Nominierungsformular für Auszeichnung (Schweiz)
Aktualisiert am 11. August 2026
Wird eine Person durch eine Drittperson für eine Auszeichnung nominiert, gilt für den Diskriminierungsschutz aufgrund einer Behinderung in privaten Bewerbungs- und Auswahlverfahren dieselbe aktuelle Rechtslage wie bei einer direkten Bewerbung: Das BehiG deckt private Verfahren im Erwerbsleben derzeit nicht ab, und die Teilrevision, die dies ändern soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft (geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027). Zusätzlich sollte ein Nominierungsformular erfassen, ob die nominierende Person eine Beziehung zur nominierten Person hat, die deren Unabhängigkeit beeinflussen könnte.
Ein Nominierungsformular, das mechanisch aus einer amerikanischen Vorlage übersetzt wurde, kennt weder diese Rechtslage noch das Bedürfnis nach einer Interessenerklärung der nominierenden Person. Diese Vorlage hat für beide Punkte eigene Felder.
Tippen Sie im Dokument unten auf ein hervorgehobenes Feld und schreiben Sie direkt hinein.Kostenlos — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen
Nominierungsformular - Auszeichnung
- Datum:
- Auszeichnung:
1. Nominierende Person
Name: . Beziehung zur nominierten Person: .
2. Nominierte Person
Name: . Kontaktangaben: .
3. Begründung
4. Freiwillige Anpassung
Bekannter Bedarf an freiwilliger Anpassung für die nominierte Person: .
Nominierende Person
Datum:
Freiwillige Anpassung für die nominierte Person
Da die nominierte Person die Darstellung der Nomination nicht selbst steuert, sollte das Formular ein eigenes Feld enthalten, in dem die nominierende Person einen bekannten Bedarf an freiwilliger Anpassung für das Auswahlverfahren angeben kann — ohne das eigene Recht der nominierten Person zu ersetzen, sich direkt an die Organisation zu wenden.
Interessenerklärung der nominierenden Person
Eine Nomination durch eine Person mit einer engen Beziehung zur nominierten Person — etwa ein familiäres Verhältnis oder ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang — sollte offengelegt werden, damit die Organisation deren Gewicht richtig einschätzen kann. Dieses Formular hat ein eigenes Feld für eine solche Interessenerklärung, statt stillschweigend von einer unabhängigen Nomination auszugehen.
Rechtslage zum BehiG ehrlich benennen
Wie bei einer direkten Bewerbung deckt das BehiG private Auswahlverfahren im Erwerbsleben heute nicht ab; die geplante Ausdehnung ist erst für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Dieses Formular unterstellt keine bereits geltende gesetzliche Anpassungspflicht, sondern bietet eine freiwillige Möglichkeit dazu an.
Begründung statt allgemeiner Superlative
Eine Nomination, die nur behauptet, die Kandidatin oder der Kandidat sei «die/der Beste», ohne konkrete Belege, gibt der Organisation wenig zur Beurteilung. Diese Vorlage verlangt eine konkrete, an den Auszeichnungskriterien orientierte Begründung.
Abschnitt für Abschnitt
- Organisation
- Nennt die Organisation und die Auszeichnung.
- Nominierende Person
- Identifiziert die nominierende Person und eine allfällige Interessenerklärung.
- Nominierte Person
- Identifiziert die nominierte Person.
- Begründung
- Beschreibt, weshalb die Kandidatin/der Kandidat die Kriterien erfüllt.
- Freiwillige Anpassung
- Ermöglicht die Angabe eines bekannten Anpassungsbedarfs der nominierten Person.
So füllen Sie das Formular aus
- Organisation und Auszeichnung benennen. Tragen Sie den Namen der Organisation und die Auszeichnung ein.
- Nominierende Person und Interessenerklärung. Fügen Sie die Angaben zur nominierenden Person und eine allfällige Beziehung zur nominierten Person hinzu.
- Nominierte Person eintragen. Fügen Sie die Angaben zur nominierten Person und eine konkrete Begründung hinzu.
- Anpassungsbedarf angeben. Beschreiben Sie einen bekannten Bedarf an freiwilliger Anpassung für die nominierte Person.
Häufig gestellte Fragen
Kann man sich selbst nominieren?
Dieses Formular ist für Drittnominationen gedacht; die Organisation kann eine Selbstnomination zulassen, sofern die Richtlinien der Auszeichnung dies vorsehen.
Wozu dient die Interessenerklärung?
Damit die Organisation beurteilen kann, ob eine enge Beziehung zwischen nominierender und nominierter Person das Gewicht der Nomination beeinflusst.
Gilt für die nominierte Person ein Anpassungsrecht?
Ein gesetzliches Recht besteht derzeit nur für Anstellungsverhältnisse beim Bund; für private Auswahlverfahren kann die Organisation eine freiwillige Anpassung anbieten.
Wann tritt die geplante BehiG-Ausdehnung in Kraft?
Das Inkrafttreten ist derzeit für den 1. Januar 2027 vorgesehen; sie gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Wie detailliert sollte die Begründung sein?
Sie sollte die konkreten Leistungen der nominierten Person direkt mit den Auszeichnungskriterien verknüpfen, statt allgemeine Behauptungen ohne Belege zu machen.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft. Prüfen Sie die aktuell geltenden Vorschriften, bevor Sie dieses Dokument verwenden.


