GmbH-Statuten Vorlage (Schweiz)
Aktualisiert am 11. August 2026
Die Schweizer Entsprechung zu Articles of Association sind bei der GmbH die Statuten. Sie regeln Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteile, Gesellschafter, Geschäftsführung, Vertretung, Mitteilungen, Übertragung und Organisation.
Diese Vorlage ist ein Vorbereitungsdokument für Gründer, Notariat, Treuhand und Handelsregister. Das Schweizer KMU-Portal stellt klar: Die GmbH entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister; die Gründung wird öffentlich beurkundet und die Statuten werden festgelegt.
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ENTWURF EINES GMBH-GESELLSCHAFTSVERTRAGS
- Firma:
- Sitz:
- Stammkapital:
1. Firma, Sitz und Gegenstand
Die Gesellschaft führt die Firma mit Sitz in . Gegenstand des Unternehmens:
2. Stammkapital und Geschäftsanteile
Das Stammkapital beträgt . Die Geschäftsanteile werden wie folgt übernommen:
3. Geschäftsführung
Geschäftsführer und Vertretung: . Zustimmungspflichtige Geschäfte:
4. Gesellschafterbeschlüsse
Beschlüsse, Mehrheiten und Dokumentation:
5. Übertragung von Geschäftsanteilen
Dieser Entwurf ist für die notarielle Prüfung bestimmt und ersetzt keine Beurkundung oder Handelsregisteranmeldung.
6. Schweizer Gründungshinweise
Dieser Statutenentwurf ist für öffentliche Beurkundung und Handelsregistervorbereitung bestimmt. Das KMU-Portal nennt für die GmbH insbesondere Handelsregistereintrag, Statuten, Sitz, Zweck, Stammkapital von mindestens CHF 20 000, Stammanteile, Geschäftsführung und wirtschaftlich berechtigte Personen als Prüfpunkte.
Gesellschafter
Datum:
Gesellschafter
Datum:
Öffentliche Beurkundung und Handelsregister
Eine Schweizer GmbH entsteht nicht durch eine einfache PDF-Unterschrift. Die Gründung braucht öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintrag. EasyGov kann vorbereiten, aber der Gründungsakt vor Notarin oder Notar bleibt entscheidend.
Die Vorlage sammelt Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteile, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretung, Revisionsstelle oder Opting-out und Mitteilungsform.
Sie ist kein deutsches oder österreichisches GmbH-Dokument. Schweizer Statuten, Handelsregister, Stammanteile und Rechtsquellen haben eigene Terminologie.
Mindestinhalt der Statuten
Das KMU-Portal nennt für GmbH-Statuten mindestens Firmenname, Zweck, Sitz, Stammkapital sowie die von jedem Gesellschafter eingezahlte Summe. Empfehlenswert sind zusätzlich Geschäftsführung, Vertretung, Sacheinlagen, Erhöhung von Stammanteilen und Vorkaufsrechte.
Die Vorlage trennt zwingende Statutenpunkte von privaten Nebenabreden. Vesting, Drag-along, Tag-along, Konkurrenzverbote, Exit-Regeln oder Investorenschutz gehören nicht automatisch in ein öffentliches Grunddokument.
Bei Sacheinlagen, besonderen Vorteilen oder komplexer Finanzierung wird auf Belege und Notariatsprüfung verwiesen.
Stammkapital, Stammanteile und wirtschaftlich Berechtigte
Die Schweizer GmbH braucht mindestens CHF 20 000 Stammkapital, aufgeteilt in Stammanteile; die Einlagen werden voll liberiert oder durch Sacheinlagen gedeckt. Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter ist mit mindestens einem Stammanteil beteiligt.
Das KMU-Portal weist darauf hin, dass bei Beteiligungen ab 25 Prozent die wirtschaftlich berechtigte Person mitzuteilen und die Liste aktuell zu halten ist.
Die Vorlage fragt daher Kapital, Nennwerte, Liberierung, Sacheinlagen, Gesellschafterliste, wirtschaftlich Berechtigte und Aktualisierungspflicht ab.
Geschäftsführung, Vertretung und Revision
Die Statuten und Gründungsunterlagen müssen Geschäftsführung, Vertretung und Revisionsstelle oder zulässigen Verzicht praktisch umsetzbar machen.
Interne Zustimmungskataloge und externe Zeichnungsberechtigung werden getrennt. Eine interne Grenze kann gelten, ohne dass Dritte automatisch beschränkt sind.
Die Vorlage enthält Felder für Einzel- oder Kollektivunterschrift, Prokura, Bankvollmacht, zustimmungspflichtige Geschäfte und Berichtspflichten.
Sitz, Sprache und Mitteilungen
Der Sitz bestimmt den kantonalen Handelsregisterbezug. In der Schweiz können Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch im Arbeitsdossier relevant sein; die Statutensprache muss zu Notariat und Handelsregisterpraxis passen.
Mitteilungen an Gesellschafter, elektronische Kommunikation, Zustellung, Fristen und Beschlussdokumentation werden deshalb konkret geregelt.
Bei mehreren Sprachfassungen wird eine führende Fassung markiert.
Änderung und laufende Pflege
Änderungen an Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteilen, Geschäftsführung oder Vertretung brauchen Beschluss, öffentliche Beurkundung oder Handelsregisterschritt, soweit das Gesetz dies verlangt.
Die Vorlage enthält einen Änderungsvermerk mit alter Fassung, neuer Fassung, Beschlussdatum, Notariat, Handelsregister, Verantwortlichem und Nachweis.
Nach jeder Änderung sollten Bank, AHV, MWST, Versicherungen, Website, Verträge und wirtschaftlich Berechtigte überprüft werden.
Schweizer Dossier- und Nachweiskontrolle
Die Schweizer Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierte Datei. Jede finale Version sollte Datum, Status, Verantwortliche Person, Anlagenliste, Freigabe, Quelle und Nachweis enthalten. Ohne diese Angaben bleibt später unklar, welche Fassung Grundlage für Vertrag, Beschluss, Medienversand oder Übergabe war.
Vor Unterzeichnung oder Versand sind Firma, UID oder Handelsregisternummer, Sitz, Zeichnungsberechtigung, Beträge in CHF, Fristen, Anlagen, Quellen, Personendaten, Empfänger und Sprachfassung zu prüfen. Nicht gewählte Optionen werden entfernt, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.
Bei mehrsprachigen Schweizer Dossiers sollte markiert sein, ob Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch führend ist. Namen, Beträge, Termine, Rechteumfang und Anlagen müssen in allen Versionen zusammenpassen.
Bei GmbH-Unterlagen ist zusätzlich zu prüfen, ob öffentliche Beurkundung, Handelsregister, Statuten, Stammanteile, Gesellschafterliste, Geschäftsführung, Revisionsstelle oder Opting-out, wirtschaftlich Berechtigte, Bank, AHV und MWST denselben Stand haben.
Für Auflösung und Liquidation werden Beschluss, Handelsregistereintrag, Liquidatoren, Gläubigerkommunikation, Vermögensverwertung, Löschung und Archiv getrennt verfolgt.
Schweizer Schlussprüfung vor Verwendung
Vor Verwendung der Statuten sollte die Gründungsakte mit dem Schweizer Entstehungsmechanismus abgeglichen werden: Die GmbH entsteht erst mit Handelsregistereintrag, und die Gründung wird öffentlich beurkundet. Die Vorlage dient daher als Arbeitsfassung für Gründer, Treuhand und Notariat, nicht als Ersatz für den Gründungsakt.
Der Statutentext muss mit der tatsächlichen Kapitalstruktur übereinstimmen. Stammkapital, Nennwerte, Liberierung, Sacheinlagen, Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte, Stimmrechte, Übertragungsbeschränkungen und Nebenleistungspflichten sollten in derselben Fassung geprüft werden. Ein späteres Handelsregister- oder Bankdossier ist nur belastbar, wenn diese Angaben zusammenpassen.
Interne Governance gehört sauber getrennt. Was öffentlich in die Statuten kommt, ist nicht immer dasselbe wie vertrauliche Gründer-, Investor- oder Gesellschafterabreden. Zustimmungskataloge, Vesting, Wettbewerbsregeln, Exit-Mechanik oder Sonderrechte können zusätzlich nötig sein, sollten aber nicht unbedacht in ein öffentliches Grunddokument kopiert werden.
Bei Vertretung ist besonders wichtig, externe Zeichnungsberechtigung und interne Genehmigung zu unterscheiden. Eine Bankvollmacht, Kollektivunterschrift oder interne Limite hat andere Wirkung als eine blosse Abstimmungsregel unter Gesellschaftern. Die Vorlage macht diese Ebenen sichtbar, damit operative Vollmacht und Statutenlogik nicht verwechselt werden.
Nach jeder Änderung sollten Handelsregisterauszug, Statutenfassung, Gesellschafterliste, wirtschaftlich Berechtigte, Bankunterlagen, AHV, MWST, Versicherungen, Website-Impressum und wichtige Verträge synchronisiert werden. Die Schlusskontrolle verhindert, dass eine alte Fassung in Verträgen oder Förderanträgen weiterlebt.
Quellen, Annahmen und Grenzen
Die Quellenlage ist bewusst schweizerisch: KMU-Portal, Handelsregisterpraxis und OR-Struktur bestimmen, warum Statuten, öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintrag zusammengedacht werden. Die Vorlage soll eine notarielle Vorbereitung erleichtern, nicht den Registerentscheid vorwegnehmen.
Kantonale Notariats- und Registerdetails können sich in Formularen, Sprache und Beilagen unterscheiden. Deshalb führt die Vorlage Nachweise und Prüffelder, lässt aber Raum für konkrete kantonale Vorgaben und für Hinweise von Notariat, Treuhand oder Registeramt.
Wenn Investoren, Sacheinlagen, IP-Einbringungen, besondere Vorteile oder Gesellschafterbindungsverträge beteiligt sind, sollte eine zusätzliche Transaktionsakte geführt werden. Diese Punkte können statutarisch relevant sein, gehören aber nicht ungeprüft in einen Standardtext.
Vor Veröffentlichung, Unterzeichnung oder interner Freigabe sollte die Schlussfassung mit Datum, Versionsnummer, verantwortlicher Person, Anlagenliste und Quellenstand gespeichert werden. Gerade in der Schweiz wechseln Arbeitsfassungen häufig zwischen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch; deshalb sollten Beträge, Namen, Fristen, Registerangaben, UID, Unterschriften, Anlagen und Links in jeder Sprachfassung gegengeprüft werden.
Wenn das Dokument für eine bestimmte Gemeinde, einen Kanton, ein Handelsregisteramt, eine Kulturinstitution, eine Bank, eine Versicherung oder einen Vertragspartner bestimmt ist, sollten deren aktuelle Formulare und Vorgaben als Anlage aufgenommen werden. Diese lokale Prüfschicht verhindert, dass ein formal gutes Schweizer Muster an einer konkreten Einreichungsanforderung scheitert. Zuständigkeit, Sprache, Frist und Nachweisweg bleiben dadurch sichtbar.
Klausel für Klausel erklärt
- Firma und Sitz
- Bereitet Handelsregisterdaten und kantonale Zuständigkeit vor.
- Zweck
- Beschreibt Tätigkeit ohne ungeprüfte bewilligungspflichtige Zusagen.
- Stammkapital
- Erfasst CHF 20 000 Mindestkapital und Liberierung.
- Stammanteile
- Regelt Nennwerte, Beteiligungen und Gesellschafterliste.
- Geschäftsführung
- Regelt Bestellung, Vertretung und interne Zustimmung.
- Beschlüsse
- Legt Einberufung, Stimmen, Mehrheiten und Protokolle fest.
- Übertragung
- Hält Zustimmung, Vorkaufsrechte und Stammanteilstransfer fest.
- Änderung
- Verknüpft Beschluss, Beurkundung, Handelsregister und neue Fassung.
Schweizer GmbH-Checkliste
Öffentliche Beurkundung einplanen
Die GmbH-Gründung wird öffentlich beurkundet und entsteht mit Handelsregistereintrag.
KMU-Portal — GmbH GründungStatuten-Mindestinhalt erfassen
Firma, Zweck, Sitz, Stammkapital und eingezahlte Beträge gehören in die Statuten.
KMU-Portal — StatutenStammkapital prüfen
Schweizer GmbH-Stammkapital beträgt mindestens CHF 20 000.
KMU-Portal — Rechtsform GmbHHandelsregisterdaten abstimmen
Rechtsform, Eigentum und Geschäftsführung werden im Handelsregister öffentlich sichtbar.
KMU-Portal — HandelsregisterWirtschaftlich Berechtigte pflegen
Beteiligungen ab 25 Prozent lösen Mitteilungs- und Listenpflege aus.
KMU-Portal — GmbH RechtsformPrivate Nebenabreden trennen
Vertrauliche Investor- und Gründerabreden gehören nicht automatisch in die Statuten.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Kerndaten sammeln. Firma, Sitz, Zweck, Gesellschafter, Kapital und Vertretung eintragen.
- Statuten prüfen. Mindestinhalt, Beurkundung, Sprache und Handelsregisteranforderungen abgleichen.
- Stammanteile festlegen. Kapital, Nennwerte, Liberierung und wirtschaftlich Berechtigte dokumentieren.
- Geschäftsführung regeln. Vertretung, Zustimmungskatalog, Revision und Mitteilungen vorbereiten.
- Handelsregisterdossier vorbereiten. Notariat, Statuten, Register, Bank, AHV, MWST und Nachweise ordnen.
Häufige Fragen
Ersetzt die Vorlage die öffentliche Beurkundung?
Nein. Sie bereitet Statuten vor; die GmbH-Gründung braucht Beurkundung und Handelsregistereintrag.
Was muss in die Statuten?
Firma, Zweck, Sitz, Stammkapital und eingezahlte Beträge, plus sinnvolle Organisationsregeln.
Wie hoch ist das Stammkapital?
Das Schweizer KMU-Portal nennt CHF 20 000 als Mindeststammkapital.
Gehören Investorenschutzregeln hinein?
Nicht automatisch. Viele private Nebenabreden gehören besser in eine Gesellschaftervereinbarung.
Was mit wirtschaftlich Berechtigten?
Beteiligungen ab 25 Prozent lösen Mitteilung und laufende Listenpflege aus.
Wann entsteht die GmbH?
Mit dem Eintrag im Handelsregister.
Welche Sprache gilt?
Die Statuten- und Registerpraxis muss zur gewählten Sprachfassung passen.
Warum keine deutsche oder österreichische Vorlage übernehmen?
Weil die Schweiz eigene OR-, MWSTG-, URG- und DSG-Regeln, Handelsregisterpraxis, Mehrsprachigkeit und Behördenwege hat. Die Sprache ist ähnlich, aber die rechtliche Mechanik ist schweizerisch.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.


