Bearbeitbare deutsche Kostennote-Vorlage
Kostennote / Honorarrechnung Vorlage für Rechtsanwälte in Deutschland
Laden Sie eine wiederverwendbare Kostennote-Vorlage für Rechtsanwälte und Kanzleien in Deutschland mit Aktenzeichen, Bezeichnung der Angelegenheit, verantwortlichem Rechtsanwalt, RVG-Gebühr oder Vergütungsvereinbarung, Auslagen, Vorschuss und 19 % USt. herunter.
- ✓Aktenzeichen, Mandant und verantwortlicher Rechtsanwalt sichtbar.
- ✓Getrennte Zeilen für Honorar, Gerichtskosten und sonstige Auslagen.
- ✓Verfügbar für Google Sheets, Google Docs, Excel und Word.
Lieber direkt online ausfüllen? Deutschen Honorarrechnung Generator öffnen.

Kostennote Vorlage
Bearbeitbares Deutschland-Format

Für Rechtsanwälte und Kanzleien, die Honorar und Auslagen sauber getrennt abrechnen möchten.
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So verwenden Sie eine Kostennote-Vorlage in Deutschland
Eine Kostennote (die branchenübliche Bezeichnung für eine Anwaltsrechnung, nicht einfach "Rechnung") sollte Aktenzeichen, Honorar und Auslagen klar trennen. Nutzen Sie die Vorlage für gerichtliche Verfahren nach RVG ebenso wie für außergerichtliche Beratung mit Vergütungsvereinbarung.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Kanzlei mit Kammerzugehörigkeit, RAK-Nummer, USt-IdNr. und Bankverbindung.
- Mandant, Aktenzeichen, Bezeichnung der Angelegenheit und Abrechnungszeitraum.
- Verantwortlicher Rechtsanwalt und Vergütungsvereinbarung (RVG-Gebühr, Stunden-, Pauschal- oder Erfolgshonorar).
- Honorar, Gerichtskosten und sonstige Auslagen auf getrennten Positionen.
- Vorschuss, bereits erhaltene Beträge und Restbetrag.
RVG-Gebühr oder Vergütungsvereinbarung
Für gerichtliche Verfahren gilt grundsätzlich die gesetzliche RVG-Gebühr, meist nach Streitwert bemessen. Für abweichende Honorierung (Stunden-, Pauschal- oder Erfolgshonorar) ist eine gesonderte, in Textform abgefasste Vergütungsvereinbarung nach §3a RVG erforderlich, die ausdrücklich als solche bezeichnet ist und den gesetzlichen Hinweis zur Kostenerstattung enthält — sonst gilt nach §4b RVG nur die gesetzliche Gebühr.
Auslagen und USt.
Gerichtskosten und andere im Namen des Mandanten verauslagte Beträge sind durchlaufende Posten ohne USt. und gehören auf eine eigene Position, getrennt vom Honorar, das dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt.
FAQs zu deutschen Kostennote-Vorlagen
Was ist eine Kostennote?
Die branchenübliche Bezeichnung für die Rechnung eines Rechtsanwalts, die Honorar und Auslagen klar getrennt ausweist.
Brauche ich eine Vergütungsvereinbarung für ein Stundenhonorar?
Ja. Nach §3a RVG muss sie in Textform vorliegen, ausdrücklich als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein und den gesetzlichen Hinweis zur Kostenerstattung enthalten.
Sind Gerichtskosten umsatzsteuerpflichtig?
In der Regel nicht, wenn der Anwalt sie lediglich im Namen des Mandanten verauslagt — diese Beträge gehören auf eine eigene, nicht umsatzsteuerpflichtige Position.

