Einwilligung Sonderprivatauszug (Schweiz)

Aktualisiert am 11. August 2026

In der Schweiz gibt es zwei unterschiedliche Auszüge aus dem Strafregister für Privatpersonen: den gewöhnlichen Privatauszug und den Sonderprivatauszug. Der Sonderprivatauszug kann nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst, etwa im organisierten Freizeitbereich oder in der Gesundheitsversorgung mit direktem Patientenkontakt. Er zeigt ausschliesslich Verurteilungen, die ein Tätigkeits- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen enthalten — nicht eine breitere Kategorie von Straftaten.

Ein Einwilligungsformular, das mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder diesen Unterschied zwischen den beiden Auszugsarten noch die enge, auf ein tatsächlich verhängtes Verbot bezogene Ausgestaltung des Sonderprivatauszugs. Diese Vorlage hat ein eigenes Feld für die Art der Tätigkeit.

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Einwilligung Sonderprivatauszug

Datum:
Organisation:
Tätigkeit:

1. Person

Name: . Kontaktangaben: .

2. Zweck

Der Auszug wird für die Tätigkeit bei verlangt; die Angaben werden aufbewahrt für: .

3. Einwilligung

willigt hiermit ein, dass der Strafregisterauszug für den genannten Zweck vorgelegt wird.

Person

Datum:

Sonderprivatauszug nur bei tatsächlichem Kontaktverbot

Der Sonderprivatauszug zeigt nicht eine Liste von Straftatskategorien, sondern ausschliesslich Verurteilungen, bei denen ein Gericht tatsächlich ein Tätigkeits- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen ausgesprochen hat. Diese Verurteilungen erscheinen im Sonderprivatauszug, solange das Verbot gilt. Dieses Formular erklärt diese ergebnisbezogene Ausgestaltung, statt den Sonderprivatauszug fälschlich als vollständiges Strafregister darzustellen.

Wer einen Sonderprivatauszug verlangen darf

Ein Sonderprivatauszug kann nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen umfasst — etwa organisierte, auch nicht berufsmässig ausgeübte Freizeitaktivitäten mit Kindern oder Gesundheitsversorgung mit direktem Patientenkontakt. Dieses Formular hat ein Feld für die Art der Tätigkeit, damit klar ist, welche der beiden Auszugsarten verlangt werden darf.

Kein allgemeiner Auszug ohne konkreten Bezug

Weder der Privatauszug noch der Sonderprivatauszug sollten routinemässig von jeder Bewerberin oder jedem Bewerber verlangt werden. Dieses Formular verlangt eine konkrete Angabe des Zwecks, für den der Auszug eingeholt wird.

Zweck und Aufbewahrungsdauer begrenzen

Das Formular sollte einen konkreten Zweck und eine bestimmte Aufbewahrungsdauer für die erhobenen Angaben festlegen, statt eine Einwilligung zu einem unbestimmten, dauerhaften Zweck einzuholen.

Abschnitt für Abschnitt

Organisation
Nennt die Organisation, die den Auszug verlangt.
Person
Identifiziert die Person und die Tätigkeit.
Art der Tätigkeit
Gibt an, ob die Tätigkeit regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.
Zweck und Aufbewahrung
Beschreibt den Zweck und die Aufbewahrungsdauer der Angaben.
Einwilligung
Die Einwilligung der Person zur Vorlage des Auszugs.

So füllen Sie das Formular aus

  1. Organisation benennen. Tragen Sie den Namen der Organisation und die betroffene Tätigkeit ein.
  2. Art der Tätigkeit wählen. Geben Sie an, ob die Tätigkeit regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.
  3. Zweck und Aufbewahrung angeben. Beschreiben Sie den Zweck des Auszugs und wie lange die Angaben aufbewahrt werden.
  4. Einwilligung einholen. Lassen Sie die Person die Einwilligung zur Vorlage des Auszugs unterschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Privatauszug und Sonderprivatauszug?

Der Sonderprivatauszug zeigt ausschliesslich Verurteilungen mit einem tatsächlich verhängten Tätigkeits- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen, nicht eine breitere Kategorie von Straftaten wie ein gewöhnlicher Privatauszug.

Wer darf einen Sonderprivatauszug verlangen?

Nur bei Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen, etwa im organisierten Freizeitbereich oder in der Gesundheitsversorgung mit direktem Patientenkontakt.

Zeigt der Sonderprivatauszug alle Vorstrafen?

Nein, nur Verurteilungen, bei denen ein Gericht ein Tätigkeits- oder Kontaktverbot ausgesprochen hat, und dies nur solange dieses Verbot gilt.

Kann jede Organisation routinemässig einen Auszug verlangen?

Das Formular sollte einen konkreten Zweck angeben; eine routinemässige Anforderung ohne Bezug zur Tätigkeit ist nicht der Zweck dieser beiden Auszugsarten.

Wie lange sollten die Angaben aufbewahrt werden?

Nur so lange, wie der konkrete Zweck es erfordert; dies sollte im Formular ausdrücklich festgelegt werden.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften zum Strafregister, bevor Sie dieses Dokument verwenden.