Geschenkgutschein Vorlage (Schweiz)
Aktualisiert am 13. August 2026
Ein Schweizer Bundesgerichtsurteil hat bestätigt, was in der Rechtslehre seit langem vertreten wird: Ansprüche aus Gutscheinen unterliegen den ordentlichen gesetzlichen Verjährungsfristen nach Obligationenrecht, und diese Fristen dürfen der Aussteller nach Art. 129 OR nicht verkürzen. Für die meisten Konsumgüter — Kleidung, Bücher, Restaurantbesuche — beträgt die Frist mindestens fünf Jahre; für Reisen, Hotelaufenthalte oder Musicals gilt sogar eine zehnjährige Frist.
Das bedeutet in der Praxis: Ein aufgedrucktes Verfallsdatum von zwei oder drei Jahren ist nicht bindend. Ist die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen, kann die Leistung — oder eine Rückerstattung — weiterhin verlangt werden. Diese Vorlage setzt konsequent auf einen langen oder gar keinen Verfall, statt ein rechtlich wirkungsloses kurzes Datum aufzudrucken.
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Geschenkgutschein
- Gutscheinnummer:
- Ausstellungsdatum:
- Wert:
- Einlösbar für:
Dieser Gutschein berechtigt zum Bezug von Waren oder Leistungen im Wert von bei . Der Anspruch aus diesem Gutschein unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist nach Obligationenrecht und verfällt nicht vor deren Ablauf.
1. Aussteller
- Ausgestellt von:
Die gesetzliche Verjährung darf nicht verkürzt werden
Art. 129 OR verbietet ausdrücklich, die gesetzlichen Verjährungsfristen durch Vertrag zu verkürzen. Ein aufgedrucktes Verfallsdatum, das kürzer ist als die einschlägige Verjährungsfrist, ändert an der Rechtslage nichts — der Anspruch besteht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist weiter.
Fünf oder zehn Jahre, je nach Leistung
Für Gutscheine über kleinere Waren gilt eine Mindestfrist von fünf Jahren; für Reisen, Hotelaufenthalte und ähnliche Leistungen gilt die zehnjährige Frist. Diese Vorlage lässt Sie die Einlösungsart erfassen, damit die richtige Frist zugeordnet werden kann.
Kein EU-Mehrwertsteuerrecht — eigene Schweizer MWST-Regeln
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied; die EU-Richtlinie zu Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen gilt hier nicht unmittelbar. Die Schweizer Mehrwertsteuerpraxis behandelt Gutscheine nach eigenen Verwaltungspraxen der Eidgenössischen Steuerverwaltung — ziehen Sie bei Unsicherheit einen Treuhänder hinzu.
Was jeder Teil des Gutscheins bewirkt
- Gutscheinnummer und Ausstellungsdatum
- Ermöglicht Nachverfolgung und Sperrung bei Verlust.
- Einlösungsbereich
- Entscheidet, ob die fünf- oder zehnjährige Verjährungsfrist gilt.
- Verfallsdatum
- Ein kurzes Datum ist rechtlich wirkungslos, wenn die Verjährungsfrist noch läuft.
Rechtliche Anforderungen in der Schweiz
Art. 129 OR und die Bundesgerichtspraxis zu Gutscheinen unterscheiden die Schweiz deutlich von der EU-Regelung.
Verjährungsfristen dürfen nicht verkürzt werden
Art. 129 OR verbietet die vertragliche Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen — ein Gutschein-Verfallsdatum von zwei oder drei Jahren ist daher nicht bindend.
MLL — Schweizer Urteil zur Gültigkeitsdauer von GutscheinenFünf- oder zehnjährige Frist je nach Leistung anwenden
Für kleinere Konsumgüter gilt eine Mindestfrist von fünf Jahren; für Reisen, Hotelaufenthalte und ähnliche Leistungen gilt eine zehnjährige Frist.
Schweizer MWST-Praxis prüfen
Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, gilt die EU-Gutschein-Richtlinie nicht — die Eidgenössische Steuerverwaltung hat eigene Verwaltungspraxen zur Behandlung von Gutscheinen.
So füllen Sie den Gutschein aus
- Ausstellerdaten eintragen. Fügen Sie die ausstellende Rechtsperson hinzu.
- Einlösungsbereich festlegen. Entscheidet, ob die fünf- oder zehnjährige Frist gilt.
- Auf kurze Verfallsdaten verzichten. Ein Verfallsdatum unter der gesetzlichen Frist ist rechtlich wirkungslos.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Verfallsdatum von zwei Jahren auf einem Schweizer Gutschein gültig?
Rechtlich nicht bindend, wenn die gesetzliche Verjährungsfrist — fünf oder zehn Jahre — noch nicht abgelaufen ist. Art. 129 OR verbietet die Verkürzung dieser Fristen.
Wie lange gilt ein Gutschein in der Schweiz wirklich?
Mindestens fünf Jahre für kleinere Konsumgüter, zehn Jahre für Reisen, Hotelaufenthalte und ähnliche Leistungen.
Was kann ich tun, wenn mein Gutschein abgelaufen ist?
Prüfen Sie, ob die gesetzliche Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist — falls nicht, können Sie die Leistung oder eine Rückerstattung weiterhin verlangen.
Gelten die EU-Mehrwertsteuerregeln für Gutscheine auch in der Schweiz?
Nein — die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat eigene Verwaltungspraxen.
Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent wird?
Ein nicht eingelöster Gutschein ist eine ungesicherte Forderung gegen die ausstellende Rechtsperson.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Ziehen Sie bei Unsicherheiten zur Verjährungsfrist oder zur MWST-Behandlung einen Anwalt oder Treuhänder hinzu.


