlage tut, schützt niemanden.

Der Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen und ist für die Parteien endgültig und bindend. Die Parteien vereinbaren, dass die Vollstreckbarerklärung nach § 1060 ZPO beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt werden kann. Soll der Schiedsspruch im Ausland vollstreckt werden, greift das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, dessen Anwendbarkeit wiederum vom vereinbarten Sitz abhängt.

Klausel für Klausel erklärt

Streitgegenstand
Erfasst Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Fragen zu dessen Bestehen, Wirksamkeit und Beendigung.
Form nach § 1031 ZPO
Bestätigt, dass keine Verbraucher beteiligt sind, und wählt die für Unternehmer geltende Form nach § 1031 Absatz 1 oder 2 ZPO.
Sitz des Schiedsgerichts
Bestimmt das zuständige Oberlandesgericht und getrennt davon den Ort mündlicher Verhandlungen.
Schiedsordnung und Bestellungsstelle
Institutionelle Regeln mit eingebautem Bestellungsmechanismus oder Ad-hoc-Verfahren mit benannter Bestellungsstelle.
Anzahl und Qualifikation der Schiedsrichter
Ein oder drei Schiedsrichter, erforderliche Fachkunde und der Ersatzmechanismus bei ausbleibender Benennung.
Unparteilichkeit und Offenlegung
Fortlaufende Offenlegungspflicht für Umstände, die Zweifel an der Unparteilichkeit begründen könnten, mit einem Verfahren für Ablehnungen.
Sprache und Verhandlungsort
Legt die Verfahrenssprache fest und erlaubt Verhandlungen unabhängig vom Sitz, auch per Videokonferenz.
Einstweiliger Rechtsschutz
Erhält das Recht, staatliche Gerichte um einstweiligen Rechtsschutz zu ersuchen, ohne dass dies als Verzicht auf die Schiedsvereinbarung gilt.
Kosten
Eine einzige Regel statt der sich widersprechenden Klauseln der ersetzten Vorlage.
Schiedsspruch und Vollstreckung
Begründeter, endgültiger Schiedsspruch, Vollstreckbarerklärung nach § 1060 ZPO und Anerkennung im Ausland nach dem New Yorker Übereinkommen.

Rechtliche Checkliste

Prüfen Sie diese Punkte vor Unterzeichnung. Verbraucherverträge sind hier ausdrücklich nicht erfasst.

  • Form nach § 1031 ZPO einhalten

    Die Schiedsvereinbarung muss in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in ausgetauschten Nachrichten enthalten sein, die einen Nachweis sicherstellen, oder in einem Dokument, dessen Inhalt nach der Verkehrssitte unwidersprochen als Vertragsinhalt gilt.

    § 1031 ZPO - Form der Schiedsvereinbarung
  • Bei Verbraucherbeteiligung die strengere Form verwenden

    Schiedsvereinbarungen mit Verbraucherbeteiligung müssen nach § 1031 Absatz 5 ZPO in einer eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein, mit § 126a BGB als elektronischer Alternative, und dürfen grundsätzlich nur das Schiedsverfahren selbst betreffen. Diese Vorlage ist dafür nicht vorgesehen.

  • Sitz und Bestellungsstelle benennen

    Ohne Sitz ist kein zuständiges Oberlandesgericht bestimmbar; ohne Bestellungsstelle blockiert eine Uneinigkeit über den Schiedsrichter das gesamte Verfahren, bis ein Gericht angerufen wird.

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gesondert behandeln

    Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gelten eigene Zuständigkeitsregeln der Arbeitsgerichtsbarkeit; eine allgemeine Schiedsklausel verdrängt diese nicht automatisch.

  • Vollstreckbarerklärung und Aufhebung kennen

    Ein inländischer Schiedsspruch wird nach § 1060 ZPO für vollstreckbar erklärt; die Aufhebung eines Schiedsspruchs richtet sich nach den engen Gründen des § 1059 ZPO.

    § 1060 ZPO - Vollstreckbarerklärung inländischer Schiedssprüche
  • Vollstreckung im Ausland mitdenken

    Soll der Schiedsspruch außerhalb Deutschlands vollstreckt werden, ist die Anerkennung nach dem New Yorker Übereinkommen maßgeblich, dessen Anwendung wiederum vom vereinbarten Sitz abhängt.

    New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

So füllen Sie die Schiedsvereinbarung aus

  1. Parteien und Vertrag benennen. Beide Parteien und den zugrunde liegenden Vertrag eintragen oder den bereits entstandenen Streit beschreiben.
  2. Sitz und anwendbares Recht festlegen. Den Sitz des Schiedsgerichts und getrennt davon das auf den Vertrag anwendbare Recht eintragen.
  3. Schiedsordnung und Bestellung wählen. Institutionelle Regeln oder ein Ad-hoc-Verfahren mit benannter Bestellungsstelle wählen und die Anzahl der Schiedsrichter festlegen.
  4. Kostenregel und Vertraulichkeit prüfen. Eine einheitliche Kostenregel wählen und die Vertraulichkeitsausnahmen bestätigen.
  5. Prüfen und unterzeichnen. Sprache, Verhandlungsort und Zustelladressen prüfen, dann als DOCX oder PDF herunterladen und mit dem Hauptvertrag aufbewahren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Form muss eine Schiedsvereinbarung haben?

Nach § 1031 Absatz 1 ZPO ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument oder ausgetauschte Nachrichten, die einen Nachweis der Vereinbarung sicherstellen. Bei Verbraucherbeteiligung verlangt § 1031 Absatz 5 ZPO die strengere Form einer eigenhändig unterzeichneten Urkunde.

Kann eine Schiedsvereinbarung elektronisch geschlossen werden?

Zwischen Unternehmern grundsätzlich ja, solange ein Nachweis der Vereinbarung sichergestellt ist. Bei Verbraucherbeteiligung ist die qualifizierte elektronische Form nach § 126a BGB als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift ausdrücklich vorgesehen.

Warum ist der Sitz des Schiedsgerichts so wichtig?

Der Sitz bestimmt, welches Oberlandesgericht Schiedsrichter bestellt, über Ablehnungen entscheidet und einen Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt oder aufhebt. Er ist unabhängig vom tatsächlichen Verhandlungsort, der frei vereinbart werden kann.

Was passiert, wenn sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen?

Ohne institutionelle Regeln oder eine benannte Bestellungsstelle bleibt nur der Antrag beim zuständigen Oberlandesgericht nach § 1035 ZPO. Diese Vorlage vermeidet das, indem sie eine Institution oder eine Bestellungsstelle von vornherein festlegt.

Ist der Schiedsspruch endgültig?

Im Wesentlichen ja. Gerichte prüfen einen Schiedsspruch nur auf die engen Aufhebungsgründe des § 1059 ZPO, nicht auf materielle Rechts- oder Tatsachenfehler. Die Parteien vereinbaren zusätzlich, dass der Schiedsspruch nach § 1060 ZPO für vollstreckbar erklärt werden kann.

Sollte im Vertrag eine feste Frist für den Schiedsspruch stehen?

Eher nicht. Eine starre Frist wirkt effizient, gibt der unterlegenen Partei aber ein Argument, dass das Schiedsgericht nach Fristablauf seine Befugnis verloren habe. Diese Vorlage lässt das Schiedsgericht stattdessen nach Anhörung der Parteien einen angemessenen Zeitplan festlegen.

Gilt diese Vorlage auch für Verbraucherverträge?

Nein. Sie ist für den unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt. Verbraucherverträge benötigen die strengere Form nach § 1031 Absatz 5 ZPO und sollten anwaltlich geprüft werden.

Wie wird ein deutscher Schiedsspruch im Ausland vollstreckt?

Über das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, dem Deutschland beigetreten ist. Der vereinbarte Sitz bestimmt dabei die maßgebliche Anknüpfung des Schiedsspruchs.

Ähnliche Vorlagen

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Leitfaden dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie wurden nicht von einem Rechtsanwalt geprüft und sind nicht für Verbraucherverträge vorgesehen.