Babysitter-Vertrag (Schweiz)

Aktualisiert am 11. August 2026

Beschäftigt eine Familie in der Schweiz eine Privatperson für die Kinderbetreuung im eigenen Haushalt, wird die Familie zur Arbeitgeberin und muss AHV-, IV- und ALV-Beiträge abrechnen. Für kurzzeitige oder geringfügige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten steht das vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Verfügung, das Lohn, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer in einem einzigen Verfahren über die kantonale Ausgleichskasse erfasst — Voraussetzung ist, dass der einzelne Lohn 22'680 Franken pro Jahr und die gesamte Lohnsumme 60'480 Franken pro Jahr nicht überschreitet. Seit Januar 2025 kann über die Erweiterung VAVplus zusätzlich auch die Unfallversicherung nach UVG direkt über dieselbe Ausgleichskasse abgerechnet werden.

Arbeitet die Babysitterin oder der Babysitter acht Stunden oder mehr pro Woche für dieselbe Familie, wird zusätzlich die Nichtberufsunfallversicherung obligatorisch, deren Prämie vom Lohn abgezogen werden kann. Ein Vertrag, der mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder das vereinfachte Verfahren noch diese Acht-Stunden-Grenze. Diese Vorlage ist um beide Punkte aufgebaut.

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Babysitter-Vertrag

Datum:
Familie:
,
Babysitterin/Babysitter:
,

1. Zu betreuende Kinder

2. Sozialversicherung

Die Familie rechnet Lohn und Sozialversicherungsbeiträge über das vereinfachte Abrechnungsverfahren ab. Bei einer erwarteten Wochenarbeitszeit von acht Stunden oder mehr gilt zusätzlich die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung.

3. Arbeitszeit und Lohn

Stundenlohn: . Zahlungsrhythmus: . Erwartete Wochenarbeitszeit: .

4. Notfälle

Im Notfall kontaktiert die Babysitterin/der Babysitter unverzüglich: .

Familie

Datum:

Babysitterin/Babysitter

Datum:

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (VAVplus) nutzen

Über das vereinfachte Abrechnungsverfahren rechnet die Familie Lohn, AHV-, IV- und ALV-Beiträge sowie die Quellensteuer in einem einzigen Verfahren über die kantonale Ausgleichskasse ab, sofern der einzelne Lohn 22'680 Franken pro Jahr und die Gesamtlohnsumme 60'480 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Seit der Erweiterung VAVplus im Januar 2025 lässt sich darüber auch die Unfallversicherung nach UVG gleich mitabrechnen. Dieser Vertrag hat ein eigenes Feld dafür, ob dieses Verfahren genutzt wird.

Acht-Stunden-Grenze für die Unfallversicherung

Arbeitet die Babysitterin oder der Babysitter acht Stunden oder mehr pro Woche für dieselbe Familie, wird die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) obligatorisch; die Prämie kann vom Lohn abgezogen werden. Bei weniger als acht Stunden pro Woche ist diese Deckung nicht automatisch obligatorisch. Dieser Vertrag fragt die erwartete Wochenarbeitszeit ab, damit die Parteien wissen, ob diese Grenze erreicht wird.

Firmenmässige Organisation vermeiden

Geht die Kinderbetreuung von einer gelegentlichen Unterstützung in ein festes, über ein eigenes Unternehmen organisiertes Angebot für mehrere Familien über, kann dies für die Babysitterin oder den Babysitter als selbstständige Erwerbstätigkeit gelten, mit anderen Regeln als für ein einfaches Arbeitsverhältnis. Dieser Vertrag ist für den üblichen Fall eines direkten Arbeitsverhältnisses zwischen Familie und Babysitterin/Babysitter geschrieben.

Kinder und Notfälle konkret benennen

Ein Vertrag, der nur allgemein «Kinderbetreuung» erwähnt, gibt im Notfall keine Orientierung und sagt nichts darüber, welche Kinder überhaupt betreut werden. Diese Vorlage listet die zu betreuenden Kinder, deren Alter und relevante Gesundheitsangaben auf, zusammen mit einer eigenen Notfallkontaktperson.

Abschnitt für Abschnitt

Parteien
Identifiziert die Familie und die Babysitterin/den Babysitter.
Zu betreuende Kinder
Listet die Kinder, deren Alter und relevante Gesundheitsangaben auf.
Sozialversicherung
Bestätigt das vereinfachte Abrechnungsverfahren und die Unfallversicherung.
Arbeitszeit und Lohn
Legt Stundenlohn, Zahlungsrhythmus und erwartete Arbeitszeit fest.
Notfälle
Beschreibt Massnahmen im Notfall.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Parteien angeben. Fügen Sie die Angaben zur Familie und zur Babysitterin/zum Babysitter hinzu.
  2. Kinder auflisten. Fügen Sie Namen, Alter und relevante Gesundheitsangaben der Kinder hinzu.
  3. Abrechnungsverfahren bestätigen. Vermerken Sie, ob das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAVplus) genutzt wird.
  4. Arbeitszeit und Lohn festlegen. Tragen Sie Stundenlohn, Zahlungsrhythmus und erwartete Wochenarbeitszeit ein.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Familie Sozialversicherungsbeiträge abrechnen?

Ja, die Familie wird zur Arbeitgeberin und muss AHV-, IV- und ALV-Beiträge abrechnen; das vereinfachte Abrechnungsverfahren erleichtert dies für geringfügige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten.

Was ist VAVplus?

Die seit Januar 2025 verfügbare Erweiterung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens, mit der Hausdienstarbeitgebende auch die Unfallversicherung nach UVG direkt über die kantonale Ausgleichskasse abrechnen können.

Ab wann ist die Unfallversicherung obligatorisch?

Die Nichtberufsunfallversicherung wird obligatorisch, sobald die Babysitterin oder der Babysitter acht Stunden oder mehr pro Woche für dieselbe Familie arbeitet.

Gibt es eine Lohngrenze für das vereinfachte Verfahren?

Ja, der einzelne Lohn darf 22'680 Franken pro Jahr und die gesamte Lohnsumme 60'480 Franken pro Jahr nicht überschreiten.

Kann Kinderbetreuung zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit werden?

Ja, wenn sie über ein eigenes Unternehmen für mehrere Familien fest organisiert wird, statt eine gelegentliche Unterstützung in einem einzelnen Haushalt zu bleiben.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die geltenden Vorschriften für private Arbeitgebende, bevor Sie dieses Dokument verwenden.