Rücktritt aus dem Verwaltungsrat Vorlage (Schweiz)

Aktualisiert am 13. August 2026

Ein Rücktritt aus dem Verwaltungsrat kann in der Schweiz jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich sein und an die Gesellschaft oder das Verwaltungsratsgremium adressiert werden. Nach Art. 938b OR kann das zurücktretende Mitglied die Löschung im Handelsregister selbständig anmelden — es muss nicht auf die Gesellschaft warten.

Diese Vorlage macht dieses Selbstanmelderecht ausdrücklich zum Bestandteil des Schreibens und weist auf den erforderlichen Beleg hin: das originalunterzeichnete Doppel des der Gesellschaft zugestellten Rücktrittsschreibens.

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Rücktritt aus dem Verwaltungsrat

Von:
An:
Datum:

Hiermit trete ich von meinem Mandat als Verwaltungsratsmitglied von zurück.

OptionalWirksam mit Zustellung

Der Rücktritt wird mit Zustellung dieses Schreibens wirksam.

Ich behalte mir vor, die Löschung im Handelsregister nach Art. 938b OR selbständig anzumelden, sofern die Gesellschaft dies nicht zeitnah erledigt.

Freundliche Grüsse

Zurücktretendes Mitglied

Datum:

Jederzeit ohne Kündigungsfrist

Ein Rücktritt kann jederzeit erklärt werden, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese Vorlage lässt das Datum frei wählen.

Selbständige Anmeldung der Löschung

Anders als in Deutschland, wo die Gesellschaft die Änderung anmeldet, kann das zurücktretende Mitglied die Löschung im Handelsregister nach Art. 938b OR selbständig anmelden, falls die Gesellschaft dies nicht zeitnah erledigt.

Was jeder Teil des Schreibens bewirkt

Rücktrittserklärung
Der operative Satz, der das Mandat beendet.
Zustellung
An die Gesellschaft oder das Verwaltungsratsgremium.
Selbständige Anmeldung
Verweist auf das Recht nach Art. 938b OR.

Rechtliche Anforderungen in der Schweiz

Der Rücktritt selbst ist formfrei einfach; die Handelsregister-Löschung braucht einen Beleg.

  • Rücktritt jederzeit möglich

    Ein Rücktritt kann jederzeit ohne Kündigungsfrist erfolgen.

    LAW.CH — Verwaltungsrat / Rücktritt
  • Selbständige Anmeldung nach Art. 938b OR

    Das zurücktretende Mitglied kann die Löschung selbständig beim Handelsregisteramt anmelden.

  • Original-Doppel als Beleg einreichen

    Das originalunterzeichnete Doppel des der Gesellschaft zugestellten Rücktrittsschreibens ist als Beleg dem Löschungsantrag beizulegen.

So schreiben Sie das Rücktrittsschreiben

  1. Adressieren. Richten Sie das Schreiben an die Gesellschaft oder das Verwaltungsratsgremium.
  2. Rücktritt erklären. Erklären Sie den Rücktritt mit dem gewünschten Datum.
  3. Original-Doppel aufbewahren. Bewahren Sie ein unterzeichnetes Doppel für die Handelsregisteranmeldung auf.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein — der Rücktritt kann jederzeit ohne Kündigungsfrist erklärt werden.

Muss die Gesellschaft die Löschung anmelden?

Üblicherweise, aber das zurücktretende Mitglied kann die Löschung nach Art. 938b OR auch selbständig anmelden.

Welchen Beleg brauche ich für die Selbstanmeldung?

Das originalunterzeichnete Doppel des der Gesellschaft zugestellten Rücktrittsschreibens.

Endet mit dem Rücktritt jede Verantwortung?

Nein — Verschwiegenheitspflichten können fortwirken.

Was, wenn ich das einzige Verwaltungsratsmitglied bin?

Sorgen Sie vorab für eine Nachfolge.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.