Bearbeitbare deutsche Fotografie-Rechnung-Vorlage

Rechnung für Fotografie Vorlage für Deutschland

Laden Sie eine wiederverwendbare Rechnungsvorlage für Fotograf:innen in Deutschland mit Termin des Shootings, Ort, Paket, Lieferumfang, Nutzungsrechten, Liefertermin, Anzahlung und korrektem USt.-Hinweis herunter.

  • Termin, Ort und Nutzungsrechte sichtbar.
  • Klare Angabe des Lizenzumfangs für Nutzungsrechte.
  • Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.

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Fotografie Rechnung Vorlage

Bearbeitbares Deutschland-Format

Vorlage
Vorschau einer deutschen Fotografie-Rechnung-Vorlage mit Termin, Nutzungsrechten und Lieferumfang

Für Fotograf:innen, die Nutzungsrechte und Lieferumfang klar dokumentieren möchten.

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So verwenden Sie eine Fotografie Rechnung Vorlage in Deutschland

Eine Fotografie-Rechnung-Vorlage sollte Termin, Lieferumfang, Nutzungsrechte und den richtigen USt.-Satz klar halten. Das Urheberrecht bleibt in Deutschland grundsätzlich beim Fotografen — nur Nutzungsrechte werden eingeräumt.

Felder, die in der Vorlage bleiben sollten

  • Fotograf/Studio mit Adresse, Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Termin(e) des Shootings, Ort/Location, Paket und Liefertermin.
  • Lieferumfang und Nutzungsrechte (Medium, Gebiet, Dauer, exklusiv oder nicht) konkret angegeben.
  • Erhaltene Anzahlung als separate negative Position.
  • 19 % USt. als Regelfall — 7 % nur in engen Ausnahmefällen.

Nutzungsrechte statt Urheberrechtsübertragung

Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar (Monismus-Prinzip) — vertraglich eingeräumt werden nur Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche Angabe zum Lizenzumfang verbleiben alle Rechte beim Fotografen.

USt.: 19 % ist der Regelfall

Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die allermeisten Aufträge (Hochzeit, Portrait, Produktfotografie), da die Bildlieferung im Vordergrund steht. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt nur ausnahmsweise, wenn der wirtschaftliche Schwerpunkt tatsächlich in der Rechteeinräumung liegt — setzen Sie ihn nicht pauschal an.

FAQs zu deutschen Fotografie Rechnung Vorlagen

Wem gehören die Fotos?

Dem Fotografen. Der Kunde erhält nur die auf der Rechnung konkret eingeräumten Nutzungsrechte.

Welche USt. gilt für Hochzeits- oder Portraitfotografie?

In aller Regel 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % ist eine enge Ausnahme, keine allgemeine Regel.

Muss ich den Nutzungsrechte-Umfang angeben?

Ja, dringend zu empfehlen — ohne konkrete Angabe verbleiben alle Rechte beim Fotografen und der Lizenzumfang bleibt unklar.

Official sources