Tauschvertrag Vorlage (Schweiz)
Aktualisiert am 14. August 2026
Ein Tauschvertrag regelt den Austausch von Waren oder Leistungen zwischen zwei Parteien ohne Geldfluss — jede Partei legt fest, was sie liefert, welchen Wert es hat und wann und wie der Austausch erfolgt.
Die weit verbreitete US-Vorlage benennt ihre eigenen Parteien uneinheitlich, sagt nichts darüber, wer die Ware besitzt oder das Verlustrisiko vor der Lieferung trägt, und enthält überhaupt keine steuerlichen Hinweise — obwohl das schweizerische Mehrwertsteuerrecht einen Tausch eigens regelt und den Marktwert des jeweils Gelieferten als Bemessungsgrundlage heranzieht. Diese Vorlage behebt den Fehler bei der Parteibezeichnung, ergänzt Regelungen zu Eigentums- und Gefahrübergang und stellt die schweizerische steuerliche Behandlung klar dar.
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Tauschvertrag
Dieser Tauschvertrag wird am zwischen , ("Partei A"), und , ("Partei B", zusammen mit Partei A die "Parteien"), geschlossen.
1. Beschreibung des Tauschs
- Partei A liefert:
- Marktwert:
- Partei B liefert:
- Marktwert:
Jede Partei versichert, das volle Eigentum und die Verfügungsbefugnis über das von ihr Gelieferte zu besitzen und dass keine Rechte Dritter oder Belastungen daran bestehen.
2. Prüfungsrecht
Jede Partei kann das nach diesem Vertrag zu Erhaltende innerhalb von Tagen nach Lieferung prüfen. Wird ein Mangel oder eine Abweichung festgestellt, zeigt die prüfende Partei dies der anderen Partei schriftlich an, und die andere Partei hat Tage, um durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Abhilfe zu schaffen.
3. Wert und Ausgleichszahlung
Weichen die oben genannten Marktwerte voneinander ab, zahlt der anderen Partei die Differenz zum Zeitpunkt der Lieferung.
4. Eigentums- und Gefahrübergang
Eigentum und Verlust- oder Beschädigungsrisiko an jeder Seite des Tauschs gehen erst mit der nachfolgend beschriebenen Lieferung auf die empfangende Partei über. Bis zur Lieferung trägt jede Partei das Risiko für das von ihr Gelieferte.
5. Lieferung
Beide Seiten des Tauschs werden am in geliefert. Jede Partei behandelt das von ihr Gelieferte bis zur Lieferung mit angemessener Sorgfalt bei Verpackung, Handhabung und Transport.
6. Steuerliche Behandlung
Die Parteien erkennen an, dass der nach diesem Vertrag gelieferte Marktwert nach Art. 24 MWSTG Mehrwertsteuer sowie Einkommens- oder Gewinnsteuer auslösen kann und dass jede Partei allein für ihre eigene steuerliche Behandlung dieses Tauschs verantwortlich ist.
7. Beendigung
Vor der Lieferung kann dieser Vertrag durch schriftliche Vereinbarung der Parteien beendet werden. Verletzt eine Partei diesen Vertrag wesentlich und behebt dies nicht innerhalb von Tagen nach schriftlicher Mitteilung, kann die andere Partei diesen Vertrag beenden und angemessenen Ersatz für einen entstandenen Schaden verlangen.
8. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von , stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kann nur schriftlich mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen schriftlich an die oben genannten Adressen.
Partei A
Datum:
Partei B
Datum:
Ein Tausch ist mehrwertsteuerlich nach dem Marktwert zu bemessen
Nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) gilt bei Tauschverhältnissen der Marktwert jeder Leistung als Entgelt für die andere Leistung. Liefert etwa Partei A ein neues Fahrzeug im Wert von 50'000 Franken gegen ein Oldtimer-Fahrzeug von Partei B im selben Wert, erbringen beide Seiten eine Lieferung und müssen — sofern mehrwertsteuerpflichtig — je den vollen Marktwert von 50'000 Franken versteuern. Diese Vorlage stellt das klar dar und verlangt, dass die Parteien den Marktwert dessen vereinbaren, was jede Seite liefert.
Klären Sie, wann Eigentum und Gefahr tatsächlich übergehen
Die freie Vorlage enthält ein Prüfungs- und Wertanpassungsverfahren, sagt aber nie, wann das Eigentum an der Ware übergeht oder wer das Verlustrisiko trägt, wenn die Ware zwischen Unterzeichnung und Lieferung verloren geht oder beschädigt wird. Diese Vorlage ergänzt beides: Eigentum und Gefahr gehen erst mit der im Vertrag genannten Lieferung über, sodass keine Partei für Waren haftet, die sie noch nicht besitzt oder noch nicht abgegeben hat.
Eine Struktur für Waren und Leistungen, nicht nur für Waren
Viele echte Tauschgeschäfte tauschen eine Leistung gegen Waren oder eine Leistung gegen eine andere Leistung — die Struktur der freien Vorlage passt nur zu einem einfachen Waren-gegen-Waren-Tausch. Diese Vorlage lässt jede Seite des Tauschs als Ware, Leistung oder Kombination beschreiben, mit denselben Mechanismen für Prüfung, Bewertung und Lieferung.
Die Klauseln erklärt
- Parteien
- Bezeichnet Partei A und Partei B einheitlich im gesamten Vertrag.
- Beschreibung des Tauschs
- Was jede Partei liefert — Waren, Leistungen oder beides — hinreichend konkret beschrieben, um bei Lieferung überprüfbar zu sein.
- Marktwert
- Der Wert, den jede Partei ihrer Leistung beimisst, massgeblich für einen etwaigen Ausgleichsbetrag sowie für die mehrwertsteuerliche Behandlung.
- Prüfungsrecht
- Das Recht jeder Partei, das Erhaltene zu prüfen und Mängel vor Annahme zu rügen.
- Ausgleichszahlung
- Weichen die Werte beider Seiten voneinander ab, zahlt die Partei mit der höherwertigen Leistung die Differenz.
- Eigentums- und Gefahrübergang
- Eigentum und Verlustrisiko gehen erst mit der im Vertrag genannten Lieferung über, nicht vorher.
- Lieferung
- Wann und wo jede Seite des Tauschs geliefert wird.
- Steuerliche Behandlung
- Stellt klar, dass Mehrwertsteuer und Einkommens- bzw. Gewinnsteuer anfallen können und jede Partei für ihre eigene steuerliche Behandlung verantwortlich ist.
- Beendigung
- Wie der Vertrag vor Lieferung beendet werden kann und welches Rechtsmittel bei wesentlicher Vertragsverletzung nach Lieferung besteht.
Compliance-Checkliste (Schweiz)
Die steuerliche Behandlung eines Tauschs gilt unabhängig davon, was der Vertrag sagt — klären Sie Ihre konkrete Situation mit einer Steuerberatung.
Bemessungsgrundlage nach Art. 24 MWSTG bestimmen
Bei einem Tauschverhältnis gilt der Marktwert jeder Leistung als Entgelt für die andere Leistung — beide Seiten müssen bei Mehrwertsteuerpflicht je den vollen Marktwert versteuern.
Lawbrary — Art. 24 MWSTG
So verwenden Sie diese Vorlage
- Parteien benennen. Tragen Sie Namen und Adressen von Partei A und Partei B ein.
- Jede Seite des Tauschs beschreiben. Beschreiben Sie, was jede Partei liefert, und vereinbaren Sie den Marktwert.
- Lieferbedingungen festlegen. Tragen Sie Lieferdatum und -ort für jede Seite des Tauschs ein.
- Ausgleichszahlung ergänzen. Weichen die Werte ab, tragen Sie die Ausgleichszahlung und die zahlungspflichtige Partei ein.
- Unterschreiben und für Steuerunterlagen aufbewahren. Beide Parteien unterschreiben, und jede sollte die vereinbarten Werte für die eigene Steuererklärung aufbewahren.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Tausch in der Schweiz tatsächlich steuerpflichtig?
Ja, sofern der Tausch im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt — der Marktwert des Erhaltenen fliesst grundsätzlich in den Gewinn ein, und bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen fällt auf beiden Seiten Mehrwertsteuer an.
Muss ich Mehrwertsteuer auf meine Seite des Tauschs berechnen?
Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und der Tausch zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit gehört, in der Regel ja — nach Art. 24 MWSTG gilt der Marktwert des Gelieferten als Bemessungsgrundlage.
Wer legt den Marktwert des Tauschgegenstands fest?
Die Parteien vereinbaren ihn untereinander, orientiert am tatsächlichen Marktwert — diese Zahl ist auch für die eigene steuerliche Behandlung jeder Partei massgeblich.
Wann geht das Eigentum an der Ware tatsächlich über?
Nach dieser Vorlage erst mit der im Vertrag genannten Lieferung — nicht bei Unterzeichnung und nicht davor. Das Verlustrisiko geht zum selben Zeitpunkt über.
Kann ich eine Leistung gegen Waren tauschen, nicht nur Waren gegen Waren?
Ja — diese Vorlage lässt jede Seite des Tauschs als Ware, Leistung oder Kombination beschreiben, mit denselben Mechanismen für Bewertung und Lieferung.
Kann eine Partei vor dem Austausch zurücktreten?
Ja, durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien oder einseitig bei nicht behobener wesentlicher Vertragsverletzung der anderen Partei. Nach erfolgter Lieferung ist ein Rücktritt eine Vertragsverletzung, die den vertraglichen Rechtsmitteln unterliegt.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und Anleitung dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ein Tausch hat echte mehrwertsteuerliche und einkommens- bzw. gewinnsteuerliche Folgen. Klären Sie Ihre konkrete steuerliche Situation mit einer Steuerberatung, bevor Sie sich auf diesen Vertrag verlassen.


